Am vergangenen Donnerstag (26.09.2013) durchsuchten etwa 130 Bundespolizisten mit Beteiligung der GSG 9 insgesamt 10 Wohnungen in Hannover und Hamburg. Ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Verden hatte gegen zwei 23 und 26 Jahre alte Männer aus Hannover, wegen des Verdachts, mit ausgespähten Kreditkartendaten im Internet Onlinetickets bei der Deutschen Bahn AG unrechtmäßig erworben zu haben, Haftbefehle erlassen.
Die GSG 9 der Bundespolizei kam zum Einsatz, weil die beiden Hauptbeschuldigten als gewalttätig angesehen wurden.
Ein TV-Magazin hatte über Privatpersonen berichtet, die auf verschiedenen Internet-Portalen Onlinetickets der Deutschen Bahn AG erheblich unter dem Originalpreis anboten. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen der Bundespolizei und der Zentralstelle für Internetkriminalität der Staatsanwaltschaft Verden führten auf die Spur der beiden Hauptverdächtigen und fünf weiterer Beschuldigter. Gegen einen sechsten Verdächtigen wird wegen Geldwäsche ermittelt.
Seit März 2012 sollen die Haupttäter mehr als 2.300 Onlinetickets bei der Deutschen Bahn AG bestellt und zu erheblich niedrigeren Preisen an gutgläubige Dritte verkauft haben. Auch Flugreisen sollen auf diese Weise betrügerisch erlangt und zu Geld gemacht worden sein.
Ferner besteht der Verdacht, dass die Hauptbeschuldigten über ein großes Internetauktionshaus hochwertige elektronische Produkte anboten, diese aber trotz Zahlung des Kaufpreises nicht an die Käufer auslieferten. Die fünf weiteren Beschuldigten unterstützten die Hauptverdächtigen bei ihren Tathandlungen.
Bei den Durchsuchungen wurden diverse Computer, Mobiltelefone, elektronische Kleinteile und Dokumente sichergestellt. Die beiden Hauptbeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Die Bundespolizei bittet insbesondere beim beabsichtigten Kauf von vermeintlich besonders günstigen Onlinetickets der DB AG bei Drittanbietern um Vorsicht. Aber auch bei anderen Waren, als den hier im Mittelpunkt stehenden Tickets, wie z.B. elektronischen Geräten oder Autoteilen, besteht die Gefahr, an Betrüger bzw. Diebe und Hehler zu geraten. Gerade wenn der Unterschied zwischen üblichem Preis und dem speziellen Angebot sehr groß ist, ist Vorsicht geboten. „Niemand hat etwas zu verschenken.“