Groß Weltzin (Rostock) | Am Freitagvormittag gegen 10.45 Uhr kam es in einem Mehrfamilienhaus in Groß Welzin (Gemeinde Gottesgabe/Landkreis Nordwestmecklenburg) zu einer Häuslichen Gewalt zwischen einem bereits in Trennung lebenden Ehepaar.
„Dabei kam es zu körperlichen und verbalen Übergriffen des Mannes auf die Frau„, sagte Polizeisprecher André Falke.
Die Frau konnte schließlich das Haus verlassen und die Polizei informieren. Auch der 26-Jährige setzte sich kurze Zeit später in sein Fahrzeug und verließ die Örtlichkeit. Da der Mann, nach Aussagen der Frau, im Besitz einer Schusswaffe sei und bei den Streitigkeiten den Gebrauch der Waffe gegenüber anderen Personen angedroht hatte, wurde das Spezialeinsatzkommando (SEK) angefordert.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass sich der bereits polizeibekannte 26-Jährige bei Familienangehörigen in Kothendorf im Landkreis Ludwigslust/Parchim aufhielt.
Am Freitagnachmittag erfolgte dann gegen 16.20 Uhr in Kothendorf der Zugriff durch das Spezialeinsatzkommando und der 26-jährige Tatverdächtige konnte vorläufig festgenommen werden.
Mitarbeiter des Kriminaldauerdienstes der Polizeiinspektion Wismar konnten zuvor eine Schreckschusspistole an der Wohnanschrift in Groß Welzin finden und sicherstellen.
„Die Kriminalpolizei Gadebusch ermittelt gegen den 26-Jährigen unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung, der Nötigung und der Körperverletzung“ so die Polizei weiter.
- Den Täter/die Täterin für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung zu verweisen. Ihn oder sie in Gewahrsam zu nehmen.
- Ein Kontakt- und Näherungsverbot sowie Schutzmaßnahmen für das Opfer anzuordnen.
- Durch Gewalt betroffene Kinder in die Obhut der Jugendbehörde zu überstellen.
Das können Sie selbst tun:
- Sie können die Häusliche Gewalt bei jeder Polizeidienststelle anzeigen bzw. über Notruf 110 oder ein Notfall-Fax die Polizei zu Hilfe holen.
- Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
- Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen.
- Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z. B. fotografieren.
- Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung.
Hier erhalten Sie Rat und Hilfe:
- Notrufe für Frauen und Frauenhäuser
- Ehe- und Familienberatungsstellen
- Gleichstellungsstellen der Landratsämter und Kommunen
- Rechtsantragsstellen der Gerichte
- Rechtsberatungsstellen Pro Familia e. V.
- Opferhilfeorganisationen, z. B. WEISSER RING e.V. Opferschutzbeauftragte der Polizei
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