Düsseldorf | Wenn es nach Innenminister Herbert Reul (CDU) der neuen schwarz-gelben Regierung in Nordrhein-Westfalen geht, soll die erst kürzlich eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Land NRW abgeschafft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf kündigte der Innenminister am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag an.
„Für die Kennzeichnungsnummern gebe es keine Notwendigkeit und keine sachlichen Gründe„, so Reul. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte die Kennzeichnungspflicht für Polizisten erst im Dezember eingeführt. Die Fraktionen von CDU, FDP und AfD sprachen sich für die Abschaffung aus, weil eine Kennzeichnung ein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beamten sei. Die Polizei brauche aber Rückhalt statt «Stigmatisierung».
Die Zahl der Übergriffe auf Polizisten sei 2016 deutlich gestiegen. Daher erprobt die Polizei NRW derzeit in fünf Polizeibehörden den Einsatz von Body-Cams. Streifenteams in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal und im Kreis Siegen-Wittgenstein wurden dazu mit rund 200 hochauflösenden Kameras ausgestattet.
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Gewerkschaften gegen Kennzeichnung
Nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sprechen gegen die Kennzeichnungspflicht eine Vielzahl von Gründen: der Generalverdacht, unter den die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit einer Kennzeichnung gestellt werden, erklärte der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt bereits vor der Einführung im Innenausschuss des Bundestags.
Nach Auffassung des Gewerkschafts-Boss spricht eine Kennzeichnungspflicht ein unberechtigtes Misstrauen gegenüber den Einsatzkräften sowie der Ermittlungsarbeit der Polizei und der Justiz aus. „In der politischen Diskussion wird dieser Generalverdacht immer wieder deutlich, wonach die „individuelle Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten zum Zwecke ihrer Identifizierung überfällig“ sei und der „Durchsetzung rechtsstaatlicher Standards“ diene.
der Persönlichkeitsschutz
Durch die Kennzeichnung von Polizisten mittels eines Namensschildes wird ein personenbezogenes Datum und der Name des Betroffenen für Außenstehende wahrnehmbar gemacht. Datenschutzrechtlich betrachtet liegt in dieser Preisgabe des Namens bei der Dienstausübung eine Datenübermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs.
Abschließend sagte Wendt: „Bei uns steht POLIZEI drauf! Und wo POLIZEI draufsteht, ist auch POLIZEI drin! Das reicht als rechtsstaatliche Legitimation aus!„