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Vereinbarung: Bundespolizei erhält mehr Befugnisse in Berlin

Dienstag, 13. September 2016
Lesezeit: 3 Min
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Vereinbarung: Bundespolizei erhält mehr Befugnisse in Berlin

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) unterzeichnen am 12.09.2016 in Berlin ein Verwaltungsabkommen zwischen Bundespolizei und Landespolizei. Foto: © Tomas Moll

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Berlin | Am Montagmittag unterzeichneten im Berliner Polizeipräsidium Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Berlins Innensenator Frank Henkel (beide CDU) eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin über Amtshandlungen von Polizeidienstkräften der Bundespolizei (BPol) in Berlin, zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Mit der ab Dienstag (13.09.2016) geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und Land Berlin, dürfen Bundespolizisten am Berliner Hauptbahnhof sowie an den Bahnhöfen Zoo, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Lichtenberg künftig auch auf den Vorplätzen oder auf U-Bahnsteigen agieren, wenn sie Ordnungswidrigkeiten oder drohende Gefahr beobachten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 12.09.2016 in Berlin Foto: © Tomas Moll
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 12.09.2016 in Berlin Foto: © Tomas Moll

Bundesinnenminister de Maizière sagte: „Überall da wo Zuständigkeiten aufeinander treffen, sind wir auf gute Zusammenarbeit angewiesen. Mit dem Land Berlin gibt es eine solche hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und der Bundespolizei schon länger. Dafür sind große Einsätze ein Beispiel wie z. B. Fußballspiele, Staatsbesuche mit hoher Sicherheitseinstufung oder der 1. Mai.“

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Bei solchen Einsätzen unterstützen die Bereitschaftspolizeien der BPol bereits die Kollegen der Landespolizei. „Auch gibt es gemischte Ermittlungsgruppen, da wo der Bund zuständig ist, etwa bei der Schleuserbekämpfung, wo die Tätergruppierungen im Hinterland sitzen, etwa in Berlin. Das ist eine sehr erfolgreiche Arbeit„, sagte der Bundesinnenminister.

Nun wird der Bundespolizei die Möglichkeit eingeräumt, im gegenseitigen Interesse und nach pflichtgemäßen Ermessen unter Vorrang der originären Aufgabenwahrnehmung Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu treffen, soweit die Abwehr der Gefahr oder die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit durch die hierfür originär zuständigen Behörde oder die Polizei Berlin nicht oder nicht zeitgerecht möglich ist.

Durften Bundespolizeikräfte bislang nur in den Bahnhöfen und S-Bahn Bahnhöfen einschreiten, so können sie nun auch auf den Bahnhofsvorplätzen sowie der U-Bahn aktiv werden, wo sonst nur die Polizei Berlin zuständig war.

„Das ist ein großer Zugewinn an Sicherheit für die Berlinerinnen und Berliner sowie Touristen, an Punkten wo es oft Sicherheitsvorkommnisse gibt„, sagte de Maizière.

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) ist dafür nach Angaben des Bundesinnenministers auf ihn zugegangen und forderte eine Unterstützung durch die Bundespolizei an Verkehrsknotenpunkten an.

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) am 12.09.2016 in Berlin Foto: © Tomas Moll
Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) am 12.09.2016 in Berlin Foto: © Tomas Moll

Henkel erklärte, dass die Bundespolizei ein wichtiger Partner für die Polizei in Berlin sei und das Land es sehr schätzt, dass die Einsatzkräfte des Bundes entscheidend und wichtig zu der Sicherheit in der Hauptstadt beitragen. Dieses Abkommen wollte man weiter ausbauen und verbessern, um die Möglichkeit einer erweiterten sichtbaren Präsenz der Bundespolizei zur Gefahrenvermeidung beizutragen und das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu verbessern, so der Innensenator.

Kosten für die Erfüllung der Vereinbarung zwischen Bund und Land werden gegenseitig nicht in Rechnung gestellt.

Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin Thomas Striethörster in Berlin | Foto: © Tomas Moll
Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin Thomas Striethörster in Berlin | Foto: © Tomas Moll

Der Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin Thomas Striethörster erklärte das Verwaltungsabkommen an einen praktischen Beispiel: „Eine Lage am Bahnhof Zoo wo alkoholisierte Fußballfans mit der U-Bahn ankamen und anschließend in die S-Bahn wechselten und Reisende belästigten und anpöbelten, gab es eine „imaginäre“ Grenze für uns als Bundespolizei, wo wir bei Straftaten nicht mehr eingreifen konnten. Mit der neuen Vereinbarung können wir diese Straftäter weiterverfolgen und festnehmen. Dieses Abkommen ist ein polizeilicher Mehrwehrt für unsere Arbeit.

Kritiker hingegen werfen dem Innensenator eine weitere Auslagerung der Polizei Berlin vor. Gab es früher eine eigene Reiterstaffel im Land Berlin, so wird diese von der Bundespolizei abgedeckt. Ähnlich bei der Fliegerstaffel der Polizei Berlin. Gemeinsam mit der Bundespolizei „teilt“ sich die Hauptstadt einen Hubschrauber, aufgrund der klammen Finanzlagen. Und selbst der aktuelle Polizeipräsident Klaus Kandt ist ein ehemaliger Bundespolizist.

 

 

Schlagwörter: BundespolizeiDr. Thomas de MaizièreInnensenator Frank HenkelPolizei Berlin
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