Hannover | Am 31. März 2017 endete bei der Polizei Niedersachsen die Pilotphase zum Einsatz von Bodycams. Landesweit wurden seit Start im Dezember vergangenen Jahres in allen Polizeidirektionen insgesamt 20 Bodycams getestet. Dabei sollte primär geprüft werden, wie praktikabel die Kameras im täglichen Einsatzgeschehen sind. Nach einer ersten Auswertung der Erkenntnisse aus den Erfahrungsberichten der Anwenderinnen und Anwender ziehen die Behörden ein positives Fazit.
[ihc-hide-content ihc_mb_type=“block“ ihc_mb_who=“reg,unreg“ ihc_mb_template=“3″ ]Demnach zeigt allein das sichtbare Tragen der Kameras bei den Einsätzen Wirkung: Bei Kontrollen geht es ruhiger zu und es wird nicht mehr so viel herumgepöbelt sowie müssen sich die Beamten nicht mehr so viele Beleidigungen anhören. Dabei ist die Kamera die meiste Zeit aus. „Der Einsatz von Bodycams hat in vielen schwierigen Einsatzsituationen eindeutig zur Deeskalation beigetragen und sich damit als effektive Maßnahme im täglichen Dienst bewährt“, erklärte Landespolizeipräsident Uwe Binias. Probleme beim Erkennen der Kameras habe es nur in Situationen gegeben, in denen die angesprochenen Personen viel Alkohol oder auch Drogen konsumiert hatten.
Im Pilotzeitraum sind ca. 866 Videosequenzen mit den Bodycams angefertigt worden. In 66 Fällen konnten die gesicherten Videoaufnahmen zur Aufklärung einer Straftat beitragen. In den übrigen Fällen wurden die Aufnahmen nicht weiter verarbeitet und gelöscht. Hinsichtlich der Bildqualität zeigten sich die Nutzerinnen und Nutzer der Kameras zufrieden; auch bei widrigen Witterungs- bzw. Lichtverhältnissen konnten die Aufnahmen ausgewertet werden. Zudem loben die Beamtinnen und Beamten die leichte Bedienbarkeit des eingesetzten Kameramodells. Kleinere Probleme, wie beispielsweise die unzureichende Befestigungsmöglichkeit der Kamera an der Uniform, sind dagegen schon während des laufenden Pilotverfahrens optimiert worden.
Durch die Beamtinnen und Beamten wurde im Rahmen der Pilotphase zudem der Wunsch nach einer zusätzlichen Tonaufzeichnung für eine bessere rechtliche Bewertung der Aufnahmesituation geäußert. Als weitere potenzielle Ergänzung wurde die Freischaltung einer sogenannten „Prerecording-Funktion“ genannt, bei der mit Aktivierung des Aufzeichnungsvorganges zugleich bereits wenige Sekunden zuvor aufgenommene Bilder gespeichert werden. So sei es etwa möglich, eine anbahnende körperliche Attacke oder eine plötzliche Auseinandersetzung besser auszuwerten.
Mit Blick auf das weitere Vorgehen kündigte Landespolizeipräsident Uwe Binias an, dass „anhand der festgestellten Ergebnisse des Pilotprojektes nach Abschluss der Auswertung eine sorgfältige Sondierung des Marktes vorgenommen wird, um das geeignete Kameramodell für eine zukünftige landesweite Beschaffung auszuwählen“. Die Entscheidung, wie viele Kameras beschafft werden, obliege dabei den jeweiligen Behörden.
Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams bildet §32 Abs. 4 des NdsSOG, deswegen befinden sich die 20 Kameras auch weiterhin im Einsatz. Datenschutzrechtlich gibt es, wie vom Innenministerium bereits zum Start des Pilotprojektes dargestellt, keine Probleme für den derzeit weiterhin laufenden Einsatz ohne Tonaufnahmen. Für den zukünftigen Einsatz von Bodycams mit Tonaufnahme sollen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz (Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz) entsprechende Regelungen geschaffen werden.
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