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Jubiläum: 25 Jahre bahnpolizeiliche Aufgabe

Freitag, 31. März 2017
Lesezeit: 2 Min
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Jubiläum: 25 Jahre bahnpolizeiliche Aufgabe

25 Jahre Bahnpolizei | © Bundespolizei

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München | Wie die Zeit vergeht. Am 1. April 1992 wurde der Name „Bahnpolizei“ aus der Behördenwelt verbannt. Dem damaligen Bundesgrenzschutz, der zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt wurde, wurden – zusammen mit anderen, wie die der Luftsicherheit – die bahnpolizeilichen Aufgaben übertragen.

Aus Bahnpolizisten wurden Grenzschützer und umgekehrt.

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Der geschichtliche Blick auf diesen Geburtstag geht aber zurück bis ins Jahr 1835. Am 7. Dezember verkehrte die erste Dampf-Lokomotive, der Dampfkoloss „Adler“, von Nürnberg nach Fürth. Zunächst waren Eisenbahnbedienstete mit polizeilichen Aufgaben ausgestattet worden. Die damaligen bayerischen Gendarmen waren mit dem – stark Ruß qualmenden und nach Öl riechendem – Ungeheuer einer Dampflokomotive überfordert. Die Folge war ein im Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg am 25. November 1835 veröffentlichte Text: „Das Publikum wird aber auch dringend aufgefordert, vom Tage der Eröffnung der Bahn und von dem Augenblick an, wo dieselbe mit dem Dampfwagen befahren wird, jene nicht mehr zu betreten und sich alles Hineintretens und Hinüberlaufens über die Bahn zu enthalten, weil außerdem die höchste Lebensgefahr vorhanden wäre, da bei der Schnelligkeit der Fahrt das Ausweichen unmöglich ist.“

Ein Text, der heute angesichts vieler Meldungen von Personen im Gleis und illegalen Gleisüberschreitern aktueller denn je scheint.

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Doch die öffentlichen Bekanntmachungen und vorhandenen Warntafeln an den Gleisanlagen nützten wenig. Die Neugier war stärker. In weiteren Bekanntmachungen wurde das Aufsichtspersonal ermächtigt, u.a. „Personen anzuhalten, bei Unbekannten deren Namen aufzuzeichnen und bei Bekannten deren Hut oder Mütze zu pfänden“. Diese Formulierungen gelten heute als Geburtsstunde einer Sonderpolizei – an der bis heute festgehalten wird. Die Vorteile damals wie heute: Bahntypische Gefahrenabwehr durch Spezialisten, rasche Verfügbarkeit vor Ort und Entlastung der allgemeinen Polizei.

Das 1870 erlassene „Bahnpolizei-Reglement“ war das erste „Gesetz“, dass Bahnbediensteten polizeiliche Befugnisse übertrug. In der 1904 erschaffenen, noch heute existierenden Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung (EBO) war die gesetzliche Grundlage enthalten. Zudem regelte die Strafprozessordnung die hoheitlichen Befugnisse der Bahnpolizei. 1921 wurde der hauptamtliche „Eisenbahnüberwachungsdienst“ als Vorläufer der späteren „Bahnpolizei“ geschaffen. Er gliederte sich in „Streif-„, „Wächter-“ und „Fahndungsdienst“.

Bei Kriegsende wurde die „Bahnpolizei“ von den Alliierten zunächst aufgelöst, am 10. Mai 1946 aber in allen alliierten Besatzungszonen – zur Sicherung des militärischen Nachschubs und der Versorgung der Bevölkerung – wieder aufgestellt.

Nach mehreren Reformen ist die heutige Aufgabe der ehemaligen „Bahnpolizei“ in § 3 des Bundespolizeigesetzes geregelt. Sie gilt auch nur für die Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Dabei gilt – vereinfacht formuliert – Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.

Die bahnpolizeiliche Aufgabenbewältigung innerhalb der Bundespolizei ist aus dem Sicherheitsgefüge der deutschen Polizeien und Behörden nicht mehr wegzudenken. Die Bundespolizei ist eine Sonderpolizei. Sie nimmt ihre „bahnpolizeilichen Aufgaben“ örtlich begrenzt im Bereich der Bahnanlagen wahr. Also vorwiegend neben dem Streckenbereich in Bahnhöfen und Haltepunkten sowie in Zügen bzw. S-Bahnen.

Info: Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising.

Sie finden uns im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 111 zu erreichen.

Schlagwörter: BundespolizeiBundespolizeiinspektion München
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