SEK Berlin | Spezialeinheiten der Polizei Berlin

Zu den Spezialeinheiten in Berlin zählt das Spezialeinsatzkommando (SEK), das Mobile Einsatzkommando (MEK) und das Präzisionsschützenkommando (PSK). Das PSK wurde in das SEK integriert. Den Spezialeinheiten obliegt primär die operative Bekämpfung der schweren Gewaltkriminalität in ganz Berlin (z.B. Einsatz bei Geiselnahmen oder ähnlich gelagerten Fällen). Daneben unterstützen sie den polizeilichen Einzeldienst in besonderen Einsatzlagen.

LKA 6 – Die Abteilung ist zuständig für die Bereitstellung operativer Dienste.

In der Abteilung 6 des Landeskriminalamtes Berlin sind die Bereiche der

  • Personenfahndung
  • Spezialeinheiten
  • Spezialeinsatztechnik

angesiedelt.

Die Spezialeinheiten der Berliner Polizei sind besser bekannt als

Personen, Ziel- und Intensivfahndung:
Die Fahndungsinspektion des LKA 6 ist zuständig für die Personen- und Sachfahndung im Bundesland Berlin. Dies umfasst schwerpunktmäßig die Ermittlung und Festnahme von Personen, die sich der Strafverfolgung, Strafvollstreckung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug anderer freiheitsentziehender oder freiheitsbeschränkender Anordnungen von Justiz- oder Verwaltungsbehörden entziehen.

Historie:

Das SEK/PSK Berlin wurde am 1.11.1972 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus unter dem Eindruck des Olympiaattentats in München gegründet. Die Einheit ist als Servicedienststelle der Berliner Polizei anzusehen und hat im Durchschnitt seit der „Wende“ 500 Einsätze im Jahr.
Damit liegt das SEK im Bundesvergleich mit anderen Spezialeinheiten an der Spitze.

Aufgaben:

Aufgaben des LKA SEK:
Das SEK unterstützt die Fachdienststellen des LKA und alle Gliederungseinheiten der Berliner Polizei bei der Bekämpfung der Gewaltkriminalität und bei der Bewältigung besonderer Lagen. SEK’s obliegen insbesondere die Beseitigung konkreter Gefahrenlagen bei

  • Entführungen
  • Geiselnahmen
  • Geiselnahmen im Luftverkehr
  • Erpressungen
  • Besonderen Bedrohungslagen

Aufgaben des Präzisionsschützenkommandos (PSK):
Das PSK wird neben der Unterstützung des SEK bei Gefahrenlagen zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität und zur Rettung von Menschenleben eingesetzt und muss erforderlichenfalls die Handlungsunfähigkeit des Täters oder der Täter herbeiführen.

Schlussbemerkung:

Nur für erfahrene Beamtinnen und Beamte nach einer Auswahlprüfung.

Quelle: Berliner Polizei

Stand vom 01.01.09

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 01.01.09 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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