Wiesbaden – Seit Oktober 2009 führen mehrere hessische Staatsanwaltschaften in Zusammenarbeit mit mehreren Polizeipräsidien und dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Rockergruppierung Hells Angels.
Am Morgen des 10.12.10 wurden in Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt und der Staatsanwaltschaft Darmstadt durch Polizeikräfte der Polizeipräsidien des Rhein-Main-Gebietes, des HLKA sowie Spezialeinheiten des Bundes und der Länder erneut strafprozessuale Maßnahmen gegen Hells Angels-Mitglieder vorgenommen.
Wie bereits berichtet, fanden am 24.11.10 in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt zahlreiche Durchsuchungen bei Mitgliedern der Hells Angels in Hessen und angrenzenden Bundesländern statt. Hintergrund war der Überfall auf eine andere Rockergruppierung im Juni 2010 in Roßdorf. Bei den Durchsuchungen am 24.11.10 wurden 17 Schusswaffen, über 500 Patronen, 103 gefährliche Gegenstände, zahlreiche Betäubungs- und verbotene Arzneimittel sichergestellt sowie zwei Haftbefehle vollstreckt; gegen zwei weitere Personen wurden Haftbefehle erlassen.
In einem weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt erfolgten heute Wohnungsdurchsuchungen bei zwei Mitgliedern der Hells Angels und weiteren Personen. Ihnen wird umfangreicher Drogenhandel vorgeworfen. Die Ermittlungen erwiesen sich als überaus schwierig, weil die Beschuldigten extrem abgeschottet operierten. Es ist jedoch gelungen, umfangreiche Beweismittel gegen die Beschuldigten zu sammeln. So wurden in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach Empfänger von Drogenlieferungen festgenommen. Hierbei wurden u.a. 800 Gramm Amphetamin und 2 Kilogramm Marihuana sichergestellt. Unter den aktuell durchsuchten Objekten befindet sich auch ein Anwesen auf einem großflächigen Areal im Landkreis Offenbach, das von einem der Beschuldigten bewohnt wird. Das Gelände gilt als Anlaufstelle für Personen aus dem Rockermilieu.
Einem weiteren Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M liegt eine Schussabgabe auf einen 45 Jahre alten Mann in Usingen zugrunde, die der Polizei am 18.10.09 bekannt wurde. Die Person hatte einen Durchschuss im linken Oberarm in Brusthöhe erlitten. Das Opfer ist Angehöriger der Hells Angels und hatte angegeben, am Abend des 18.10.09 aus einem fahrenden Fahrzeug heraus von unbekannten Tätern beschossen worden zu sein. Nach dem Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass es sich um eine interne Bestrafungsaktion der Hells Angels gehandelt hat und die von einem Mitglied desselben Charters ausgeführt wurde. In diesem Zusammenhang wurden heute sieben Wohnungen im Rhein-Main-Gebiet durchsucht, darunter die des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Hells Angels Charters Frankfurt.
Das HLKA und die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M ermittelten darüber hinaus gegen einen 40-jährigen Gastronom aus Wiesbaden, der Verbindungen zu Rockergruppierungen unterhalten soll, wegen des Verdachts des Waffenhandels.
Die hessischen Strafverfolgungsbehörden erhielten vor mehreren Monaten Hinweise darauf, dass seitens der Hells Angels im Rhein-Main-Gebiet gezielt Kontakte zu Polizeibeamtinnen und -beamten hergestellt worden sein sollen, um diese für ihre Zwecke zu nutzen.
In diesem Kontext fanden Durchsuchungen der Wohnungen und Arbeitsplätze von Beamtinnen und Beamten der Hessischen Polizei statt. Die Vorwürfe wiegen unterschiedlich schwer und bedürfen noch weiterer intensiver Ermittlungen.
Beschuldigt ist ein 50 Jahre alter Erster Kriminalhauptkommissar des HLKA, der eine Führungsfunktion in einer Ermittlungsabteilung ausübt. Er steht im dringenden Verdacht, Informationen aus polizeilichen Systemen gegen Entgelt weitergegeben zu haben.
Beschuldigt sind ferner eine 33-jährige Polizeioberkommissarin und ein 36-jähriger Polizei-oberkommissar eines Frankfurter Polizeireviers, die in dem Revier unterschiedliche Tätigkeiten im Schicht- und Tagesdienst ausüben. Über den Verdacht des Verrates von Dienstgeheimnissen hinaus stehen Verstöße gegen das BtMG (Erwerb und Besitz von Kokain) im Raum. Diese Verfahren werden bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M geführt.
Eine 34-jährige Kriminaloberkommissarin des Polizeipräsidiums Frankfurt steht im Verdacht, zusätzlich zur Weitergabe von Informationen gegen das BtMG verstoßen zu haben, indem sie unter anderem mehrfach BtM in geringer Menge an einen 51-jährigen Polizeioberkommissar des PP Frankfurt veräußerte. In diesem Zusammenhang wurden durch das Polizeipräsidium Südhessen neben den Wohnungen der zwei Amtsträger auch die Wohnungen von drei Privatpersonen aus Offenbach, die als BtM-Lieferanten verdächtig sind, durchsucht. Das Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt geführt.
Bei fünf Beamtinnen und Beamten wird mit Wirkung vom 10.12.10 das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz angeordnet. Die Einleitung der jeweiligen Disziplinarverfahren ist in Vorbereitung.
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Hessisches Landeskriminalamt | Pressestelle