Gelsenkirchen | Darf eine Bewerberin für den Polizeidienst wegen ihrer Brustimplantate aus Silikon von der Polizei abgelehnt werden? Pauschal nein, entschied am Mittwoch das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.
Laut der Polizeidienstvorschrift (PDV 300) gelten Frauen mit Brustimplantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr als nicht geeignet für den Polizeidienst. In der Vorschrift heißt es, dass „im Polizeidienst stets eine erhöhte Verletzungsgefahr durch körperliche Einwirkungen, vor allem Angriffe oder Stürze, besteht, die zu einer Ruptur des Implantats mit dem Austreten des Silikons und damit zu weitreichenden Komplikationen“ führen könne.
Das sei aber bei der 32 Jahre alte Dortmunderin nicht der Fall, entschied das Gericht und urteilte, dass die Krankenschwester im Frühjahr 2014 aus medizinischen Gründen bei der Polizei nicht hätte abgelehnt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass sie nur dann aus medizinischen Gründen abgelehnt hätte werden dürfen, wenn es überwiegend wahrscheinlich sei, dass sie vor Erreichen des 62. Lebensjahres dienstunfähig werde. Dieses sei aber bei der Frau nicht der Fall.
Ein Polizeiarzt hatte die Klägerin im Frühjahr 2014 wegen ihrer Implantate als nicht tauglich für den Polizeidienst eingestuft. Die Frau hatte sich gegen die Entscheidung des Polizeiarztes zur Wehr gesetzt und geklagt. Mit Erfolg. Wie die 32-Jährige über ihren Anwalt mitteilen lies, sei es auch jetzt immer noch ihr Wunsch zur Polizei zu kommen.
Das Gericht berief sich auf ein eigens für den Fall in Auftrag gegebenes Gutachten der Uniklinik Bonn. Danach besteht ein gewisses Risiko eines Risses oder einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose). Es liege aber unter 20 Prozent.
Auch in der Vergangenheit hatten verschiedene Gerichte immer wieder zugunsten von Frauen mit Implantaten entschieden. Zuletzt gab das Verwaltungsgericht München einer jungen Klägerin recht. Wie nun im Fall der Dortmunderin hatte auch im Münchner Verfahren ein Gutachter ausgesagt, dass das heute verwendete Material weitaus besser sei als früher. Zudem hatte die bayerische Klägerin (wie nun auch die Dortmunderin) vorgebracht, dass ihr die Implantate hinter der Brustmuskulatur eingesetzt worden seien.
Im Jahr 2014 hatte eine Bewerberin für den Polizeidienst sogar mit Erfolg den Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags eingeschaltet. Erst kürzlich kam der polizeiärztliche Dienst in Baden-Württemberg zu dem Ergebnis, dass Brustimplantate der sogenannten fünften Generation „einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht mehr entgegenstehen“.