Kiel – In der vergangenen Woche am Montagabend (23.05.2011) entdeckte eine Besatzung eines Rettungswagens während eines Einsatzes verdächtige Substanzen in einer Wohnung eines 55 Jahre alten Kielers in der Dithmarscher Straße.
Die alarmierte Polizei benachrichtigte den Kampfmittelräumdienst, der insgesamt 60 Liter Chemikalien sicherstellte, die zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden können, sowie pulverförmige Substanzen im Kilobereich. Vermutlich bereits selbst hergestellter Sprengstoff- sowie Bauteile, die zum Bau einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung geeignet sind.
Die Gegenstände ordnet die Polizei einem polizeilich wiederholt in Erscheinung getretenen 36-jährigen Kieler zu.
Der Mann trat in der Vergangenheit als Stalker und Gewalttäter auf und steht im Verdacht, allein in den letzten sechs Monaten über 30mal mit Straftaten gegen sein Stalkingopfer und dessen Umfeld aufgefallen zu sein.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist nicht auszuschließen, dass der 36-Jährige plante, den Sprengstoff gegen das Stalkingopfer einzusetzen. Diesbezüglich dauern die Ermittlungen der Polizei an.
Die Polizeidirektion Kiel, das Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Kiel arbeiteten seitdem gemeinsam unter Hochdruck an diesem Fall.
Am gestrigen Mittwoch (01.06.2011) konnte der gesuchte Mann bei Balow nahe Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) widerstandslos festgenommen werden.
Zuvor hatten die Ermittler die Fährte des 36-Jährigen aufgenommen und waren so auf seinen Aufenthaltsort gestoßen.
Der Mann wird heute nach Kiel verbracht.
Der Leiter der Polizeidirektion Kiel, Leitender Kriminaldirektor Thomas Bauchrowitz, der den gesamten Einsatz führte, lobte nach der erfolgreichen Festnahme ausdrücklich die reibungslose Zusammenarbeit und das hohe Engagement zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei sowie der unterstellten Kräfte von ZSK, SEK, MEK, Schutz- und Kriminalpolizei und der Behörden der betroffenen Bundesländer.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte gegen den Beschuldigten Haftbefehle erwirkt. Er wird nunmehr dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt.