Im März 2013 kam es in Nürnberg (vier Fälle) und in Marktheidenfeld (ein Fall) zu bewaffneten Raubüberfällen auf Spielhallen. Beim letzten Fall in Nürnberg blieb es beim Versuch.
Fall 1. In der Nacht vom 28.02. auf den 01.03.2013 gegen 01:45 Uhr überfiel das Duo eine Spielhalle im Stadtteil Gibitzenhof. Dabei erbeuteten sie über 1.000 Euro.
Fall 2. Am 08.03.2013 kam es im Stadtteil Steinbühl gegen 06:15 Uhr erneut zu einem Überfall auf eine Spielothek. Unter Vorhalt einer Schusswaffe erbeutete das vermummte Duo mehrere Tausend Euro.
Fall 3. Fünf Tage später (13.03.2013) überfielen die beiden Männer erneut eine Spielhalle in der Nürnberger Südstadt. Gegen 23:15 Uhr flohen sie mit ihrer Beute in Höhe von über 1.000 Euro, nachdem sie die anwesende Aufsicht mit einer Schusswaffe bedroht hatten.
Fall 4. Am Freitag, dem 15.03.2013 gegen 03:15 Uhr versuchte das Duo unter Vorhalt einer Schusswaffe in die Spielhalle in Gibitzenhof einzudringen. Dies scheiterte, weil es der Aufsicht gelang, die Eingangstür zu versperren. Es handelte sich dabei um die gleiche Spielhalle, die bereits am 01.03.2013 überfallen worden war.
Fall 5. Ebenfalls vollmaskiert und bewaffnet überfielen die Täter am Morgen des 19.03.2013 eine Spielhalle in Marktheidenfeld (Lkrs. Main-Spessart). Mit mehreren Hundert Euro Bargeld türmten die Räuber aus der Spielhalle.
In allen Fällen kamen die Spielhallenaufsichten mit dem Schrecken davon. Die jedes Mal von der Polizei eingeleitete Fahndung brachte nicht den gewünschten Erfolg. Die Ermittlungen zu den Überfällen in Nürnberg übernahm das Fachkommissariat der Nürnberger Kripo. Mit dem Fall in Marktheidenfeld beschäftigt sich die Kriminalpolizei in Würzburg.
Durch akribische Umfeldermittlungen und Zeugenbefragungen kam die Kripo Nürnberg den beiden mutmaßlichen Räubern im Alter von 26 und 27 Jahren auf die Spur. Spezialeinsatzkräfte (SEK) der Nürnberger Polizei nahm das Duo am 21.03.2013 im Nürnberger Stadtteil Steinbühl in seiner Wohnung fest.
Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung stellten die Beamten möglicherweise zur Tatzeit getragene Kleidung und zwei Schusswaffen (Schreckschuss- bzw. Luftdruckwaffe) sicher.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ ein Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.