+ + + U P D A T E 30.04.2011 + + +
Im Auftrag der Bundesanwaltschaft haben Beamte des Bundeskriminalamts und der GSG 9 gestern (29. April 2011) drei mutmaßliche Al Qaida-Mitglieder in Düsseldorf und Bochum vorläufig festgenommen. Zugleich wurden – auf der Grundlage von Durchsuchungsbeschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs – mehrere Wohnungen in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Neben dem Bundeskriminalamt und der GSG 9 waren Polizeikräfte Nordrhein-Westfalens an dem Einsatz beteiligt.
Die Beschuldigten,
- der 29-jährige marokkanische Staatsangehörige Abdeladim El-K.,
- der 31-jährige deutsche und marokkanische Staatsangehörige Jamil S. sowie
- der 19-jährige deutsche und iranische Staatsangehörige Amid C.
sind dringend verdächtig, als Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung Al Qaida einen Terroranschlag in Deutschland geplant zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Der Beschuldigte Abdeladim El-K. ist darüber hinaus dringend verdächtig, diese schwere staatsgefährdende Gewalttat durch eine Ausbildung in einem Lager der Al Qaida vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB).
Die Al Qaida-Führung in Afghanistan verfolgt spätestens seit Anfang 2010 das Ziel, in Europa Terroranschläge zu verüben. Zu diesem Zweck hat sie geeignete Personen zu Attentätern ausgebildet und damit beauftragt, Sprengstoff- und Schusswaffenanschläge in europäischen Ländern zu begehen. Einer dieser Personen soll der Beschuldigte Abdeladim El-K. sein.
Abdeladim El-K. ist dringend verdächtig, Anfang des Jahres 2010 von Deutschland aus in ein Lager der Al Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet gereist zu sein und sich der terroristischen Vereinigung angeschlossen zu haben. Nach einer Ausbildung im Umgang mit Waffen und Sprengstoff soll er im Frühjahr 2010 von einem hochrangigen Al Qaida-Mitglied den Auftrag erhalten haben, in Deutschland einen Sprengstoffanschlag zu verüben. Im Mai 2010 kehrte er in die Bundesrepublik zurück und begann das Anschlagsvorhaben vorzubereiten.
Im Einvernehmen mit der Al Qaida-Führung band der Abdeladim El-K. die ihm seit längerer Zeit bekannten Beschuldigten Jamil S. und Amid C. in die Umsetzung der Attentatspläne ein. Jamil S. sollte für die notwendigen finanziellen Mittel sorgen. Außerdem kam ihm die Aufgabe zu, falsche Ausweispapiere für den Beschuldigten Adeladim El-K. zu beschaffen. Der Beschuldigte Amid C. war vor allem dafür verantwortlich, die von der Al Qaida-Führung geforderte verschlüsselte und konspirative Kommunikation zwischen den Beschuldigten sicherzustellen.
Im Dezember 2010 begannen die Beschuldigten mit konkreten Anschlagsvorbereitungen. Sie besorgten sich im Internet Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen und Zündern sowie Informationen über abgeschottete Kommunikationswege. Daneben befassten sie sich mit den Sicherheitsvorkehrungen an öffentlichen Gebäuden, Flughäfen und Bahnhöfen. Zudem suchten sie nach Wegen, Wasserstoffperoxid, Aceton und weitere für die Herstellung von Sprengsätzen nötige Materialien zu beschaffen.
Zuletzt versuchten die Beschuldigten Abdeladim El-K. und Jamil S. in einer Wohnung in Düsseldorf aus Grillanzündern Hexamin zu gewinnen. Es war vorgesehen, Wasserstoffperoxid und Zitronensäure mit Hexamin zu mischen, um so einen „Zünder für eine Bombe“ zu erhalten. Vor diesem Hintergrund ließ die Bundesanwaltschaft die Beschuldigten gestern Morgen festnehmen.
Die Beschuldigten werden seit heute Vormittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Mit den weiteren strafrechtlichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
Dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren waren umfangreiche Überwachungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts im Rahmen der gefahrenabwehrrechtlichen Aufgabenwahrnehmung nach § 4a BKAG gegen die nunmehrigen Beschuldigten vorausgegangen. Die daraus erlangten Erkenntnisse mündeten in die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und führten zusammen mit den aktuell gewonnenen Beweisergebnissen zur gestrigen Festnahme der mutmaßlichen Al Qaida-Mitglieder. Aufgrund der durchgehenden Überwachung der Tatverdächtigen durch das Bundeskriminalamt war die Sicherheit der Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
GSG 9: Innenansichten eines Spezialverbandes der Bundespolizei
Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Video vom 29.04.2011 | Quelle: YouTube – RTL Aktuell 29.04.2011 18:45Uhr
Video vom 30.04.2011 | Quelle: YouTube – n-tv Nachrichten 30.04.2011 18:00Uhr