München | Am gestrigen frühen Donnerstagmorgen kam es nach einem verbalem Streit in einem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof München zu einer tätlichen Auseinandersetzung mehrerer Personen, an deren Ende Stühle als Tatmittel verwendet worden sein sollen.
Zwei 19 und 20 Jahre alte Eritreer sollen gegen 2 Uhr in einem Schnellrestaurant auf der Empore der Schalterhalle des Hauptbahnhofes eine Gruppe russischer Staatsbürger aus St. Petersburg belästigt haben, berichtet die Bundespolizeidirektion München am Freitag.
Nach einem verbalem Streit soll einer der Eritreer einen Russen tätlich angegriffen haben. Der Russe und eine Begleitperson, beide nach eigenen Angaben Touristen, erwehrten sich der Angriffe. Daraufhin soll ein zweiter Eritreer beide körperlich attackiert haben. Beide Nordostafrikaner sollen die beiden Russen in der Folge dann mit Stühlen angegriffen und mit den Sitzgelegenheiten auch um sich geworfen haben.
Eine in der Schalterhalle befindliche Streife der Deutsche Bahn Sicherheit wurde auf den Vorfall aufmerksam, trennte die vier Männer, bevor die Auseinandersetzung drohte völlig aus dem Ruder zu laufen und verständigte die Bundespolizei.
Beide Russen wiesen bei der polizeilichen Aufnahme des Vorfalles leichte Verletzungen auf und klagten über Schmerzen. Ob auch sie zugeschlagen haben, konnte bislang nach Angaben eines Bundespolizeisprechers „noch nicht geklärt werden“. Die beiden Eritreer waren den Polizeibeamten gegenüber unkooperativ und machten keinerlei Angaben. Weder zu dem Vorfall noch zu möglicherweise erlittenen, äußerlich jedoch nicht erkennbaren Verletzungen oder Schmerzen.
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Alle vier Männer waren mit Atemwerten von 0,78 und 1,64 (die beiden Russen) bzw. 1,15 Promille alkoholisiert. Ein Eritreer verweigerte die freiwillige Alkoholkontrolle.
Alle vier konnten die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen freien Fußes verlassen. Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden gegen die beiden Eritreer eingeleitet. Ob sich auch die beiden Russen strafbarer Vergehen schuldig gemacht haben, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.