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TASER im Polizeialltag als Einsatzmittel

Dienstag, 24. November 2015
Lesezeit: 14 Min
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Ausrüstung: Enforce Tac zeigt Neuheiten für Spezialeinheiten

Der TaserX2 | Foto: © Tomas Moll

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Die 5 größten Mythen rund um den TASER

Kein Platz am Gürtel des PVB/’in

Bereits jetzt schon nutzen zahlreiche Einsatzkräfte eine taktische Überziehweste und / oder tragen am ihren Gürtel Einsatzmittel, die privat beschafft wurden und stellenweise „sinnfrei“ sind. Trotz alledem, findet sich für ein solch ein Einsatzmittel garantiert Platz beim Träger, wenn es sein und das des Gegenübers Leben schützt. Die neusten TASER-Systeme sind zu dem klein, leicht und handlich.

Kollegen in Österreich, England und Amerika finden auch Platz für einen „TASER am Mann“, obgleich die meist mehr Aussrüstung mit sich tragen, als wir in Deutschland. Denkbar wäre auch, im Rahmen einer Testphase, jeweils ein Gerät pro Streifenwagen, ähnlich der HK MP5. Dabei sei jedoch zu bedenken, dass bei einer vermeintlichen Ruhestörung sich auch eine Bedrohungslage entwickeln und dann der Beamte nicht zum Streifenwagen rennen kann, um den TASER zu holen.

Alle Polizeibeamte / Polizeibeamtinnen müssen regelmäßig fortgebildet werden auf den TASER

Ja, das müssen Sie. Genau wie einmal im Jahr die Schiessfähigkeit überprüft wird. Es ist aber zu bedenken, dass ein TASER ähnlich gehandhabt wird, wie die Dienstpistole und somit ein langwierig geglaubtes Training gar nicht nötig ist. Der TASER ist im Gegensatz zur Dienstwaffe mit einem Laser-Rot-Punkt-Pointer ausgestattet, um das Ziel genau an zu visieren.

Durch die Firma TASER® Inc. werden Zertifizierungs-bzw. Rezertifizierungskursen angeboten, in dem der sichere Umgang mit dem TASER geübt und sogenannte ‚Instructoren‘ (Trainier) ausgebildet werden. Diese Kurse dauern in der Regel bei dem Modell X2 gerade einmal zwei Tage. Der Instructor kann anschließend weitere Einsatzkräfte z.B. im Rahmen des Schießtrainings an dem TASER ausbilden. Dafür benötigt ein Polizeibeamter etwa einen halben Tag.

Beispielsweise erhielten zuletzt zwei Beamte des Berliner Spezialeinsatzkommando im August 2014 eine sogenannte Instructor-Zertifizierung für das neue TASER Model X2.

Der ‚Getaserte‘ kann schwere Verletzung davon tragen

Ja, der ‚Getaserte“ kann sich Verletzungen z.B. beim unkontrollierten Sturz durch Verkrampfung der Muskeln zu ziehen. Aus diesem Grund soll eine Person möglichst nicht getasert werden, wenn diese in der Rückwärts-Bewegung ist.

Wie Auswertungen in Österreich zeigten, gehen die Verletzungen meist jedoch nicht über Prellungen hinaus, bis gar keine. Ebenfalls wird im Nachbarland eine Person nach dem Tasereinsatz medizinisch – u.a. Herzfrequenz – untersucht. In einer Studie, die von der Wake Forest University School of Medicine für das US-Justizministerium durchgeführt wurde, zeigt, dass 99,75 % von 1.201 Verdächtigen, die mit einem TASER-Gerät als Zwangsmittel in Kontakt kamen, unverletzt blieben oder nur Prellungen oder Kratzer erlitten.

Sind die Verletzungen bei einem Schusswaffengebrauch nicht erheblich höher bis gar tödlich?

Beim TASER habe ich nur eine Chance zu treffen

Jein. Seit dem TASER X2 verfügt das Distanz-Elektroimpulsgerät über zwei Kartuschen mit Pfeilen, so dass bei nicht Treffen sofort ein weiter „Schuss“ abgeben oder zwei Angreifer gestoppt werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit beim X2 das Gerät direkt auf dem Körper des Angreifers anzuwenden.

Wie Auswertungen u.a. in Österreich und England zeigten, ergaben sich rund 80% der Angreifer bereits bei der Androhung des TASER Einsatzes bzw. beim anzeigen der Lichtbogen-Warnanzeigen ohne Ladungsabgabe. Dies verhindert die Eskalation angespannter Situationen und eine vollständige Anwendung.

Mit dem TASER kann ich Personen ‚foltern‘

Nein. Kritker behaupten gerne, dass ich den TASER einsetzen kann, um Personen kontrolliert Schmerzen zu zufügen. Diese Behauptung ist nicht nur falsch, sondern vorallem eine perfide Unterstellung in die Arbeitsweise der Polizistinnen und Polizisten. In erster Linie existiert ein TASER um das Leben der Angreifer und eingestzten Kräfte zu retten und zu schützen. Darüber hinaus zeichnet das Gerät jegliche Benutzung ab Einschalten detailliert auf. Auch können an einigen Modellen, am Griff, eine HD-Kamera angebracht werden.

Wer in Absicht einem Deliquenten Schmerzen zu fügen möchte, der lernt dieses bereits in der Ausbildung beim WingTsun Training.

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Fazit: Der TASER im Polizeialltag als Einsatzmittel

Die Praxis zeigt, dass sich der TASER bei den Spezialeinheiten als ein probates Mittel bewiesen hat, um in Extremsituationen gegen gewaltbereite oder gewalttätige Personen einzuwirken und auf die Schusswaffe zu verzichten. Es wäre ein Einsatzmittel, welches die Lücke zwischen Pfefferspray, Schlagstock und Dienstwaffe sinnvoll schließen würde und die Beteiligten in einer Gefahrensituation schützen könnte. Besonders bei der steigenden Anzahl von Angriffen mit Messern auf Einsatzkräfte.

Der TASER kann demnach nur dazu dienen, auch den Streifenpolizisten ein Einsatzmittel an die Hand zu geben, um auf den Einsatz der Schussabgabe ggf. zu verzichten und den Angreifer schneller und schonender zu überwältigen.

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Quellen:

  1. DHPol/PTI
  2. MIK NRW
  3. MIK NRW
  4. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin

 

 

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Schlagwörter: DEIGDistanz-ElektroimpulsgerätDPolGEinsatzmittelGdPPolizeiSpezialeinheiten der PolizeiTaser
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