Sonntag 7. Dezember 2025
SEK-Einsatz.de
  • Spezialeinheiten
  • Polizei
  • Zoll-Themen
  • Newsticker
  • Reportage
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse
SEnews | Aktuelles zu den Spezialeinheiten, Polizei & Zoll
  • Spezialeinheiten
  • Polizei
  • Zoll-Themen
  • Newsticker
  • Reportage
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse
SEnews | Aktuelles zu den Spezialeinheiten, Polizei & Zoll
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse
Home SEK - Einsätze Rhein.-Pfalz

Getöteter SEK Beamte | BGH entscheidet über irrtümliche Notwehr

Donnerstag, 3. November 2011
Lesezeit: 2 Min
0 0
A A
Hells Angel erschießt SEK-Polizisten
71
Ansichten
Zerschossene Tür des Hells Angels Mitglied

Karlsruhe – Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines Mannes wegen Totschlags an einem Polizeibeamten durch das Landgericht Koblenz aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Das Landgericht hat Folgendes festgestellt: Der Angeklagte, ein führendes Mitglied des Motorradclubs „Hell´s Angels“, hatte erfahren, dass er von Mitgliedern des konkurrierenden Clubs „Bandidos“ ermordet werden solle. Zeitgleich erließ das Amtsgericht in einem gegen den Angeklagten geführten Ermittlungsverfahren einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung. Wegen der zu befürchtenden Gewaltbereitschaft des Angeklagten und seiner polizeibekannten Bewaffnung wurde zur Vollstreckung des Durchsuchungsbefehls ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hinzugezogen.

Am Tattag versuchte das SEK gegen 6.00 Uhr morgens, die Tür des Wohnhauses des Angeklagten aufzubrechen, um ihn und seine Verlobte im Schlaf zu überraschen. Der Angeklagte erwachte durch die Geräusche an der Eingangstür, bewaffnete sich mit einer Pistole Kal. 45, die mit acht Patronen geladen war, und begab sich ins Treppenhaus, wo er das Licht einschaltete. Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen. Vielmehr nahm er an, es handle sich um schwerbewaffnete Mitglieder der „Bandidos“, die ihn und seine Verlobte töten wollten. Er rief: „Verpisst Euch!“ Hierauf sowie auf das Einschalten des Lichts reagierten die vor der Tür befindlichen SEK-Beamten nicht; sie gaben sich nicht zu erkennen und fuhren fort, die Türverriegelungen aufzubrechen.

Mehr zumThema

ZUZ im Einsatz: Zoll vollstreckt Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse

LKA und Zoll: Waffenarsenal in Rheinland-Pfalz entdeckt

Mittwoch, 3. April 2019
Führungswechsel bei den Spezialeinheiten der Polizei Rheinland-Pfalz

Führungswechsel bei den Spezialeinheiten der Polizei Rheinland-Pfalz

Samstag, 20. Oktober 2018

Da bereits zwei von drei Verriegelungen der Tür aufgebrochen waren und der Angeklagte in jedem Augenblick mit dem Eindringen der vermeintlichen Angreifer rechnete, schoss er ohne weitere Warnung, insbesondere ohne einen Warnschuss abzugeben, nun gezielt auf die Tür, wobei er billigend in Kauf nahm, einen der Angreifer tödlich zu treffen. Das Geschoss durchschlug die Verglasung der Tür, drang durch den Armausschnitt der Panzerweste des an der Tür arbeitenden Polizeibeamten ein und tötete diesen.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat den Angeklagten wegen dieses Geschehens wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hat angenommen, der Angeklagte habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen.

Der 2. Strafsenat hat die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten insoweit freigesprochen, weil auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen ein Fall strafloser Putativnotwehr gegeben war. Nach ständiger Rechtsprechung ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr. Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und ggf. auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten „Kampflage“ keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. Nach den für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Landgerichts war hier ein solcher Fall gegeben. Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position“ unter Umständen zu schwächen.

Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, war dem Angeklagten daher nicht anzulasten. Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden.

Urteil vom 2. November 2011 – 2 StR 375/11
Quelle: Bundesgerichtshof

Schlagwörter: Anhausengetötete BeamteHells AngelsSEK Rheinland-Pfalz
ANZEIGE

Auch interessant

Bundesinnenministerin Faeser besucht GSG 9 der Bundespolizei
Bundespolizei-News

Bundesinnenministerin Faeser besucht GSG 9 der Bundespolizei

Mittwoch, 10. August 2022
Zeugen gesucht: Festnahme nach Tötungsdelikt
NRW

Bedrohung erfordert Polizeieinsatz mit Spezialeinsatzkräften

Mittwoch, 15. Juli 2020
Ausgedealt: Mutmaßlicher Drogenhändler festgenommen
Spezialeinheiten intern

SEK-Bericht der unabhängigen Experten-Kommission vorgestellt

Dienstag, 26. November 2019
Vier mutmaßliche Islamisten bei Drogenrazzia festgenommen
Berlin

Polizeieinsatz: Mit Sturmgewehr posiert

Donnerstag, 21. November 2019
Jubiläum: 40 Jahre Mobiles Einsatzkommando Freiburg
NRW

MEK-Einsatz: Schuss bei Festnahme von Einbrecherbande

Sonntag, 17. November 2019
Mehr anzeigen
ANZEIGE
  • Kontakt
  • Cookienutzung
  • Impressum
Follow Us

© 2022 SEnews - Alle Rechte vorbehalten. SEK-Einsatz.de.

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse
  • Spezialeinheiten
  • Polizei
  • Zoll-Themen
  • Newsticker
  • Reportage

© 2022 SEnews - Alle Rechte vorbehalten. SEK-Einsatz.de.

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In

Add New Playlist