Die Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten – fälschlicherweise umgangssprachlich Dienstgrade genannt – sind in Deutschland die beamtenrechtlichen Bezeichnungen von Ämtern, die ein Polizeivollzugsbeamter innehat. Bei Beamten bis zur Anstellung wird sie Dienstbezeichnung genannt, da ihnen noch kein Amt übertragen wurde.
Sie sind für den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst bis einschließlich Besoldungsgruppe A 16 gleich. Lediglich für Beamte, die besondere Führungspositionen der Besoldungsordnung B wahrnehmen, sind landesrechtliche Regelungen getroffen. Die Dienstbezeichnungen von Beamten im Vorbereitungsdienst sind landesrechtlich geregelt, ebenso wie die Besoldung, die seit der Föderalismusreform von den Bundesländern selbst bestimmt wird.
Im uniformierten Dienst sind die Dienst- und Amtsbezeichnungen durch Schulterklappen bzw. Aufschiebeschlaufen aus Stoff sichtbar (in der Regel aber nicht bei Einsatzanzügen). Sie zeigen Sterne, im Vorbereitungsdienst Litzen/Streifen, teilweise in Kombination mit Sternen oder bei der Wasserschutzpolizei Litzen/Streifen.
Der Untergrund der Schulterklappen ist blau bzw. grün (bei älteren Uniformen). Sie sind zum Ende spitz zulaufend. Bei der Wasserschutzpolizei und im Bundespolizeiamt See ist der Untergrund marineblau.
Eine Übersicht der Dienst- und Amtsbezeichnungen für Polizeivollzugsbeamte finden Sie hier –> KLICK