Gegen einen 63-jährigen illegalen Waffenhändler aus dem Landkreis erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg Untersuchungshaftbefehl, der nur gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
Illegalen Waffenhandel aufgedeckt
Die umfangreichen Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden im Vorfeld brachte die Coburger Kriminalpolizei im Verlauf des vergangenen Jahres auf die Spur des 63-jährigen Oberfranken. Der Mann, der bereits im Besitz mehrerer berechtigter Schusswaffen war, geriet rasch unter Verdacht, dass er im Raum Coburg, Thüringen uns Sachsen einen regen Handel mit illegalen Schusswaffen betrieb. Als sich diese Verdachtsmomente letztendlich bestätigt hatten, erwirkte die Coburger Staatsanwaltschaft bei dem 63-Jährigen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Ende November 2013 klickten daraufhin bei dem illegalen Waffenhändler die Handschellen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Mann dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl gegen den 63-Jährigen, der jedoch außer Vollzug gesetzt wurde.
Ermittlungen führten zu „Waffennarren“
Weiterführende Ermittlungen und das Geständnis des festgenommen Händlers führten die Ermittler schließlich auch zu seinen Abnehmern.
Mit richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen in der Hand suchten die Polizisten in der Folge bei vier Männern aus dem Raum Coburg, bei zwei Sachsen sowie einem Thüringer und einem Oberbayer in deren Wohnungen auf.
Unterstützung erhielten die Ermittler bei den Durchsuchungen von Beamten der operativen Ergänzungsdienste aus Coburg, die auch Sprengstoffspürhunde im Einsatz hatten. Die Polizisten stellten ein ganzes Sammelsurium an Waffen sicher, für welche die Männer keine waffenrechtlichen Erlaubnisse hatten. Dieses beinhaltete insgesamt etwa 160 Lang- und Kurzwaffen mit entsprechender Munition sowie weitere verbotene Gegenstände wie beispielsweise Schießkugelschreiber und nicht zugelassene Böller. Unter anderem entdeckten die Beamten auch vier Schnellfeuerwaffen, die unter des Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und somit grundsätzlich verboten sind.
In Absprache mit den örtlichen Landratsämtern als zuständige Sicherheitsbehörden wurden deshalb neben den illegalen Waffenbeständen auch die legal im Besitz befindlichen Waffen einbehalten. Alle Männer müssen sich nun strafrechtlich wegen Verstößen nach Waffengesetz und zum Teil nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz vor Gericht verantworten.