Überregional | In den frühen Dienstagmorgenstunden ist die Bundespolizei in bundesweiten Einsatzmaßnahmen gegen den gewerbsmäßigen Missbrauch des Asylrechts und organisierte Schleuserstrukturen vorgegangen. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckten die Einsatzkräfte – darunter auch Spezialkräfte der Beweisischerungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Bundespolizei aufgrund der besonderen Gefährlichkeit der beiden Hauptbeschuldigten – zwei Haftbefehle gegen die im Raum Hannover ansässigen Hauptbeschuldigten sowie 22 Durchsuchungsbeschlüsse in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern.
Den beiden Hauptbeschuldigten, einem 37-jährigen Iraner und einem 54-jährigen Deutschen, wird das gewerbs- und bandenmäßige Einschleusen von Ausländern sowie die gewerbsmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung vorgeworfen.
Weitere Beschuldigte in diesem Verfahren sind die Ehefrau sowie die Mutter des iranischen Hauptbeschuldigten, ein 30-jähriger Mitarbeiter der iranischen Botschaft und ein Rechtsanwalt.
Der 37-jährige Hauptbeschuldigte soll unter anderem einen Facebook-Account betrieben haben, auf welchem mit der Einschleusung mittels erschlichener Visa nach Deutschland und in andere Länder der Europäischen Union sowie mit der anschließenden Betreuung durch ein vorhandenes Netzwerk von Urkundenfälschern, Dolmetschern und Rechtsanwälten geworben wurde. Für den dauerhaften Aufenthalt im gewünschten Zielland und die Verhinderung der Abschiebung sicherte dieser Beschuldigte möglichen Interessenten eine angebliche hundertprozentige Erfolgsgarantie zu. Auf diese Weise sind offenbar in mehreren Fällen überwiegend iranische Staatsangehörige in das Bundesgebiet eingeschleust worden. Als Schleuserlohn sollen in diesem Zusammenhang – abhängig von der Herkunft des erschlichenen Visums – vier bis fünfstellige Beträge verlangt worden sein.
Die weitere Betreuung der geschleusten Personen in Deutschland soll der als Dolmetscher tätige 54-jährige deutsche Hauptbeschuldigte übernommen haben. Er soll die ausländischen Staatsangehörigen gegen sofortige Barzahlung auf Anhörungsgespräche im Zuge des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbereitet haben und diese gezielt zur Schilderung legendierter Flucht- und Verfolgungsgeschichten angeleitet haben. In der Mehrheit der Fälle wurden die illegal in der Bundesrepublik aufhältigen Personen intensiv geschult, sich gegenüber dem BAMF – entgegen ihrer tatsächlichen Glaubensrichtung – als konvertierte Christen auszugeben, denen bei einer Abschiebung in den Heimatstaat Verfolgung drohen würde. Zu diesem Zweck ließen sich diese Personen u.a. den Besuch deutscher Gottesdienste bestätigen und lernten biblische Gleichnisse auswendig. In diese Taten soll auch ein Rechtsanwalt eingebunden gewesen sein. Er steht im Verdacht, gemeinsam mit dem beschuldigten Dolmetscher ausländischen Staatsangehörigen, die nicht über einen hinreichenden Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik verfügten, vorsätzlich zu Falschangaben gegenüber dem BAMF geraten zu haben.
Im Fortgang des Verfahrens sind insofern auch in enger Abstimmung mit dem BAMF verwaltungsrechtliche Ermittlungen erforderlich, um das Ausmaß der missbräuchlichen Asylantragstellung zu prüfen und ggf. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorzubereiten.
Bei den Durchsuchungen wurden zwei Gasschreckschusspistolen, zahlreiche Laptops, Handys, unterschiedliche Datenträger, gefälschte Dokumente und Schulungsunterlagen in persischer Schrift aufgefunden und sichergestellt.
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg ermittelt seit März 2016 in diesem Verfahren. Die Inspektion ist u.a. für die Ermittlungen in schweren Fällen der Schleusungskriminalität in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen und Bremen zuständig.