Potsdam – Die GSG 9 der Bundespolizei hat mit anderen polizeilichen Spezialeinheiten aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor Rostock eine Geiselbefreiungsübung an einer RoPax-Fähre erfolgreich durchgeführt. Bei „RoPax“ handelt es sich im Fachjargon um eine Fähre, die sowohl Fahrzeuge, als auch Passagiere befördert. Die Fähre wurde mit Unterstützung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) durch die Reederei FINNLINES gestellt.
Insgesamt waren an der Übung ca. 500 Polizeikräfte, Geiseldarsteller und Unterstützer beteiligt.
Die Übung wurde durch die „Maritime Arbeitsgruppe“ der ATLAS-Gruppe, einem europäischen Kooperationsverbund polizeilicher Spezialeinheiten, unter Federführung der GSG 9 der Bundespolizei konzipiert. Sie wird jährlich wechselnd von den beteiligten Spezialeinheiten durchgeführt.
Es handelte sich um eine routinemäßige Fortbildungsmaßnahme für Geiselnahmen auf Schiffen, um damit einen Beitrag zur Erhöhung der maritimen Sicherheit zu leisten.
Eine konkrete Gefährdung lag nicht vor. Ein Zusammenhang zu aktuellen Gefährdungsthemen bestand nicht. Im Hinblick auf die latente Gefahr einer polizeilichen Lageentwicklung im nationalen-, sowie Piraterie-Lagen im internationalen Zuständigkeitsbereich, sind praxisnahe Übungen von ganz besonderer Bedeutung für die Bundespolizei und werden regelmäßig durchgeführt.
Das Ziel aller Beteiligten war und ist es auch zukünftig, die Schutzmaßnahmen für den Schiffsverkehr auf hoher See stetig zu verbessern, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten ein Optimum an Sicherheit gewährleisten zu können. Auch Finnlines CEO Uwe Bakosch unterstrich die Wichtigkeit solcher Übungen zur Gefahrenabwehr auf See und erklärte: „Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit die seitens der zuständigen Bundesministerien zur praktischen Durchführung angeforderte RoPax – Fähre für diese Übung zur Verfügung zu stellen. Das ist uns ganz wichtig, und wir freuen uns daher mit der Gestellung der „Transrussia“ (3.200 Lademeter, 124 Passagiere) einen entsprechenden Beitrag zur Realisierung dieser Übung leisten zu können.“
Franz-Josef Hammerl, Abteilungsleiter Bundespolizei im Bundesministerium des Inneren, Achim Wehrmann, Unterabteilungsleiter Wasser- und Schifffahrt im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Präsident des Bundespolizeipräsidiums Matthias Seeger und weitere hochrangige nationale und internationale Gäste konnten sich einen umfassenden Überblick über die Leistungsfähigkeit der Spezialeinheiten verschaffen. Die Auswertungen und Bewertungen werden in die weitere Optimierung und Verbesserung der Ausstattung, der Einsätze und der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten untereinander und mit der maritimen Wirtschaft einfließen.
Zusatzinformation zur ATLAS-Gruppe
Die ATLAS-Gruppe resultiert aus einem Treffen der Leiter europäischer polizeilicher Antiterroreinheiten am 28. Januar 2002 in Brüssel (damals 15 Mitliedstaaten). Ziel dieses Zusammenschlusses ist der Erfahrungsaustausch, die Bündelung von Ressourcen sowie die Konzentration polizeilicher Kompetenzen im Bereich der Bekämpfung von besonders schwerer Gewaltkriminalität. Die damaligen Initiatoren waren die Leiter der Spezialeinheiten DSU (Belgien), GIGN (Frankreich) und GSG 9 (Deutschland).
Die ATLAS-Gruppe ist ein loser Kooperationsverbund und keine Institution der Europäischen Union im rechtstechnischen Sinn. Die Zusammenarbeit beruht auf einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 23.12.2008 über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den polizeilichen Spezialeinheiten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in brisanten polizeilichen Einsatzlagen.
Zurzeit hat der Leiter der niederländischen Spezialeinheit DSI den Vorsitz in der ATLAS-Gruppe.
Die ATLAS-Gruppe selbst wird nicht operativ tätig, sondern hat das Ziel durch einheitliche Grundlagen, Voraussetzungen zu schaffen, die eine mögliche Kooperation erleichtern.
Mit dem Erweiterungsprozess der Europäischen Union haben sich auch die Spezialeinheiten der neuen Mitgliedsstaaten der ATLAS-Gruppe angeschlossen. Voraussetzung ist, dass sie auf nationaler Ebene gesetzlich zur Bewältigung polizeilicher Krisenlagen ermächtigt sind.
Jedes Land benennt jeweils einen Vertreter bzw. eine Einheit für die ATLAS-Gruppe. Eine Ausnahme bilden die Länder Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien, Irland, Polen und Deutschland, die mit jeweils zwei Spezialeinheiten vertreten sind und somit auch zwei Vertreter entsenden. Zurzeit gehören somit 34 Spezialeinheiten aus 27 Mitgliedstaaten zum ATLAS-Verbund; aus der Bundesrepublik Deutschland sind dies die GSG 9 der Bundespolizei und stellvertretend für die Bundesländer das Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg.
Die Schweiz und Norwegen haben als nicht EU-Mitglieder eine passive Mitgliedschaft und sind berechtigt, an allen Foren und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Kosten für etwaige Auslagen sind in eigener Zuständigkeit zu entrichten und werden nicht von der EU übernommen.
Quelle: Bundespolizeipräsidium (Potsdam)