Karlsruhe/Warendorf | In den frühen Morgenstunden des gestrigen Mittwoch nahmen Einsatzkräfte der GSG 9 der Bundespolizei gemeinsam mit Ermittlern des Bundeskriminalamtes (BKA) den 30-jährigen tadschikischen Staatsangehörigen Mukhamadsaid S. in der kleinen Stadt Warendorf in NRW fest. „Der Einsatz sei ‚geräuschlos und sehr schnell‘ gegangen“, sagte Kreissprecher Thomas Fromme am heutigen Donnerstag.
Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft aufgrund eines Haftbefehls vom 10. Juni 2016 des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs den Mann zur Festnahme ausschreiben lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich von April bis September 2015 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) beteiligt und somit gegen § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB verstoßen zu haben.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Mitte April 2015 reiste der Beschuldigte von Tadschikistan aus über die Türkei nach Syrien. Dort angekommen schloss er sich dem ISIG an und kämpfte für die Vereinigung. Zudem trat er in Videobotschaften auf. Darin rief er vornehmlich tadschikische Landsleute auf, in das „Herrschaftsgebiet“ des sogenannten Islamischen Staates zu reisen und für die Terrororganisation zu kämpfen.
Spätestens Anfang September 2015 reiste der Beschuldigte aus Syrien aus und gelangte in die Bundesrepublik Deutschland. Dort beantragte der Mann gemeinsam mit seiner Familie Asyl. Zum Zeitpunkt der Festnahme durch die Bundespolizisten, erfolgte auch eine Durchsuchung im wenigen Kilometer entfernten Ennigerloh, wo die Familie des Mannes in einem Mehrfamilienhaus lebt. Diese sei zum Zeitpunkt aus „nachvollziehbaren Gründen“ nicht nicht Zuhause gewesen.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.