Auf Facebook schrieb die Hauptstadt Polizei: „Wir hatten auch dank unserer Social Media Follower kräftig nachgeholfen, und nun ist in das „Tattoo-Verbot“ für euch Bewegung gekommen – endlich. Alle Einzelheiten sind noch nicht klar, nur erstmal so viel: Tätowierungen sind auch an sichtbaren Körperstellen erlaubt.“
Begrüßt wurde die Entscheidung der Innenverwaltung auch von den Gewerkschaften der Polizei.Christoph Lüdicke aus der „Jungen Polizei“ der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) plädiert: „Die Kolleginnen und Kollegen sollten keine Angst vor Zeichnungen auf der Haut von Menschen haben. Das Image des tätowierten Knackis oder Seemanns ist seit den 90er Jahren überholt. Die Beschränkungen in der novellierten PDV 350 BE werden immer noch ausreichen, um Verfassungs-, Staats- oder Gesellschaftsfeinde aus der Polizei Berlin fern halten zu können. Tätowierungen an Kopf, Hals und Händen bleiben richtigerweise weiterhin für Beschäftigte der Polizei Berlin unzulässig.
Durch die Lockerungen öffnen wir uns in der Nachwuchsgewinnung für qualifizierte Bürgerinnen und Bürger. Bereits tätowierte Kolleginnen und Kollegen in der Polizei werden sprichwörtlich legalisiert. Danke an die Innenverwaltung.“
Seit einigen Jahren hatten die DPolG Berlin und ihre Jugendorganisation „Junge Polizei“ bei allen möglichen Gelegenheiten die strikten und teilweise sinnwidrigen Auslegungen des Tätowierungsverbots vor allem bei Anwärterinnen und Anwärtern kritisiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt. Hierbei haben engagierte Menschen aus der Polizeiakademie und der DPolG Berlin unter anderem die Durchführung der damaligen Umfrage zu Tätowierungen in der Polizei Berlin erfolgreich angeregt und sich vehement für eine sachgerechte Lösung eingesetzt.
„Die sinnlosen Aufforderungen an Kolleginnen und Kollegen zur Entfernung von minimalsten, größtenteils persönlich geprägten, Tätowierungen im Rahmen der Anwartschaft kann nun
endlich ein Ende haben. Die teilweise seit Jahrzehnten tätowierten Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der Polizei Berlin erfahren nun auch mehr Akzeptanz und können auf den Rückhalt der Innenverwaltung bei ihrem dann „offiziell“ erlaubten und nicht mehr nur geduldeten Körperschmuck vertrauen“, sagte Lüdicke,
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