Für den mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt ein großer Teil der Einstellungen regional orientiert für die Schwerpunktbereiche der Bundespolizei:
- 100 Einstellungen erfolgen für den Flughafen Frankfurt/Main
- 50 Einstellungen erfolgen für den Großraum München
- 20 Einstellungen erfolgen für den Großraum Stuttgart
Da Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung in Ihrem ausgewählten Bereich verwendet und eingesetzt werden, überlegen Sie genau, welche Wunschbehörde Sie angeben. Der Zuschlag für die jeweilige Wunschbehörde erfolgt nach dem Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens.
Sollte in der oben aufgeführten Aufzählung keine Wunschbehörde für Sie dabei sein, können Sie sich für eine bundesweite Verwendung entschließen.
[box title=“Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst“ color=“#0066ff“] [spoiler title=“klicken zum anzeigen“ open=“0″ style=“1″]- Sie sind Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit
- Sie bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- Sie sind als Frau mindestens 163 cm (als Mann 165 cm) und höchstens 195 cm groß
- Sie sind nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich
- Sie besitzen die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der neuen Klasse B. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. Lebensalter) ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen
- Sie sind gerichtlich nicht bestraft Sie sind nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeivollzugsdienst geeignet
- Sie besitzen Leistungsbereitschaft
- Soziale Kompetenz
- Flexibilität und Mobilität
- Geistige und körperliche Fitness
- Demokratieverständnis
- Physische und psychische Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- Zivilcourage
- Entscheidungsvermögen
- Positives Erscheinungsbild (Keine sichtbaren Tätowierungen oder Piercings)
- Kommunikationsfähigkeit
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Sie haben erfolgreich an einem Eignungsauswahlverfahren teilgenommen[/spoiler][/box]
Die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst dauert zweieinhalb Jahre und wird in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizeiakademie absolviert. Mit der Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf die Ernennung zur Polizeimeisteranwärterin oder zum Polizeimeisteranwärter.
Die Ausbildung beginnt in jedem Jahr zum 1. September.
1. Ausbildungsabschnitt – 12 Monate Grundausbildung
2. Ausbildungsabschnitt – 12 Monate weitere fachtheoretische und -praktische Ausbildung, davon 22 Wochen Einsatzpraktika in verschiedenen Dienststellen
3. Ausbildungsabschnitt – 6 Monate Laufbahnlehrgang mit Laufbahnprüfung
Folgende Ausbildungsinhalte werden u. a. vermittelt:
- Staats- und Verfassungsrecht,
- Einsatzrecht,
- Öffentliches Dienstrecht,
- Führungslehre,
- Psychologie,
- Einsatzlehre,
- Verkehrslehre,
- Polizeidienstkunde,
- Kriminalistik,
- Deutsch, Englisch,
- Zwangsmitteleinsatz,
- Polizeitechnik,
- Erste Hilfe,
- Einsatztraining,
- Sport,
- Verhaltenstraining.
Ansprechpartner und Bewerbungsanschrift für Ihr Bundesland erhalten Sie HIER
Video 60 Jahre Bundespolizei | via youtube