Bei der Durchsuchungsaktion wurde neben umfangreichem Beweismaterial auch ein Leguan gefunden, der nicht artgerecht gehalten wurden. Der Leiter des Veterinäramtes war vor Ort und hat den Leguan beschlagnahmt, teilte ein Sprecher des Zolls mit.
Des Weiteren wurden verbotene Gegenstände, wie ein Schlagring und Betäubungsmittel in geringer Menge sichergestellt. Hierzu hat die Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen übernommen.
Rechtlicher Hinweis:
Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht.