Oldenburg – Am heutigen Dienstag (25.01.2011), um 06.05 Uhr, wurde durch die Polizei im nördlichen Teil der Gemeinde Rastede ein Haftbefehl vollstreckt. Der Haftbefehl war von der Staatsanwaltschaft Oldenburg für einen 56 Jahre alten Mann ausgestellt worden, der aufgrund von Strafverfahren eine Haftstrafe von insgesamt einem Jahr zu verbüßen hatte. Bereits im letzten Jahr war es bei der Vollstreckung eines Haftbefehls zu Drohungen unter Vorhalt eines Messers gekommen. Mitte Januar 2011 wurde dem Mann eine Ladung zum Strafantritt (für den Rest der Freiheitsstrafe) durch zwei Beamte der Polizeistation Rastede übergeben. Die beiden Beamten wurden dann durch den Mann mit einer Machete (Klingenlänge ca. 45 cm) und einem Küchenmesser bedroht. Aus taktischen Gründen haben die Beamten sich dann zurückgezogen und es wurde glücklicherweise niemand verletzt.
Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse und der Gefahrenprognose war zu befürchten, dass es bei der Freiheitsentziehung am heutigen Morgen erneut zu Drohungen unter Vorhalt von Messern oder sonstigen gefährlichen Gegenständen kommen könnte. Die Fahndung der PI Oldenburg-Stadt / Ammerland hat daher den Einsatz geplant und zusammen mit dem SEK Niedersachsen durchgeführt.
Heute Morgen wurde das Wohnhaus von einer Gruppe des SEK aufgesucht. Der Mann leistete bei der Fesselung massiven Widerstand. Es wurde ein Elektroimpulsgerät „Taser“ eingesetzt. Durch den Einsatz des Taser und der Fixierung mit Handfesseln konnte der Mann überwältigt werden. Er wurde durch Beamte der Fahndung in die JVA Oldenburg gebracht.
Der Mann wurde durch den Zugriff nur leicht verletzt und wurde noch vor Ort durch einen Arzt versorgt. Weitere Personenschäden waren nicht zu beklagen.
Hinweis zum Einsatz eines Tasers:
Das Elektroimpulsgerät „Taser“ wurde im September 2001 als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt für den polizeilichen Gebrauch ausschließlich in Einsätzen des Spezialeinsatzkommandos Niedersachsen zugelassen.