Im Rahmen der Ermittlungen hat das BKA in der Nacht vom 2. zum 3. Dezember 2013 mit Unterstützung der GSG 9 der Bundespolizei Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt und in Bayern und Niedersachsen zwei Haftbefehle vollstreckt.
Die Ermittlungen des BKA haben den Verdacht bestätigt, dass die Tätergruppierung eine bereits bestehende Schadsoftware modifizierte, diese im Internet verbreitete und dadurch fremde Computersysteme kompromittiert und zu einem Botnetz zusammengeschlossen hat.
Neben der Ausspähung digitaler Identitäten konnten die Täter über die kompromittierten Rechner die digitale Währung Bitcoin generieren und sich einen erheblichen Vermögensvorteil verschaffen.
Im Verlaufe der Durchsuchungsmaßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Es erfolgten vermögensabschöpfende Maßnahmen durch die Beschlagnahme von illegal generierten Bitcoins mit einem aktuellen Marktwert von über 700.000 Euro.
Darüber hinaus wurden weitere Hacking-Aktivitäten, Betrugsstraftaten, Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sowie Straftaten in Verbindung mit der Verbreitung pornografischer Schriften festgestellt.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Durch die über das Internet zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur eröffnen sich für Kriminelle immer wieder neuartige modi operandi mit enormen Schadensausmaßen. In diesem Falle ist es den Tätern gelungen, durch die kompromittierten Computersysteme die digitale Währung Bitcoin zu generieren. Digitale Zahlungsmittel, wie Bitcoins, werden die Strafverfolgungsbehörden auch in Zukunft beschäftigen. Die relative Anonymität dieser Währung vereinfacht Geldwäsche und verringert gleichzeitig das Entdeckungsrisiko.“
Weitere Einzelheiten zum Thema Cybercrime sowie die Lagebilder der letzten Jahre finden Sie auf der Homepage des BKA unter www.bka.de bei Themen A – Z / Cybercrime.