Das so genannte „Cash-Trapping“, eine der Polizei bereits seit langem bekannte Vorgehensweise von Straftätern, um an Geldausgabeautomaten an das Geld argloser Mitbürger zu kommen, wird momentan wieder an verschiedenen Orten im Land festgestellt.
Bei dieser Gaunermasche wird der Geldausgabeschacht, oftmals mit aufgeklebten Vorsatzgeräten so manipuliert, dass beim Abhebevorgang die Geldscheine im Ausgabeschacht zurückgehalten werden. Die Geldausgabeautomaten schalten daraufhin automatisch ab. Die nichts ahnenden Kunden vermuten vielfach einen technischen Defekt und verlassen die Örtlichkeit ohne ihr Geld.
Die nur darauf wartenden Täter entnehmen anschließend die Beute.
Ob das erneute Auftauchen des Cash-Trapping eine Reaktion von Straftätern auf die ab Januar 2011 verstärkten Vorkehrungen gegen das so genannte Skimming ist, das illegale Auslesen der Magnetstreifen der Geldkarten, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Um nicht auf diese Masche hereinzufallen, rät das Landeskriminalamt:
- Das Ausgabefach von Geldausgabeautomaten muss frei zugänglich sein und hat keine Bauart bedingen Verblendungen oder Vorbauten
- Prüfen Sie im Zweifelsfall das Geldausgabefach, ob dort Manipulationen stattgefunden haben. Mit Klebeband befestigte Blenden und Vorsatzgeräte lassen sich leicht entfernen
- Bleiben Sie beim Geldausgabeautomaten, wenn kein Geld ausgegeben wird. Lassen Sie sich von vermeintlich „hilfsbereiten Fremden“ nicht vom Automaten weg locken
- Informieren Sie die für den Automaten zuständige Institution (Bank, Baumarkt, Einkaufszentrum etc.), ohne sich vom Automaten zu entfernen (Handy, durch Begleiter, Passanten etc.)
- Sollte dies nicht möglich sein (z. B. Nachtzeit), verständigen Sie bitte die Polizei