
Berlin | Am heutigen Mittwoch (28.05.2014) stellte Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt gemeinsam mit dem Senator für Inneres und Sport Frank Henkel (CDU) das neue Anhaltesignal „Yelp“ und „Flasher“ für die Berliner Streifenwagen vor.
Die neuen Signale „Yelp“ und „Flasher“ unterstützen das bereits vorhandene Haltesignal „Stopp Polizei“ und werden ausschließlich zum Anhalten von Verkehrsteilnehmern genutzt. Sie ermöglichen so eine klare Erkennbarkeit für die anstehende Kontrolle und kommen zum Einsatz, wenn der Verkehrsteilnehmer auf die Leuchtschrift „Stopp Polizei“ nicht reagiert.
In zahlreichen Bundesländern, u.a. Niedersachsen – SEK-Einsatz.de berichtete, wurde das neue Anhaltesignal bereits im Herbst 2013 eingeführt und ist erfolgreich im täglichen Gebrauch.
Blaulicht und Martinshorn werden nicht abgeschafft

Viele Zeitungen und Medien stürzten sich sofort auf das Thema und berichteten über „Neue Signale“ bei der Polizei. In der ADAC Motorwelt 10/2013 hieß es: „Neue Sirenen für Polizeiautos – Tatütata war einmal“.
Fakt ist, das bekannte Blaulicht und Martinshorn werden durch die neuen Signale nicht abgeschafft, sondern bleiben weiterhin im Einsatz. Damit es nicht zu Verwechselungen kommt, werden „Flasher“ und „Yelp“ nicht zusammen mit Blaulicht und Martinshorn genutzt. Dieses ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt. Auch sind die neuen unterstützenden Anhaltesignale technisch so konzipiert, dass sie sich bei Einschalten von Blaulicht und Martinshorn automatisch abschalten.
Die hessische Landesregierung hat bereits vor zehn Jahren die neuen Sirenen eingeführt, die den Polizisten das Anhalten von Autos bei Kontrollen erleichtern soll – und sie hat nach eigenen Angaben gute Erfahrungen damit gemacht. „Weil sich die Länder damals nicht einigen konnten, haben wir es alleine gemacht“, sagte der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Mark Kohlbecher, auf Anfrage gegenüber dpa. „Und wir haben die Einführung vor zehn Jahren nicht bereut.“
Allein im Jahr 2000 wurden insgesamt acht Polizisten bei Verkehrskontrollen erschossen. Somit stand für die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) und dem Polizeitechnischen Institut (PTI) Eigensicherung und bessere Erkennbarkeit von Funkstreifenwagen auf der Tagesordnung.
Als Ausgangspunkt der Überlegungen waren Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Anhalten von Fahrzeugen standen. Der ursprüngliche Anhaltevorgang lief immer nach demselben Muster ab und ist in der PDV 371 (Eigensicherung) auch so beschrieben:
- Funkstreifenwagen hinter dem anzuhaltenden Fahrzeug
- Einschalten des Anhaltesignals „Stopp Polizei“
- Fahrzeugführer reagiert nicht
- Überholen des Fahrzeugs mit Blaulicht und Martinshorn
- Anhalten des Fahrzeugs von vorne
Im täglichen Polizeidienst birgt diese Art des Anhaltens jedoch enorme Risiken für die Beamten und anderen Verkehrsteilnehmern. Besonders in den Abend- und Nachtstunden, wenn die Streifenwagenbesatzung im Lichtkegel des Anzuhaltenden aussteigen und – geblendet – auf diesen zugehen musste. So kam es z.B. auch zu den tödlichen Schusswechseln mit Polizeibeamten.
Da auch viele Autofahrer nicht während der Fahrt in ihren Rückspiegel schauten, wurde nach einer Lösung für das Anhalten von hinten gesucht, um auf das Anhaltegebot „Stopp Polizei“ aufmerksam zu machen.
Bereits 2005 wurden neue Signale in Berlin vorgestellt

Schnell wurde die Idee mit dem roten „Flasher“ und dem Tonsignal „Yelp“ geboren und umgesetzt. Der „Yelp“-Ton hatte sich bereits in Amerika in groß angelegten Feldversuchen als geeignetster Ton herausgestellt.
Nachdem im Jahr 2003 der §52 StVZO (3a) um den Gesetzestext ergänzt werden sollte, wurde erstmals in der Presse über die neuen Anhaltesignale geschrieben. Auch der damalige Bundesinnenminister Otto Schily stellte bereits 2005 in Berlin die neuen Signale vor. Wie es oftmals mit neuen Gesetzen und Änderungen in Deutschland ist, verschob sich aufgrund von immer wieder auftretenden Änderungswünschen und Ergänzungen die geplante Gesetzesänderung. Neben den Anhaltesignalen sollten auch Folienbeklebung, blaue Blitzleuchten vorne (z.B. Scheiben) und hinten (z.B. Kofferaumdeckel) im Gesetz verankert werden.
Nun erst im Herbst 2013 wurde durch Beteiligung des Bundesrates Yelp und Flasher zur Unterstützung des Anhaltevorgangs in der StVZO gesetzlich verankert. „Roter Biltzer“ – Flasher findet sich in §52 Abs. 3a StVZO …Kennleuchten für rotes Blinklicht und „Yelp-Ton“ in §55 Abs. 3a StVZO Anahltehorn wieder.
„Jedoch handelt es sich bei Flasher und Yelp nicht um ein Sondersignal im Sinne der StVO und entfaltet damit keine eigenständige Forderung für ein bestimmtes Verhalten des Verkehrsteilnehmers“, macht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) deutlich.
Neues Vorgehen beim Anhaltevorgang
Anhaltesignal (Leuchtschrift) „Stopp Polizei„
Reagiert der Autofahrer nicht: Zuschalten des optischen Unterstützungssignals (Flasher)
Erfolgt immer noch keine Reaktion in Form des Anhaltens: Zuschalten des Tonsignals (Yelp)
Hält der Verkehrsteilnehmer weiterhin nicht an und soll das Fahrzeug nun unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten verfolgt werden, schalten sich Yelp und Flasher automatisch ab.
Der neue Flasher und Yelp Ton im Einsatz | Video: © sek-einsatz.de