Bereits am frühen Donnerstagmorgen schlugen die SE-Kräfte zu und konnten den 25-Jährigen in seiner Wohnung festnehmen. „In seiner Wohnung stellten wir umfangreiches Beweismaterial sicher, dass jetzt einer intensiven Auswertung unterzogen wird“, so ein LKA-Beamte. In sozialen Netzwerken soll der Verdächtige sich zur IS bekannt haben. Sichergestellt wurden Datenträger, Computer und diverse andere Gegenstände. Ob Waffen oder gar Sprengstoffe dabei waren, kann derzeit nicht gesagt werden.
25-Jähriger schloss sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) an
Dem festgenommenen Deutsch -Tunesier wird vorgeworfen eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, in dem er sich während eines mehr als dreimonatigen Aufenthaltes in Ausbildungslagern in Syrien im Umgang mit Waffen und Sprengstoff unterweisen ließ. Dort schloss er sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) an, um sich am bewaffneten Kampf im Krisengebiet Syrien / Irak zu beteiligten.
Dieses ist u.a. nach § 129b Abs. 1 und § 129a StGB strafbar und rechtfertigt den Erlass eines Haftbfehls.
Am heutigen Freitag wurde der Tatverdächtige von Ermittlern vernommen und dem Haftrichter des Amtsgerichts Hannover vorgeführt, der den Haftbefehl verkündete. Der Deutsch-Tunesier sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Generalbundesanwalt erwirkt Haftbefehl gegen mutmaßliches ETA-Mitglied
Auch in Mannheim klickten für den 51-jährigen spanischen Staatsangehörigen Tomas E. K. die Handschellen, wie die Generalbundesanwaltschaft heute mitteilte.
„Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Euskadi Ta Askatasuna“ (ETA) beteiligt zu haben. Zudem wird ihm in dem Haftbefehl vorgeworfen, Urkundenfälschungen begangen sowie die Fälschung von amtlichen Ausweisen vorbereitet und falsche amtliche Ausweisen für andere ETA-Mitglieder verwahrt zu haben (§§ 267, 275 und 276 StGB)“, so der Generalbundesanwalt.
Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Beschuldigte seit 1996 für die ETA aktiv gewesen sein, zunächst in Spanien und ab 1999 in den Untergrundstrukturen der Organisation in Frankreich. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, innerhalb der ETA für die technische Ausrüstung sowie die Fälschung und Verschaffung von Ausweispapieren zur Legendierung von ETA-Mitgliedern verantwortlich gewesen zu sein. Seit 2001 soll er diese Aufgabe auch von seinem Wohnort Freiburg aus wahrgenommen haben.
Der Beschuldigte war Ende Oktober 2014 aufgrund Europäischer Haftbefehle des Landgerichts Paris in Mannheim verhaftet worden. Da er sich bei seiner Festnahme mit einer gefälschten spanischen Identitätskarte auswies, leitete die baden-württembergische Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Insbesondere die Auswertung der bei ihm sichergestellten Unterlagen und Datenträger begründeten in der Folge den dringenden Verdacht, dass der Beschuldigte auch von Deutschland aus für die ETA tätig gewesen war. Vor diesem Hintergrund übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen.
Der Beschuldigte wurde am gestrigen Donnerstag (20. November 2014) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.