BG | Beratergruppe der Spezialeinheiten
VG und Beratergruppe
Sie arbeiten im Hintergrund und eher unspektakulär. Sie wollen durch die Kraft des Wortes überzeugen.
Die Rede ist von zwei Spezialeinheiten der Polizei, die bei Einsätzen in Fällen schwerer Gewaltkriminalität mittlerweile unverzichtbar geworden sind: Beratergruppe und Verhandlungsgruppe. Als Meilenstein für die Entwicklungen, die zur Aufstellung der Spezialeinheiten führte, kann das Attentat auf die israelische Mannschaft bei den Olympischen Spielen 1972 in München gelten. Eine bis dahin unbekannte Gewaltbereitschaft und Kaltblütigkeit der Täter überforderte die damalige Polizei. Kritische Berichterstattervermerkten „ein Waterloo für die deutsche Polizei“.
Allen Verantwortlichen ist seither klar, dass man mit Kräften der örtlichen Polizeidienststellen im Rahmen der Alltagsorganisation solche Lagen nicht bewältigen kann. Sukzessive wurden daher in den einzelnen Bundesländern und beim Bund Spezialeinheiten für Zugriffsmaßnahmen (SEK/GSG 9) sowie Observation und Fahndung(MEK) eingerichtet.
Bei kritischen Einsatzlagen wurde aber deutlich, dass dies alleine nicht genügt. Im operativen Bereich mussten wesentliche Komponenten, nämlich die der Verhandlungsführung und Betreuung, professionalisiert werden. Auch hatten sich die Polizeiführer mit fortschreitender Spezialisierung der eigenen Kräfte und weiter zunehmender Gewaltbereitschaft der Täter auseinander zu setzen. Damit wurde eine Fachberatung des Polizeiführers mit detailliertem Hintergrundwissen über die Phänomenologie von Delikten der schweren Gewaltkriminalität sowie der Leistungsfähigkeit von Spezialeinheiten und -kräften unerlässlich. Weiterhin erkannte man, dass sich die Einsatzgestaltung wesentlich verbessern ließ, wenn die Kommunikation zwischen Polizei und Täter im Einsatz durch besonders geschulte Kräfte geführt wird. Dies führte gegen Ende der 70er Jahre zur Einrichtung von Verhandlungsgruppen und Beratergruppen in den Bundesländern und im Bund.
Diese Spezialeinheiten der Polizei Rheinland-Pfalz, Verhandlungsgruppe (VG) und Beratergruppe (BG), gehören zum LKA und sind in der Abteilung „Einsatzunterstützung“ angesiedelt. Der POLI-ZEI-KURIER wollte von den Leitern, Karl-Otto Dornbusch (BG) und Uwe Lederer (VG) wissen, welche Funktionen die jeweilige Gruppe im Einsatzfall hat.
„Beratung des Polizeiführers“
POLIZEI-KURIER: Was genau heißt Beratergruppe?
Nicht zuletzt aus den Erfahrungen der Terrorismusbekämpfung der 70er Jahre, insbesondere aber mit der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer durch die RAF 1977 erkannte man das Erfordernis, dass Polizeiführer zur Bewältigung solch außerordentlich komplexer Einsatzstrukturen, einer beratenden Unterstützung bedürfen. Deshalb wurden im Jahr 1978 die Beratergruppen ins Leben gerufenund bei allen LKÄ sowie dem BKA eingerichtet.
POLIZEI-KURIER: Wie setzt sich die Beratergruppe zusammen?
Im Gegensatz zu der Verhandlungsgruppe setzt sich die Beratergruppe ausschließlich aus Angehörigen des LKA, der ZPT sowie nach Möglichkeit auch Beamtinnen und Beamte des SEK und MEK zusammen. So soll deren spezifisches Fachwissen in die Beratung mit einfließen. Derzeit besteht sie aus insgesamt zehn Mitgliedern, von denen mit Ausnahme des hauptamtlichen Geschäftsführers alle im Nebenamt tätig sind.
POLIZEI-KURIER: Wann wird die Beratergruppe aktiv?
Der Auftrag der BG besteht insbesondere in der taktischen und technischen Beratung des Polizeiführers in Fällen schwerer Gewaltkriminalität. Darüber hinaus erfolgt auch die Beratung von Behörden und Wirtschaftsunternehmen zum Krisenmanagement (so z.B. im Fall einer Produkterpressung).
Anlass zum Einsatz sind insbesondere Fälle von Entführung, Geiselnahme, terroristische Anschläge sowie herausragende Erpressungslagen.
Ein Großteil der Aufgaben entfällt auf die so genannte Vorfeldarbeit (Anlage und Pflege von Kasuistiken, Gremienarbeit, bundes- und landesweite Informationsbeschaffung, Erstellung und Pflege von Verzeichnissen, Einsatzkonzeptionen sowie spezifischen Dateien, Mitwirkung bei Erprobungn euer FEM, u.a.). Etwa 20 Prozent entfallen auf die tatsächliche Einsatzunterstützung. Diese umfasst die Beratung des Polizeiführers, Mitwirkung bei der Gefährdungseinschätzung, Vermittlung von Spezialisten und spezifischem Einsatzgerät, sowie Teilnahme ander Vor- und Nachbereitung von Einsätzen.
POLIZEI-KURIER: Wie kann sich die Beratergruppe auf eine derart schwierige Situation wie etwa eine Geiselnahme vorbereiten?
Der Rahmen wird durch die entsprechenden Polizeidienstvorschriften (im Fall einer Geiselnahme PDV 132) vorgegeben. Außerdem hält die BG, ebenso wie die einzelnen Polizeipräsidien, entsprechende Alarm- und Einsatzordner vor, die auf die verschiedenen Einsatzlagen zugeschnitten sind.
Jedes Mitglied der Beratergruppe absolviert eine vierwöchige Spezialausbildung bei der ein vielseitiges theoretisches Wissen und umfangreiche praktische Fertigkeiten vermittelt werden. Zusätzlich werden regelmäßig Übungen durchgeführt, bei denen die Bewältigung solcher Lagen (z.B. Geiselnahme), im Hinblick auf das Zusammenwirken innerhalb einer BAO, realitätsnah trainiert wird. Ein wichtiger Bestandteil ist daneben der bundesweite Informations- und Erfahrungsaustausch zur Optimierung der Bewältigung zukünftiger Einsatzlagen.
„Den Täter zur Aufgabe bewegen“
POLIZEI-KURIER: Warum ist neben der BG beim LKA noch eine Verhandlungsgruppe eingerichtet bzw. welche Aufgaben hat die VG?
Die Verhandlungsgruppe hat im Einsatzfall eine völlig andere Aufgabe. Während die BG den Polizeiführer berät, führt die VG in Fällen schwerer Gewaltkriminalität (Geiselnahmen, Entführungen und herausragende Erpressungen) insbesondere die Verhandlungen mit den Tätern. Daneben betreut die VG in solchen Lagen die Opfer sowie deren Angehörige. Zudem wird sie anlässlich größerer Gefahren-/Schadenslagen für die Betreuung von Geschädigten und deren Angehörigen eingesetzt. Aufgrund der besonderen Ausbildung der VG-Mitglieder werden diese auch für die Verhandlungsführung mit Gefährdern bzw. Gefährdeten in Bedrohungs- und Suizidlagen eingesetzt.
POLIZEI-KURIER: Wie geht die VG bei Verhandlungen vor?
Primäres Ziel einer jeden Verhandlungsführung ist es, das polizeiliche Gegenüber zur Aufgabe zu bewegen, um dadurch die Lage möglichst gewalt- und risikolos zu lösen. Dabei schöpfen die Beamten aus dem Erfahrungswissen ähnlicher Lagen und bedienen sich unter Berücksichtigung psychologischer Erkenntnisse einer Vielzahl rhetorischer Mittel.
POLIZEI-KURIER: Bedarf es hierfür nicht einer umfangreichen Aus- und Fortbildung?
Eine intensive Ausbildung sowie auch eine ständige Fortbildung sind für die Angehörigen der VG unabdingbar. Hierbei gilt es zunächst zu berücksichtigen, dass die derzeit 36 Angehörigen derVG – mit Ausnahme der hauptamtlichen Geschäftsführung beimLKA – ihre Aufgaben im Nebenamt wahrnehmen. Mit Aufnahme der Tätigkeit bei der VG muss zunächst eine dreiwöchige Grundausbildung durchlaufen werden. Im Rahmen von speziellen Seminaren und Übungen werden die hierbei gewonnenen Erkenntnisse im Laufe der Zeit vertieft. Im Durchschnitt werden die VG-Mitglieder pro Jahr an 10 bis 12 Tagen fortgebildet.
POLIZEI-KURIER: Wie fühlt man sich, wenn man als Mitglied der Verhandlungsgruppe mit Schwerverbrechern kommunizieren und auf deren Bedingungen eingehen muss?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Jeder Sprecher empfindet die jeweilige Situation anders. Wichtig ist allerdings, dass der Sprecher in Verhandlungslagen versuchen muss, auf de rmenschlichen und kommunikativen Ebene einen Zugang zu seinem Gegenüber zu finden. DieVG handelt in Einsatzlagen weder eigenständig noch eigeninitiativ. Es gilt vielmehr, die jeweiligen Leitlinien, Ziele und Aufträge des Polizeiführers umzusetzen. In jedem Fall ist eine Sprechersituation mit erheblichen körperlichen und emotionalen Belastungen verbunden, die nach einem Einsatz professionell durch Gespräche mit anderen VG-Mitgliedern abgebaut und nachbereitet werden.
POLIZEI-KURIER: Wie kann man die VG für einen Einsatz anfordern?
Die Anforderung der VG erfolgt grundsätzlich durch den Polizeiführer vom Dienst der Polizeipräsidien über die Koordinierungsstelle des LKA, außerhalb der regulären Dienstzeiten über den Lage- und Dauerdienst des LKA.
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Rheinland-Pfalz
Stand vom 01.01.09
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 01.01.09 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
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