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TASER im Polizeialltag als Einsatzmittel

Dienstag, 24. November 2015
Lesezeit: 14 Min
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Ausrüstung: Enforce Tac zeigt Neuheiten für Spezialeinheiten

Der TaserX2 | Foto: © Tomas Moll

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Es vergeht kaum ein Tag an dem Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte in Deutschland nicht massiv angegriffen und teils schwer verletzt werden. In Extremsituationen sind Polizeikräfte immer wieder gezwungen von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Die Polizei in Deutschland hat im Jahr 2013 – gesicherte Zahlen von 2014 liegen noch nicht vor – dazu 42 Schüsse direkt auf Personen abgeben, von denen acht sogenannte Todesschüsse waren. 20 Menschen wurden verletzt1. Das diese Zahlen eindeutig zu hoch sind, dürfte unumstritten sein.

Zumal noch die tausenden Verletzten durch den Einsatz von Pfefferspray, Schlagstock oder anderen Zwangsmitteln hinzu addiert werden müssen. Auf der anderen Seite stehen die verletzten Polizeibeamtinnen/ – beamten. Siehe Infobox.

In den vergangenen Wochen sorgten gleich mehrere Einsätze für großes mediales Interesse und hitzige Diskussionen, nachdem auf Angreifer/Störer in Notwehr geschossen werden musste, um das eigene Leben der eingesetzten Polizistinnen / Polizisten sowie Dritter zu schützen. Schnell wurde wieder der Ruf zur Einführung eines „TASERS“ laut. Sei es von Befürwortern aus den eigenen Reihen der Polizei, der Gewerkschaften GdP und DPolG, oder sogar vereinzelter Politiker. Wobei sich gerade letzte genannte Gruppe sehr schwer mit dem Thema tut. Gab es in der Vergangenheit immer wieder Handy/ -Videoaufnahmen oder Medienberichte von Tasereinsätzen vorallem in den USA, die eine Welle der Emphörung und Protest aufriefen. Kritiker verweisen auf das gesundheitliche Risiko eines TASERS, das erheblich sei. Amnesty International schreibt man habe zwischen 2002 und August 2008 alleine in den USA 334 Fälle dokumentiert, bei denen Menschen nach einem TASER-Einsatz gestorben sind. Jedoch relativiert Amnesty International gleich im nächsten Satz ihre Aussage, Zitat: „In den meisten der untersuchten Todesfälle spielten weitere Faktoren wie Drogen eine Rolle. Trotzdem kamen GerichtsmedizinerInnen und Justizbehörden zum Schluss, dass die Stromstösse von Tasern in mindestens 50 Fällen direkt oder indirekt zum Tod führten.„

Was ist also dran an den Vorwürfen der Kritiker? Oder haben die Befürworter recht, dass der TASER eine „sinnvolle Ergänzung ist, die die Lücke zwischen Schlagstock und Schusswaffe schließt? Was ist der Status Quo des TASERS in Deutschland?

Hier viele Antworten, auf ebenso viele Fragen und Mythen rund um das Elektroimpulsgerät der Firma TASER International.

Wie oft wurden Einsatzkräfte Opfer von Gewalt im Jahr 2014?
Die Zahlen in der PKS 2014 des Bundesinnenministeriums geben einen Überblick. Die Erfassung beschränkt sich auf Straftaten gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen /-beamte in Ausübung ihres Dienstes. Insgesamt wurden in der PKS 2014 62.770 Straftaten erfasst. Davon 125 Fälle wegen versuchten Mordes oder Totschlag. 17.472 registrierte Fälle gefährlicher, schwerer und vorsätzliche einfache Körperverletzung.

 

Was ist ein „TASER“ und wie funktioniert er?

Elektroimpulsgeräte oder auch Distanz-Elektroimpulsgeräte (Hinweis der Redaktion: „Taser“ ist eine Gerätebezeichnung der Firma „TASER International Inc.“) werden auch als „nichtletale Waffen“ (NLW), also nicht tödliche Waffen bezeichnet. NLW sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, unnötige Opfer zu vermeiden und Leben zu erhalten. So z. B. auch das mit Pfefferextrakt Oleoresin Capsicum (OC) und zur Standardausrüstung der Polizeien gehörende Reizstoffsprühgerät. Kurz: RSG oder Pfefferspray.
Die Bezeichnung „Taser“ wird aber auch in der Literatur als Synonym für Elektroimpulsgeräte verwendet, so dass im folgenden der Begriff Taser verwendet wird. Zumal in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausschließlich die zertifizierten Geräte der Firma TASER International Inc. bei der Polizei zum Einsatz kommen. Die Informationen in diesem Artikel und Studien zum Produkt TASER X26 – Vorgänger M26 sowie X2 sind somit die am weitesten verbreiteten, am häufigsten eingesetzten und deshalb auch technisch und medizinisch am besten bekanntesten Geräte. Daher verzichtet die Redaktion auf Vergleichsmodelle z. B. der Firma Stinger.
Es ist allgemein bekannt, dass das Risiko bis hin zu tödlichen Verletzungen beim Einsatz von NLW nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Somit wäre eigentlich die Aussage im Bezug zum TASER „weniger tödliche Waffe“ politisch korrekt. Denn bei der Anwendung kann die „getaserte“ Person durch einen unkontrollierten Sturz tödliche „Kopf-/ Verletzungen“ davon tragen.

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TASER X26P mit HD Cam im Griff | Foto: © TASER International
TASER X26P mit HD Cam im Griff | Foto: © TASER International

 

Elektroimpulsgeräte ermöglichen der Polizei, aus der Distanz heraus auf eine Person einzuwirken. Die sofort einsetzende Bewegungsunfähigkeit verhindert, dass die Person sich selbst, anderen Personen oder den einschreitenden Polizeibeamtinnen  und -beamten Schaden zufügen kann (z.B. Abwehr des Angriffs einer Person mit höchster Gewaltbereitschaft).

Beim TASER handelt es sich um ein pistolenähnliches Elektroimpulsgerät, welches in Richtung der Zielperson zwei pfeilähnliche „Geschosse“ abschiesst, die mit dem Gerät über dünne, isolierende Drähte verbunden sind und elektrische, kurze Stromimpulse zwischen den Pfeilen auf den Körper der Zielperson übertragen.
Die ca. 13 mm langen, mit kleinen Widerhaken versehenen Pfeilenden stecken entweder in der Haut oder in der Kleidung, wobei ein Abstand von bis zu 5 cm zwischen Pfeilspitze und Körperoberfläche immer noch die Übertragung der Stromimpulse auf den Körper ermöglicht. Nach Herstellerangaben hat das Gerät eine Ausgangsspannung von 50.000 Volt, damit es zu dieser Funkenentladung kommt, und der Strom durch Kleidung mit einer Dicke von bis zu 5 cm übertragen wird. Tatsächlich dringen nur kurze Impulse von 400 V in den Körper ein. Nun wird der findige Leser aufschreien und sagen: „400 Volt?! Ist doch immer noch viel zu viel. Wenn ich in eine Steckdose mit 220 Volt fasse, falle ich tot um.“ Wer jedoch im Physikunterricht aufgepasst hat, der weiß, dass nicht die Voltzahl entscheident ist, sondern die Amperezahl. Denn entgegen der landläufigen Meinung stellt elektrische Spannung an sich für Menschen keine erhebliche Gefahr dar. Es ist die in Ampere gemessene Stromstärke, die gefährlich ist. Ein TASER überträgt weniger als ein Ampere. Laut Hersteller zwischen 2,1 und 3,9 Milliampere. Das ist somit weniger als in der Birne einer durchschnittlichen Christbaumleuchte und sehr viel weniger als die 16 Ampere einer 220 Volt Steckdose.

Wirkung auf das Nervensystem

Die Bewegungen des Menschen werden durch An- und Entspannung von Muskeln verursacht und vom Gehirn koordiniert, das Impulse durch das Nervensystem schickt. Bei der Übertragung dieser Impulse ist immer Elektrizität im Spiel. Einige werden sich fragen, ob Elektrizität nicht gefährlich ist. Die Antwort: Ja, sie kann es sein. Allerdings ist die Elektrizität eine Grundlage des Lebens. Ohne sie können wir nicht existieren.

Wirkung auf das Nervensystem | Grafik: © TASER
Wirkung auf das Nervensystem | Grafik: © TASER

Elektrische Impulse kontrollieren unsere Gedanken, jeden Atemzug, jede Empfindung, jeden Ton, den wir hören. Komplexes Leben basiert auf diesen elektrischen Signalen in unserem Körper, die in jeder Sekunde viele Milliarden Mal auftreten.
Das Gehirn ist wie ein unglaublich komplexer Leiter, der mit einem ebenso komplexen Leiterstrang verbunden ist. Da das Gehirn elektrische Signale verwendet, um die Nerven auf komplexe und sehr koordinierte Art und Weise zu stimulieren, entsteht ein Bewusstsein, und die neuromuskuläre Steuerung wird möglich.
Diese Funktionsweise des Körpers nutzt man mit den Elektroschockgeräten. Die von ihnen abgegebenen Stromstöße überfluten das Nervensystem kurzzeitig und führen so dazu, dass die Zielperson die Kontrolle über den eigenen Muskelapparat verliert und bewegungsunfähig wird.

Die neue „2013 Generation“ der TASER wurde aufgrund der Auswertungen und Übermittlungen der Polizeitechnischen Institute und Erfahrungen der Polizeibeamten überarbeitet und weiterentwickelt. Kritiker bemängelten gerne, dass ein Elektroimpulsgerät nicht bei Winterkleidung seine Wirkung zeigen würde. Doch die Hersteller arbeiteten an der stetigen Weiterentwicklung, so dass die aktuellsten Geräte mit einer gesteuerten Impulstechnologie mit Ladungsmesser sowie einem hochentwickeltem Kalibrierungssytem, welches alle Ausgangsimpulse misst und anpasst, arbeitet. Es ist somit unerheblich, ob die Zielperson ein T-Shirt oder Jacke trägt, denn der TASER passt die Impulse an. Jedoch sei auch zu bedenken, dass die wenigsten Kleidungsstücke über 5 cm dick sind. Sollte das polizeiliche Gegenüber eine Winter- oder Lederjacke tragen, wo der Beamte Angst hat, dass das Gerät versagen würde, so bleibt immer noch die Möglichkeit auf die Beine zu schießen oder das Gerät – jedoch nur Taser X2 – direkt auf dem Körper anzuwenden.

Erklärungs- / Werbevideo der Firma TASER International:

Verwendungsmodi eines TASERS

Das Elektroimpulsgerät kann in zwei verschiedenen Modi auf das Gegenüber angewendet werden. Zum einen im Distanzmodus oder im Kontaktmodus.

Im Distanzmodus werden die kleinen Pfeile auf die Zielperson geschossen. Der Strom fliesst so vom Gerät über die Drähte und Pfeile unter der Hautoberfläche im Körper, zwischen den Pfeilen in einem geschlossenen Stromkreis, zum Gerät zurück. Mit den verschiedenen Modeltypen oder Kartuschen, können Distanzen zwischen 4,6 bis hin zu 10,6 Metern überwunden und der mögliche Aggressor auf Distanz gehalten werden.

Beim Kontaktmodus – nur ab TASER Model X2 aufwärts – ist es möglich das Impulsgerät direkt auf den Körper des Angreifers aufzulegen und so mit dem Strom-Lichtbogen einzuwirken. Dieses hat den Vorteil, dass auch beim einem Fehlschuss das Gerät voll einsatzbereit ist.

Bei beiden Verwendungsmöglichkeiten besteht aufgrund der nah anliegenden Kontakten nicht Gefahr, das der Stromimpuls auf Dritte übertragen wird, die den „Getaserten“ berühren.

Wann darf die Polizei einen TASER benutzen?

Der Einsatz von Elekrtoimpulsgeräten kann wie andere Einsatzmittel der Polizei auch, nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Dieses ist schon durch Artikel 20 Abs. 3 GG geregelt. Dort heißt es wörtlich: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Heißt, die Polizei verpflichtet sich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und setzt Mittel nur angemessen und lageangepasst ein. Jedoch steht und stand schon immer zuerst die psycholgische Einwirkung auf den Betroffenen bzw. die Deeskalation der Lage an erster Stelle. In Deutschland sind äußerst wenig Fälle bekannt, in denen Polizeibeamte von Einsatzmitteln Gebrauch machten, ohne diese vorher angekündigt oder gar rechtswidrig genutzt zu haben.

Es kommen jedoch immer wieder Fragen auf, ob der polizeiliche Zwangsmitteleinsatz geeignet oder angemessen war. Also ob er der Verhältnismässigkeit entsprach. Dieses müssen im Anschluss des Einsatzes Ermittlungen, Staatsanwaltschaft und Gerichte klären. Oder gar die Politik muss sich in Untersuchungsausschüssen dazu erklären und äußern. Der Vorteil bei einem TASER-Einsatz, das Gerät zeichnet alle Daten ab Aktivierung vollständig auf. Ebenso gibt es mittlerweile eine HD-Kamera für den Griff des TASERS, so dass der Einsatz des Gerätes videografiert und in der Evidence.com Cloud direkt gespeichert werden kann. Somit sind Manipulationen zu 99% ausgeschlossen.

Was ist der Status Quo des TASERS in Deutschland?

Anzahl Tasereinsätze in Deutschland:
410 Mal in den Jahren Januar 2006 – Juli 2015
Erfolgsquote:
85 % stets zuverlässig und wirksam

Aktuell kommt die Elektroimpulswaffe nur bei den Spezialeinheiten der deutschen Polizei zum Einsatz. Jeglicher Gebrauch des Tasers wird protokolliert und an das Polizeitechnische Institut (Pti) an der Deutschen Polizei Hochschule (DHPol) in Münster übermittelt. Dort wird eine genaue Statistik über Einsatz und Funktionalität geführt. Wie SEK-Einsatz.de auf Anfrage mitgeteilt wurde, kam der TASER innerhalb der Spezialeinheiten in den Jahren 2006 – Juli 2015 insgesamt 410 Mal zum Einsatz. In 85% der Fälle war das Gerät stets zuverlässig sowie wirksam und die Personen konnten problemlos überwältigt werden. Bei den anderen 15% handelte es sich z. B. um Fehlschüsse oder anderen einsatzbedingten Abweichungen. Um die Wirksamkeit dieses Einsatzmittels nicht zu gefährden, können weitere Einzelheiten nicht veröffentlicht werden.

Anmerkung: Die Redaktion SEK-Einsatz.de verzichtet bewusst – aus taktischen Gründen – auf eine genaue Auflistung der bundesweiten Einheiten und Einsatzzahlen, gibt jedoch zwei Beispiele an den Bundesländern Berlin und NRW.

NRW 3: Tasereinsätze in den Jahren 2001 – 30. Juni 2014 insgesamt 200

Angehörige eines SEKs der Polizei NRW | Symbolfoto: © Tomas Moll
Angehörige eines SEKs der Polizei NRW | Symbolfoto: © Tomas Moll
  • 2001 insgesamt 14mal
  • 2002 insgesamt 13mal
  • 2003 insgesamt 08mal
  • 2004 insgesamt 13mal
  • 2005 insgesamt 10mal
  • 2006 insgesamt 11mal
  • 2007 insgesamt 21mal
  • 2008 insgesamt 16mal
  • 2009 insgesamt 24mal
  • 2010 insgesamt 18mal
  • 2011 insgesamt 11mal
  • 2012 insgesamt 17mal
  • 2013 insgesamt 16mal
  • bis Ende Juni 2014 8mal

 

Berlin 4: Tasereinsätze in den Jahren 2001 – 30.Juni 2013 insgesamt 18 (davon 14-mal anlässlich von Suizidversuchen und 4-mal aus Anlass von Bedrohungsszenarien)

Der damalige TASER M26C
Der damalige TASER M26C

Im Dezember 2000 wurde bei den Spezialeinheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen eine Erprobung von Elektroimpulsgeräten der Firma TASER International durchgeführt. Hierzu wurden insgesamt sechs TASER beschafft2. In Berlin wurde der damalige Advanced Air TASER M26 erstmalig bei den Spezialeinsatzkommandos der Berliner Polizei – unter der Leitung von Martin Textor – im Jahr 2001 als Testphase eingeführt. Diese Testphase dauert bis dato.

Schnell war für die SEKs klar: Das Gerät ist im wahrsten Sinne des Wortes „umwerfend“. Auch die SEKs aus NRW bewerten den Einsatz von Elektroimpulsgeräten positiv. „Es ist ein probates Mittel, um auf bestimmte Distanz  Angriffs- oder Handlungsunfähigkeit zu erzielen, ohne von der Schusswaffe in dafür geeigneten Situationen Gebrauch machen zu müssen. Elektroimpulsgeräte schließen in den SEKs die Lücke zwischen Schlagstock oder Pfefferspray und der Schusswaffe,“ sagte ein Kommandoangehöriger zu SEK-Einsatz.de

 

LESEN SIE WEITER AUF SEITE 2: „Welche TASER Modelle gibt es“ | „In welchen Fällen wäre ein TASER mglw. sinnvoll gewesen?“

LESEN SIE AUF SEITE 3: „Die 5 größten Mythen rund um den TASER“ | „Fazit: Der TASER im Polizeilltag als Einsatzmittel“

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Schlagwörter: DEIGDistanz-ElektroimpulsgerätDPolGEinsatzmittelGdPPolizeiSpezialeinheiten der PolizeiTaser
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