Getöteter SEK Beamte | BGH entscheidet über irrtümliche Notwehr

Zerschossene Tür des Hells Angels Mitglied

Karlsruhe - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines Mannes wegen Totschlags an einem Polizeibeamten durch das Landgericht Koblenz aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Das Landgericht hat Folgendes festgestellt: Der Angeklagte, ein führendes Mitglied des Motorradclubs “Hell´s Angels”, hatte erfahren, dass er von Mitgliedern des konkurrierenden Clubs “Bandidos” ermordet werden solle. Zeitgleich erließ das Amtsgericht in einem gegen den Angeklagten geführten Ermittlungsverfahren einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung. Wegen der zu befürchtenden Gewaltbereitschaft des Angeklagten und seiner polizeibekannten Bewaffnung wurde zur Vollstreckung des Durchsuchungsbefehls ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hinzugezogen.

Am Tattag versuchte das SEK gegen 6.00 Uhr morgens, die Tür des Wohnhauses des Angeklagten aufzubrechen, um ihn und seine Verlobte im Schlaf zu überraschen. Der Angeklagte erwachte durch die Geräusche an der Eingangstür, bewaffnete sich mit einer Pistole Kal. 45, die mit acht Patronen geladen war, und begab sich ins Treppenhaus, wo er das Licht einschaltete. Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen. Vielmehr nahm er an, es handle sich um schwerbewaffnete Mitglieder der “Bandidos”, die ihn und seine Verlobte töten wollten. Er rief: “Verpisst Euch!” Hierauf sowie auf das Einschalten des Lichts reagierten die vor der Tür befindlichen SEK-Beamten nicht; sie gaben sich nicht zu erkennen und fuhren fort, die Türverriegelungen aufzubrechen.

Da bereits zwei von drei Verriegelungen der Tür aufgebrochen waren und der Angeklagte in jedem Augenblick mit dem Eindringen der vermeintlichen Angreifer rechnete, schoss er ohne weitere Warnung, insbesondere ohne einen Warnschuss abzugeben, nun gezielt auf die Tür, wobei er billigend in Kauf nahm, einen der Angreifer tödlich zu treffen. Das Geschoss durchschlug die Verglasung der Tür, drang durch den Armausschnitt der Panzerweste des an der Tür arbeitenden Polizeibeamten ein und tötete diesen.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat den Angeklagten wegen dieses Geschehens wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hat angenommen, der Angeklagte habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen.

Der 2. Strafsenat hat die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten insoweit freigesprochen, weil auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen ein Fall strafloser Putativnotwehr gegeben war. Nach ständiger Rechtsprechung ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr. Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und ggf. auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten “Kampflage” keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. Nach den für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Landgerichts war hier ein solcher Fall gegeben. Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine “Kampf-Position” unter Umständen zu schwächen.

Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, war dem Angeklagten daher nicht anzulasten. Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden.

Urteil vom 2. November 2011 – 2 StR 375/11
Quelle: Bundesgerichtshof

Stand vom 03.11.11

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 03.11.11 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

26 Kommentare Getöteter SEK Beamte | BGH entscheidet über irrtümliche Notwehr

  1. cem rusen 4. November 2011 bei 00:52

    ich hätte lieber nach dem zugang zu der wohnung, im sturm auf den hellsangel geschossen… da man ja nicht weiß ober er einen reserve revoler hat und vieleich noch auf lsd ist oder so ist…. was man in diesen moment weiß ist das er geschossen hat und das reicht schon…………..!!!!!!

    Antworten
    • Team Rocker-Blog 4. November 2011 bei 15:59

      Trotz allem Verständnis für Wut auf das Urteil ist es doch sehr bedenklich, dass ein solcher Kommentar hier freigegeben wird.

      Gruß
      Team Rocker-Block

      Antworten
    • stepf 4. November 2011 bei 20:41

      die SEK-Beamten hätten besser die Tür mit einer Handgranate geöffnet oder im Sturm auf die Hells Angels geschossen, die sind so menschenverachtend, die haben es nicht anders verdient.
      die haben laut Presse eine junge Frau zur Prostitution gezwungen, die wollten die
      zwingen, wenn du nicht für uns anschaffen geht, fahren wir mit dir in den Wald und du kannst dir dein eigenes Grab schaufeln oder gedroht, ihr die Brust oder Brustwarzen abzuschneiden

      Antworten
      • jurist 8. November 2011 bei 09:22

        zweimal unrecht macht nicht gleich recht! völlig unqualifizierter kommentar von stepf!!!

        Antworten
    • SEK Member 19. März 2012 bei 11:56

      Hey jedem das seine….Ich hätte auch durch geballert,aber net nur 2mal !!!!
      Scheissdreck ,die sind selbst dran schuld ,wen man zu blöd ist sich als Polizist zu outen.
      Und du jungermann,”HA” Hasser:Werde erst mal Erwachsen und dan kannst weiter Reden.
      Hier in dem Fuck Staat wird man gezwungen Alkohol im übermaass zu Trinken und Stress zu machen.Ich bin hart bestraft worden weil ich gern ein Joint Rauch (Nach 9 Std.harter Arbeit).
      Also für Deutschland hab ich mal ganix mehr übrig,außer bisele HASS…..
      Und IP Verfolgungs Angst hab ich keine weil ich im Internet Caffee sitze.
      We are Legion we dont not forgive we dont not forget….

      Antworten
  2. bea 4. November 2011 bei 20:21

    Dieses Urteil ist unfassbar, dies ist eine bodenlose Frechheit, das öffnet Mördern Tür und Tor, SEK -Beamte riskieren für
    unsere Sicherheit ihr Leben, der Typ gehört in den Knast,
    am besten 12 Jahre, damit das alle Polizistenmörder abschreckt, dieses Urteil könnte zu Nachahmungstätern führen
    Ich bin zwar nur eine normale Bürgerin, aber das Urteil ist für mich unfassbar, armes Deutschland, ich bewundere den Mut der SEK-Beamten, jeden Tag mit solchen kriminellen Energien zu tun haben, ihr müßt das Urteil anfechten, falls dies überhaupt noch geht oder alles machbare, ihr wißt besser was zu tun ist.
    Bea

    Antworten
  3. Freshbeat 5. November 2011 bei 11:57

    Guten Morgen;),

    @cem rusen und @ stepf,

    Eure Kommentare zeigen, dass ihr euch mit der Polizeiarbeit , insbesondere bezüglich von Zugriffen, nicht sehr auseinander gesetzt habt…

    Zitat von stepf :

    “die SEK-Beamten hätten besser die Tür mit einer Handgranate geöffnet oder im Sturm auf die Hells Angels geschossen, die sind so menschenverachtend, die haben es nicht anders verdient.”

    Die Polizisten hatten es nicht mit einer akuten Gefahr zu tun! Weiterhin sind wir auch nicht in Afgahnistan um terroristen festzunehmen!
    Und um mal pauschal auf die Aussage einzugehen, Typen die Menschenverachtend sind kompromisslos zu erschießen, …

    welcher Mörder, Kinderschänder und Geiselnehmer dürfte dann deiner Meinung nach lebend aus dem gebäude kommen?

    @ cem rusen,

    Ich denke, dass die Polizisten, den Täter nicht erschossen haben und trotz der bestandenen Rechtfertigung für einen Schuss , diesen “unverletzt” festnehmen konnten, zeugt von der wahnsinnigen Klarheit und Kompetens unserer SEKs.
    Gerade “Rambos” die in solchen Situationen nicht verhältnismäßig denken können wie ihr beide, sind in solchen Einheiten eben nicht gefragt !

    Ich denke es steht uns nicht zu die Durchführung dieser Operation zu beurteilen , da wir gar nicht die Umstände sowie den Ablauf kennen!

    Aber so wie es in dem Bericht beschrieben ist, denke ich lag die Problematik nicht an fehlendem Sprengstoff oder Dauerfeuer, sondern daran, dass sich die Polizisten nicht zu erkennen gegeben haben (laut Bericht). Ich meine, wenn ein Täter mich sowie so erkannt hat, dann unterrichte ich ihn doch davon, dass er es mit dem Staat zu tun hat, und keinen wilden Motorradfahrern , die einen umbringen wollen.
    Ich denke der typische Ausruf “POLIZEI” hätte gereicht, um das ganze Urteil umzukrempeln!

    Aber wie gesagt steht es auch mir nicht zu das fest zu beurteilen. Da nur die Beamten selber + der Täter wissen können was an jenem Morgen genau vorgefallen ist und wo die taktischen Fehler liegen.

    gruß Freshbeat;)

    Antworten
  4. Raphael 7. November 2011 bei 15:42

    Also wenn “Cem Rusen” und “Stepf” SEK-Beamte oder auch nur Beamte sind, frage ich mich ernsthaft, was wir in Deutschland für Polizisten beschäftigen!

    Ich kenne unzählige Fälle, in denen Polizisten und besonders SEK Beamte absolut agressiv und unangemessen gehandelt haben, wodurch zivile, völlig arglose Bürger zu Schaden gekommen sind. Diesen Beamten wird häufig nichtmal der Prozess gemacht. In diesem Fall hat das BGH eine rechtlich einwandfreie Entscheidung getroffen und so läuft es nunmal in einem Rechtsstaat.

    Antworten
    • Freshbeat 8. November 2011 bei 14:37

      @Raphael ,

      rechtfertigst du das Urteil damit, da sonst SEK-Polizisten besser wegkommen? Hier geht es um ein Menschenleben! Und wenn mal der falsche zu Boden gebracht wird dann ist das in Einsätzen nunmal so, aber das stellt das noch lange nicht auf eine Stufe mit einem Tötungsdelikt.

      Ich denke gerade in vielen Einsätzen, wäre es den Beamten offen härter durchzugreifen, aber sie versuchen trotzdem verhältnismäßig zu operieren.
      Sicherlich hast du recht und auch ich weiß, dass es Ausnahmen gibt, aber die deutlich häufigeren Einsätze, in denen Beamten besondere Rücksicht nehmen und lieber ein gang zurückschaltteten, werden nicht so stark publiziert.

      Wenn du so viele Fälle kennst in denen insbesondere Spezialeinheiten unangemessen gehandelt haben, dann nenn doch mal ein Beispiel.

      Gruß Jannes;)

      Antworten
  5. Justin Wuerth 8. November 2011 bei 10:10

    In der “Badischen Zeitung” wurde dieses Urteil ausgiebig diskutiert (derzeit 135 Beiträge). U.A. wurde auch auf die räumliche Gegebenheit eingegangen. Diskussion BZ
    Damit Sie nicht alles lesen müssen, erlaube ich mir, Teile von dem, was ich dort geschrieben habe, wiederzugeben:

    06. November 2011 – 08:41 Uhr

    Zum Urteil … Habe ich noch folgendes zu kommentieren.
    „Das Landgericht hat Folgendes festgestellt: Der Angeklagte, ein führendes Mitglied des Motorradclubs “Hell´s Angels”, hatte erfahren, dass er von Mitgliedern des konkurrierenden Clubs “Bandidos” ermordet werden solle“.

    Um eine solche Angabe als Grundlage zur Annahme des Bestehens von Putativnotwehr zu machen, kann man sich bestimmt nicht nur auf die Angabe des Angeklagten verlassen. Eine solche Einlassung muss vom Gericht auf Glaubwürdigkeit geprüft werden, sonst kann das zukünftig jeder Kriminelle behaupten. Eine solche Überprüfung bleibt im Urteil offen.

    „Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine “Kampf-Position” unter Umständen zu schwächen.“
    Das ist hanebüchen. Seine „Kampfposition“ hat er bereits mit „Verpisst Euch“ verraten. Dieser Logik folgend, kann man sofort ohne jede Anrede losballern.

    07. November 2011 – 18:20 Uhr
    Wie sieht’s nun aus, mit dem Urteil des BGH ?.
    Zunächst mal bin ich der Ansicht, dass das eigene Haus eine Burg darstellt und geeignet verteidigt werden darf. Ein Überfall auf die eigene Wohnung hat schon manchem Opfer das Grundvertrauen in die Welt genommen und in stete Ängste versetzt.
    Das Gericht hat die Todesdrohung durch Bandidos als gegeben angesehen. Ich selbst habe daran ziemliche Zweifel (Herr Schulze sowieso), aber um das Urteil zu würdigen sei die Drohung als gegeben angenommen. Deshalb: Der HA darf davon ausgehen, an seiner Tür könnten sich Bandidos zu schaffen machen.
    Das Gericht hat nun drei Rechtsgüter abzuwägen, um die Rechtmäßigkeit des unterlassenen Warnschusses zu beurteilen::
    1. Das Recht des Angegriffenen auf Unversehrtheit
    2. Das Recht der Bevölkerung, nicht durch Putativnotwehr geschädigt zu werden
    3. Das Recht des Angreifers, nicht durch Notwehrexzess geschädigt zu werden.
    Um dies abzuwägen stellen sich zwei Fragen:
    A. Wäre die Position des HA durch einen Warnschuss geschwächt worden ?
    Für jeden Killer ist anzunehmen, dass für ihn das eigene Leben das höchste Gut ist. Ein Warnschuss hätte also dafür gesorgt, dass die Angreifer schleunigst sich aus dem Türbereich verdrückt hätten. Dadurch hätten sie auch nicht mehr mit selber Kraft / Krafthebel den letzten Riegel öffnen können. Somit wäre zunächst mal die geschlossene Tür erhalten geblieben. Sie hätten seitlich von der Türe aus ebenfalls durch diese hindurch schiessen können, aber ohne Sicht und ziemlich ungenau. Zudem hatte der HA eine wirksame Deckung.
    Die Annahmen des Gerichts – „auf sich aufmerksam machen“ , „Kampfposition“ preisgeben durch einen Warnschuss, kann ich also nicht nachvollziehen.
    B. Hat sich die Position des HA durch den gezielten Schuss verbessert ?
    Es war immer die Rede von Bandidos, also von mehreren. Durch seinen gezielten Schuß hat er versucht, einen „Angreifer“ kampfunfähig zu machen – was ihm ja auch „gelungen“ ist. Wurde die Situation für ihn dadurch besser, wenn ja noch mehr Angreifer da sind ? Durch den Warnschuss hätten sie vielleicht den Rückzug angetreten, zumindest wäre auch Zeit gewonnen worden, um die Situation überhaupt zu klären. Der gezielte Schuss hätte die anderen Bandidos vermutlich erst recht angestachelt, oder später auf Rache sinnen lassen.

    Das Urteil des Landgerichts, 9 Jahre wegen Totschlags, halte ich für zu hoch. Der Total-Freispruch des BGH wird meiner Meinung dem Schutz der Bevölkerung nicht gerecht. Zwischen den beiden Urteilen hätte ich mir ein Urteil auf Bewährung gewünscht, um einen Rechtsrahmen aufrechtzuerhalten, der den hier schon beschriebenen Fällen von Missverständnissen gerecht wird.

    Antworten
  6. observer68 23. November 2011 bei 10:28

    Die Handlungsweise des Beschuldigten lässt sich nicht auf den Tatbestand der Notwehr begründen. Im §32 StGB ist eindeutig eine dem Angriff angemessene Verteidigungshandlung geboten. Selbst wenn der Beschuldigte aus Furcht, Angst oder Schrecken eine Überschreitung der Notwehr in Anspruch nehmen würde, so bleibt noch zu bewerten, dass eine Schusswaffe zur “Verteidigung” benutzt wurde, deren Besitz verboten und somit strafbar ist. Sich als “Opfer” darzustellen fällt leider den Tätern in dieser Republik vielfach sehr leicht. Wenn allerdings ohne Rücksicht auf Menschenleben (dieses Recht wird vom Beschuldigten vehement beansprucht) ein Mensch getötet wird, so ist schwer zu verstehen wie ein solcher Urteilsspruch zu Stande kommt. Ob man nun einsatztaktische Verfehlungen erkannt hat, ist meiner Meinung nach unerheblich. Hier lässt sich der Rechtsstaat wieder einmal am Nasenring durchs Gericht führen. Vielleicht sollten manche Richter sich den Alltag auf der Straße und auch den Dienstalltag von Blaulichtberuflern einmal genauer anschauen. Durch solche Urteile geht der letzte vorhandene Respekt auch noch verloren.

    Antworten
  7. Dix Mcbridge 6. Dezember 2011 bei 05:58

    [MARKED AS SPAM BY ANTISPAM BEE | CSS Hack]
    07. November 2011 – 18:20 Uhr
    Wie sieht’s nun aus, mit dem Urteil des BGH ?.
    Zunächst mal bin ich der Ansicht, dass das eigene Haus eine Burg darstellt und geeignet verteidigt werden darf. Ein Überfall auf die eigene Wohnung hat schon manchem Opfer das Grundvertrauen in die Welt genommen und in stete Ängste versetzt.
    Das Gericht hat die Todesdrohung durch Bandidos als gegeben angesehen. Ich selbst habe daran ziemliche Zweifel (Herr Schulze sowieso), aber um das Urteil zu würdigen sei die Drohung als gegeben angenommen. Deshalb: Der HA darf davon ausgehen, an seiner Tür könnten sich Bandidos zu schaffen machen.
    Das Gericht hat nun drei Rechtsgüter abzuwägen, um die Rechtmäßigkeit des unterlassenen Warnschusses zu beurteilen::
    1. Das Recht des Angegriffenen auf Unversehrtheit
    2. Das Recht der Bevölkerung, nicht durch Putativnotwehr geschädigt zu werden
    3. Das Recht des Angreifers, nicht durch Notwehrexzess geschädigt zu werden.
    Um dies abzuwägen stellen sich zwei Fragen:
    A. Wäre die Position des HA durch einen Warnschuss geschwächt worden ?
    Für jeden Killer ist anzunehmen, dass für ihn das eigene Leben das höchste Gut ist. Ein Warnschuss hätte also dafür gesorgt, dass die Angreifer schleunigst sich aus dem Türbereich verdrückt hätten. Dadurch hätten sie auch nicht mehr mit selber Kraft / Krafthebel den letzten Riegel öffnen können. Somit wäre zunächst mal die geschlossene Tür erhalten geblieben. Sie hätten seitlich von der Türe aus ebenfalls durch diese hindurch schiessen können, aber ohne Sicht und ziemlich ungenau. Zudem hatte der HA eine wirksame Deckung.
    Die Annahmen des Gerichts – „auf sich aufmerksam machen“ , „Kampfposition“ preisgeben durch einen Warnschuss, kann ich also nicht nachvollziehen.
    B. Hat sich die Position des HA durch den gezielten Schuss verbessert ?
    Es war immer die Rede von Bandidos, also von mehreren. Durch seinen gezielten Schuß hat er versucht, einen „Angreifer“ kampfunfähig zu machen – was ihm ja auch „gelungen“ ist. Wurde die Situation für ihn dadurch besser, wenn ja noch mehr Angreifer da sind ? Durch den Warnschuss hätten sie vielleicht den Rückzug angetreten, zumindest wäre auch Zeit gewonnen worden, um die Situation überhaupt zu klären. Der gezielte Schuss hätte die anderen Bandidos vermutlich erst recht angestachelt, oder später auf Rache sinnen lassen.

    +1

    Antworten
  8. Freshbeat 8. Dezember 2011 bei 19:47

    Da es zu dem Einsatz und Urteil immer wieder neue Einschätzungen und Meinungen gibt, bitte ich euch diese in Zukunft unter dem entsprechenden Thread im Forum zu posten.
    Dort haben wir die Beiträge gut abrufbar und das ganze ist dann etwas übersichtlicher.

    Hier ist nochmal der Link zum Thread:

    http://forum.sek-einsatz.de/viewtopic.php?f=5&t=152

    Gruß Freshbeat

    Antworten
  9. cem rusen 10. Dezember 2011 bei 21:31

    wenn ein hellsangel den befehl erhält: (niemand darf in der wohnung eindringen) dann erschiesst der hellsangel sorger die kanzlerin wenn er den befehl erhalten hat… beschäftige dich mal mit kriminellen Organisation… yakuza, triad u.s.w

    allein schon weil wir hier die sache als Thema haben würde man uns unter umständen erschiessen und vergraben….

    Antworten
  10. Freshbeat 11. Dezember 2011 bei 21:07

    @ cem rusen

    Habe deinen Beitrag nochmal im Forum veröffentlicht und bereits kommentiert.

    Gruß Freshbeat;)

    Antworten
  11. cem rusen 14. Dezember 2011 bei 18:15

    Dann lassen wir mal den Helden (SEK Beamter) in ruhe…ruhen…..

    und von hells angel habe ich keine angst…..

    so lange ich atme und meine herz schlägt….!!!!

    Antworten
  12. anonymus 16. Dezember 2011 bei 13:17

    Zitat:
    Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, war dem Angeklagten daher nicht anzulasten. Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden.
    Zitat Ende

    Ich kann mir leider die unglücklichen Umstände gar nicht erklären, oder vielleicht so:
    der Hells Angel Typ hat versehentlich, total unglücklich, mit einer Waffe die gar nicht in seinem Besitz war und in dem Traum, dass ein Person hinter der Treppenhaustür war auf einen Polizisten gerichtete Schüsse durch eine Wand abgegeben.
    Natürlich ist auch eine Fahrlässigkeit nicht erkennbar, denn eine Waffe benutzt man um Butter aufs Butterbrot zu schmieren. und nicht um Menschen kampfunfähig zu machen oder gar zu töten.
    Nein, sehr klar und erkennbar die Verkettung der unglücklichen Umstände.
    Vielen Dank liebe BGH-Richter für dieses NICHT nachvollziehbare Gerichtsurteil. Warum werden mal wieder die Täter geschützt? Ist das Ziel des BGH eine Rechtsverdrossenheit zu schaffen? Warum gibt man sich nicht mehr Mühe, das Recht auch Recht ist?

    Mein Dank an dieser Stelle an alle Polizisten, die professionell ihren Dienst versehen.
    Mein ganz aufrichtiges Beileid an die Familienangehörigen.

    Antworten
  13. karl otto 27. Dezember 2011 bei 04:50

    Der HA hatte Recht das war notwehr und sonst gar nichts ok.
    karlotto

    Antworten
  14. ATF 10. Februar 2012 bei 09:52

    Also ich glaube einige Leute haben sich zuviele, Actionfilme angeguckt. Völlig an Realität vorbei. Man kann nicht einfach Türen mit Granaten öffnen! Da ja unbeteiligte hinter der Tür stehen können. Aber als Elitepolizist sollte man auch wissen das man nie direkt vor,oder hinter einer Tür stehen darf!

    Antworten
    • Hans 20. März 2012 bei 22:15

      das hälst du für notwehr. einen polizisten zu erschießen, nur weil man denkt der is von dem anderen rockerclup. DAS HÄLST DU FÜR NOTWEHR. -.- Den man sollte man ein leben lang einsperren der einsatz einer schusswaffe ist wegen einer vermutung in keinem fall gestatet!!

      wie in amerika einfach mal den postboten abknallen nur weil man denkt, der ist ein einbrecher.

      Antworten
  15. FreshBeat 13. Februar 2012 bei 15:32

    @ATF,

    Das man Mittel wie Splittergranaten innerhalb Deutschlands verwendet und dazu noch bei einer “Routinefestnahme” steht gar nicht zur Debatte.
    Weiterhin gibt es Momente bei der Erstürmung eines Gebäudes , bei denen man in besonders gefährliche Bereiche kommt, das lässt sich gar nicht verhindern.
    Die Öffnung der Tür ist immer ein heikler Moment. Denn um diese zu öffnen muss der Beamte mit der Ramme vor die Tür treten. Auch der 2003 getötete Berliner SEK-Beamte wurde in dieser Situation erschossen und sein Kollege schwer verletzt .

    Letztendlich waren wir nicht dabei und ich denke der Großteil hier hat nicht das fachliche Wissen um darüber zu urteilen, was im endeffekt bei der Durchführung und Planung falsch gelaufen ist.

    Gruß Freshbeat;)

    Antworten
  16. ATF 15. Februar 2012 bei 20:06

    Was heißt hier Fachwissen. Türsprengungen sind immer das letzte Mittel wenn alles andere versagt. Außerdem werden Zugriffe von langer Hand geplant,wie ist die Lage,wieviel Räume gibt es,gibt Flucht und Versteckmöglichkeiten etc etc. Außerdem war das ein schneller Zugriff. Sonst dauert es Stunden,bis zum Zugriff,damit will man den Täter Mürbe machen,müde machen oder zum Aufgeben bringen. Ich glaub die Jungs wussten was sie machten. Fehler passieren dürfen aber nicht. Denn die Jungs sind Elite!

    Antworten
  17. RazoR 16. Februar 2012 bei 07:34

    ATF vielleicht liest du dir nochmal den Tatzusammenhang durch.

    Es ging hier ja nicht um eine akute Lage , sondern die Beamten wollten den Mann im Schlaf überraschen und festnehmen. Das auch so ein Zugriff intensiv vorbereitet wird ist klar, aber wieso sollte man einen Schlafenden stundenlang Mürbe machen?!
    Am besten noch Kaffee ans Bett bringen :P .

    Bezüglich den Sprengmitteln bin ich ja ganz deiner Meinung und habe auch nichts anderes behauptet. Aber Sprengmittel stehen wie gesagt bei einem Routineeinsatz wie dieser gar nicht zur Debatte.

    Ich denke die “Jungs” haben bewiesen , dass sie Elite sind weil sie eben die Festnahme doch noch durchführen konnten bzw. noch nicht einmal von der Schusswaffe gebrauch machen mussten, obwohl ihr Kamerad am Boden lag.
    Zu dem ist die Definition von Elite ,” die Besten der Besten” und nicht dass sie perfekt sind.

    Gruß RazoR:)

    Antworten
  18. Werner 28. Februar 2012 bei 03:41

    da wird mal ein urteil zu gunsten des HA gesprochen und schon gehen alle auf die
    barrikaden.
    wieviel freisprüche werden denn zugunsten polieibeamter gesprochen, obwohl
    sie mehr als das erlaubte an gewalt angewendet haben… 90 % ???

    ich erinnere mich an diverse hundeführer einsätz gegen beschuldigte, weil die ihren PA nicht
    rausgeben wollten und “widerstand” leisteten. als die dann auch noch beleidigend mit sprüchen
    wie “scheiß bulle” wurden, wurde “kommisar
    rex” von der leine gelassen und biß den stark alkoholisierten, sich NICHT zur wehr
    setzenden bürger, welcher im nachhinein vom RTW abtransportiert wurde, in
    den bauch. dieser wurde dann üblicherweise wegen widerstand, beleidigung
    und versuchter KV
    angezeigt und auch vor gericht gezerrt. alle am einsatzort befindlichen beamte schrieben
    “er ist auf der flucht, um sich der PA-kontrolle zu entziehen, vom diensthund gestellt worden
    und konnte nur so der üblichen personenüberprüfung zugeführt werden.”

    alles war natürlich erstunken und erlogen um “rex” und den aufgerissenen bierbauch
    irgendwie zu rechtfertigen.

    es gibt in der truppe bemerkenswert viele, welche bei den “bad boys” ebenfalls gut aufgehoben
    wären, wenn sie nicht eine polizeiuniform tragen würden.

    der bürger bekommt sowas ebenfalls mit.
    in zeiten von youtube & co. immer schwieriger “KV im amt” als verfehlung einzelner beamte
    zu verkaufen. man möge einmal “polizei” + “gewalt” auf besagtes portal eingeben – der ein oder
    andere wird staunen.

    in den köpfen der bürger ist die truppe sowieso zu 40 % * korrupt.
    traurige qoute, wenn man bedenkt, dass wir nicht in afghanistan leben.

    deshalb kann ich das urteil nur begrüßen, auch wenn es die moral der truppe eher schädigt.
    aber so ist das nun einmal in einem von uns gewünschten und bis auf die dienstwaffe
    verteidigten rechtsstaat.

    @moderator
    ich gehe davon aus, dass dieser beitrag der zensur erliegt.
    ist dies der fall, haben die besagten “40 % * der bürger” wahrscheinlich nicht so unrecht

    ———————–
    @Werner
    Es erfolgte KEINE Zensur
    Solange die Netiquette beachtet wird, darf jeder seine Meinung äußern.

    Antworten
  19. Peter 18. März 2012 bei 22:31

    Wegen eines Ermitllungsverfahrens wird man zu einer Befragung zur Polizei bestellt!
    Es gab keine akkute Gefahr welche einen Einsatz des SEK rechtfertigte!
    Auch eine Hausdurchsuchung kann auf normalem Wege durch die Polizei ohne Rambo-Truppe
    erfolgen.
    Vieleicht hätten die Beamten klingeln sollen und sich ausweisen-
    dann könnten von der sogenannten Elite alle noch leben.

    Antworten
    • Hans 20. März 2012 bei 22:06

      Die festnahme von eventuel gefährlichen Verbrechern ist serwohl die aufgabe einer Spezialeinheit. Also wenn man ein Hausstürmt, soll man sogar noch anklopfen oder kilingeln, das der Verdächtige erstrecht merkt,was da los ist und noch ne waffe ziehen kann. ( so interpretiere ich dein kommentar). Wieso sind die Straften in deutschland nur so milde. Mord und oder totschlag ist so oderso mord, dan nur ein so mildes urteil zu wählen ist , am bessten noch auf bewährung, eine Schweinerei, wenn ich umgebracht währe, würde ich nicht wollen das der täter vieleicht noch auf bewährung drausen ist. Meine Meinung: gibt der Polizei mehr rechte das sie diese S******e ihr ganzes Leben hinter gittern sitzen müssen, damit ihnen endlich mal klar wird das sie ein menschenleben bendet haben. Wie in den Israelischen Ländern Gleiches wird mit gleichem vergolten. Die verdamten Richter in deutschland, ich will das sie selber mal erleben was den leuten da passiert ist und dan hören, das der täter sogut wie keine strafe bekommt. Lasst den einsatz von Dinstwaffen früher zu , z.B. auch nur bei randalierenden( man muss sie ja nicht gleich erschießen, man kann ihnen erstmal nur angst machen) oder bi festnahmen und die v********n Richter in deutschland sollen alle gefeuert werden ihr urteile sind ein witz , die sollen sich mal beispiele an amerikanischen Richtern nehmen. z.B. eine Frau (in amerika) wollte ihren man umbringen lassen, damit sie die lebensversicherung kasiert. Als das zur polizei durchkam, haben diese so getan, alsob ihr man getötet worden sei,… im entevekt hat sie 26Jahre hinter gittern zu sitzen. in deutschland nur 24 jahre bei MORD und dan noch mehr al sdie hälfte auf bewährung. Was soll das.

      Antworten

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