Karlsruhe / Hannover | Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. April 2016) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen die 15-jährige deutsche und marokkanische Staatsangehörige Safia S. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung erwirkt. Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 26. Februar 2016 bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover versucht zu haben, einen Beamten der Bundespolizei als Repräsentanten der von ihr verhassten Bundesrepublik zu töten.
Nach den bislang geführten Ermittlungen hatte sich die Beschuldigte spätestens im November 2015 das radikal-jihadistische Gedankengut der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) zu eigen gemacht und stand über einen Internetnachrichtendienst in Kontakt zu einem Kämpfer des ISIG in Syrien. Fortan soll sie sich mit dem Gedanken getragen haben, selbst nach Syrien auszureisen und sich dem ISIG anzuschließen.
Im Januar 2016 setzte sie so die bisherigen Erkenntnisse ihre Ausreisepläne in die Tat um. Den bisherigen Ermittlungen zufolge flog Safia S. Ende Januar 2016 nach Istanbul. Dort soll sie Kontakt zu zwei Mittelsmännern des ISIG aufgenommen haben, die ihr beim Grenzübertritt in das vom ISIG kontrollierte Gebiet behilflich sein sollten. Bevor Safia S. die Weiterreise nach Syrien gelang, wurde sie von ihrer Mutter zurück nach Deutschland gebracht. Noch in Istanbul hatte sich Safia S. so die Erkenntnislage von Mitgliedern des ISIG überzeugen lassen, in Deutschland eine „Märtyreroperation“ für den ISIG durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund bewaffnete sich die Beschuldigte nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis am 26. Februar 2016 mit einem Gemüse- und einem Steakmesser und begab sich zum Hauptbahnhof in Hannover. Bei einer Personenkontrolle zog Safia S. für den Polizeibeamten völlig unerwartet das Gemüsemesser und stach ihm in den hinteren Halsbereich. Der Polizist erlitt eine lebensbedrohliche Stichwunde, die operativ behandelt werden musste.
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Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen gegen die Beschuldigte wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt. In diesem Verfahren befand sich die Beschuldigte seit ihrer Festnahme am 26. Februar 2016 in Untersuchungshaft. Am 15. März 2016 hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen und nunmehr beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen die Beschuldigte erwirkt.