Potsdam | Am heutigen Freitag (4. März 2016) haben Angehörige, Freunde und Kollegen auf dem Gelände der Bundespolizei in Fuhlendorf Abschied von den beiden am vorvergangenen Donnerstag bei einem Hubschrauberabsturz nahe Bimöhlen (Schleswig-Holstein) tödlich verunglückten Kollegen genommen.
Im Beisein von etwa 600 Trauergästen dankte der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, den Angehörigen der Verstorbenen dafür, „dass Sie uns die Gelegenheit geben, unsere Kollegen und Kameraden auf diese Weise gemeinsam mit Ihnen verabschieden zu dürfen“. Er ging in seinen Worten auch auf den schwerverletzten Piloten ein, der ebenfalls an Bord des Hubschraubers gewesen war. Romann betonte im Weiteren, dass die beiden Polizeibeamten „in Ausübung ihres Dienstes für unser Land verstorben“ seien.
Hintergrund:
Am 25. Februar 2016 war gegen 20 Uhr ein Hubschrauber der Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuhlendorf am Ortsrand von Bimöhlen (nahe Bad Bramstedt) abgestürzt – wir berichteten. Bei dem Unglück starben zwei Beamte, ein weiterer wurde schwer verletzt. Die Unfallursache ist noch unklar. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat die Ermittlungen aufgenommen.
An dieser Stelle möchten wir auch auf die „Bundespolizei-Stiftung“ aufmerksam machen.
Bundespolizei-Stiftung
Unser Polizeiberuf erfordert viel Verantwortung und birgt manches Risiko, auch für die körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben. Wir setzen uns für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie für das Recht ein. Bei jedem Einsatz fährt das Risiko mit. Da ist es gut zu wissen, dass wir im Fall der Fälle nicht alleine stehen.
Im Ernstfall ist unbürokratische, praktische Hilfe erforderlich, die von offizieller Seite oftmals nicht gewährt wird, Hilfe bei Gesundheitsschädigungen, Notlagen und – wenn es ganz schlimm kommt – für die Hinterbliebenen. Gleiches gilt auch für den Bereich der Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten sowie für die Tarifbeschäftigten in der Bundespolizei.
In solchen Fällen hilft die Bundespolizei-Stiftung, schnell und unbürokratisch, mit Geldbeträgen oder Sachleistungen. Der Vorstand der anerkannt gemeinnützigen Stiftung arbeitet ehrenamtlich. So kommt jeder gespendete Cent den in Not geratenen Beschäftigten der Bundespolizei oder deren Angehörigen zugute.
Bundespolizei-Stiftung
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