Berlin | Am Dienstagabend gegen 20.30 Uhr informierten Zeugen über den Notruf die Polizei Berlin, dass ein Mann in seiner Wohnung mit Waffen hantieren würde. Da von einer Gefährdung für Dritte ausgegangen werden musste, entschied ein Richter, einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung zu erlassen, der von Spezialeinheiten der Polizei Berlin vollzogen wurde. Die Beamten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) öffneten kurz darauf die Wohnungstür und nahmen den 29-Jährigen sowie eine ebenfalls in der Wohnung anwesende 25-Jährige vorläufig fest.
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten die Polizisten eine Paintballwaffe, mit der der Mann hantiert hatte, ein Luftdruckgewehr, zwei Schreckschusswaffen, fünf Rauchbomben sowie einen Schlagring und diverse andere Gegenstände. Das Pärchen kam zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung und konnte danach die Gefangenensammelstelle verlassen. Sie müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verantworten.
Die weiteren Ermittlungen hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes übernommen.
Die Polizei macht immer wieder darauf Aufmerksam, dass der Besitz von gekenzeichnetn PtB Waffen auf dem eigenen, befriedeten Besitztum zwar erlaubt ist, jedoch auch ein ordnungsgemäßer Umgang und Führung – auch in den eigenen vier Wänden – Pflicht ist. Ebenso appeliert die Polizei an Zeugen, die Personen mit Schusswaffen wahrnehmen, diese der Polizei zu melden.
Ein Polizeisprecher: „Wir werden lieber einmal zu viel alarmiert, als zu wenig.“