Oberfranken – Mit einer dreisten Masche sind derzeit Anzeigenwerber in Oberfranken unterwegs. Durch ihr Verhalten und ihre Äußerungen erwecken sie bei Bürgern den Eindruck, als Sonderbeauftragte für die Polizei tätig zu sein.
Die dubiosen Werber treten insbesondere an Firmen heran und werben für ein Inserat in einem vermeintlichen Polizeimagazin. Das Geld für die Inserate verwenden die Anzeigenwerber angeblich als Spende, worüber die Betrüger auch eine fingierte Spendenquittung ausstellen. Die unseriösen Werber handeln jedoch nicht im Auftrag der Polizei und besitzen hierfür auch keine Berechtigung.
Die Polizei bittet daher, wie in allen Bereichen des Geschäftslebens: Achten Sie bei Vertragsabschlüssen darauf, für welche Art von Leistung Sie unterschreiben und hinterfragen Sie den Verwendungszweck von Geldern.
Die oberfränkische Polizei distanziert sich deutlich von diesen unseriösen Werbemethoden und möchte Ihnen folgende Tipps an die Hand geben:
- Bestehen Sie in jedem Fall vor Vertragsunterzeichnung auf Zusendung eines Belegexemplars der Publikation und machen Sie sich selbst ein Bild, ob diese Ihren Vorstellungen entspricht. Alle polizeilichen Publikationen, in denen Sie mit einer Anzeige werben sollen, sind öffentlich und können Ihnen zugesandt werden.
- Prüfen Sie sorgfältig die Ihnen übersandten Schriftstücke und Musterexemplare!
- Lesen Sie auch das Kleingedruckte!
- Informieren Sie sich genau über die Publikation, in der Ihre Anzeige erscheinen soll (Auflagenhöhe, Leserkreis, Verbreitungsgebiet, usw.)!
- Geben Sie am Telefon keine Zusagen!
- Wird bei einer telefonischen Kontaktaufnahme der Eindruck erweckt, es handle sich um einen Polizeibeamten oder einen von Ihrer örtlichen Polizeidienststelle Beauftragten, lassen Sie sich Namen, Dienststelle und Telefonnummer geben! Fragen Sie bei der angegebenen Dienststelle nach.
- Bedenken Sie, dass seriöse Anzeigenwerber solche Tricks nicht nötig haben!
Quelle: Polizei Oberfranken