Ausgehend von einer häuslichen Gewalt gegenüber seiner Lebenspartnerin und deren 4 und 9 Jahre alten Kinder entwickelte der 33-jährige Tatverdächtige gegenüber den zur Klärung eingesetzten Polizeibeamten immer mehr Aggressivität und verhinderte ein Betreten der Wohnung. Die Aggressionen äußerten sich in verbaler Form sowie das Drohen mit einer Eisenstange, einem Hammer und den Einsatz eines in seinen Besitz befindlichen Kampfhundes. Er brachte zum Ausdruck, dass wenn die ´Bullen´ in seine Wohnung kommen, den Kindern etwas geschehen wird.
Beim Versuch der Beamten den Hausflur zu betreten, stand hinter dem Tatverdächtigen plötzlich ein zweiter Mann, der die Polizisten mit Reizgas besprühte, so dass diese das Haus wieder verlassen mussten. Vier Beamte erlitten durch das Spray leichte Augenreizungen. Der Tatverdächtige erschien in der weiteren Folge immer wieder grölend am Fenster und schrie weitere Bedrohungen raus. Des Weiteren macht er deutlich, die Wohnung anzuzünden, in dem er eine Flasche, welche nach seinen Angaben mit Benzin gefüllt sei, auf das Fensterbrett stellte und immer wieder ein Feuerzeug in der Nähe der Flasche anzündete.
Beide tatverdächtige Männer konnten im Haus durch Polizeibeamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) überwältigt und festgenommen werden.
Die Frau und ihre Kinder konnten unverletzt in Obhut genommen werden. Gegen die Tatverdächtigen wurde Anzeige wegen Bedrohung und Körperverletzung erstattet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Grevesmühlen gegen die beiden 30- und 35- jährigen Beschuldigten Haftbefehl wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall und
Gefährlicher Körperverletzung erlassen.
Die beiden Beschuldigten wurden durch die Polizei der JVA Bützow überstellt.