Zu den Spezialeinheiten in Niedersachsen zählt das Spezialeinsatzkommando (SEK) und das Mobile Einsatzkommando (MEK). Den Spezialeinheiten obliegt primär die operative Bekämpfung der schweren Gewaltkriminalität in ganz Berlin (z.B. Einsatz bei Geiselnahmen oder ähnlich gelagerten Fällen). Daneben unterstützen sie den polizeilichen Einzeldienst in besonderen Einsatzlagen.
Beide Einheiten sind im LKA Niedersachsen in der Abteilung 2, Dezernat 26 und 27 angesiedelt.
Weitere MEK Einheiten gibt es auch in der Abteilung 4 Polizeilicher Staatsschutz
Aufgaben:
Welche Richtlinien und Erlasse schreiben den Einsatz des SEK in welchen Fällen vor?
Der Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) richtet sich nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 21.06.1984 in der derzeit gültigen Fassung vom 09.09.1994.
Demnach kommt der Einsatz von Kräften des SEK nur dann in Frage, wenn es sich u.a. entweder um
• einen bewaffneten Einsatz gegen gewalttätige Terroristen,
• einen Einsatz bei schweren Kriminalfällen, die besonders geschulte Kräfte erfordern,
• um die Durchführung strafprozessualer Maßnahmen mit hohem Gefährdungsgrad und
• verdeckte Schutzmaßnahmen bei polizeilichen Sonderlagen handelt.
Zu den Aufgaben des SEK gehört die Bekämpfung schwerster Gewaltkriminalität. Es nimmt hierbei Aufgaben mit nicht unerheblichen Gefährdungsgrad wahr. Es ist besonders dann einzusetzen, wenn die Lage ein geschlossenes Vorgehen unter Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen Gewalttäter erfordert. Der Einsatz des SEK Niedersachsen obliegt einem Zustimmungsvorbehalt des Lagezentrums des Ministeriums für Inneres und Sport.
Schlussbemerkung:
Nur für erfahrene Beamtinnen und Beamte nach einer Auswahlprüfung.