Berlin – Wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) mitteilt, erhalten die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst eine Einmalzahlung von 360 EUR und zum 01. April 2011 eine lineare Gehaltserhöhung von 1,5%, was zusammen einer Erhöhung der Bezüge in 2011 um 2,3% entspricht.
Zum 1. Januar 2012 steigen die Gehälter um einen monatlichen Sockelbetrag von 17 EUR und steigen linear um weitere 1,9%, was einer Gesamterhöhung von 2,55% entspricht. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2012.
Ebenfalls – wieder – eingeführt wurden Bewährungsaufstiege, bei denen bis zu 6 Jahre direkt bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.
„Somit muss nicht mehr jahrelang gewartet werden, bis in eine höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen werden kann. Auch damit wurde eine BDK-Forderung erfüllt“, ist die positive Kommentierung der Tarifsprecherin des BDK-Bundesvorstandes, Meral Cakar.
Mit dem Abschluss ist die Arbeitgeberseite den gewerkschaftlichen Forderungen recht nahe gekommen, was wenig verwundert. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst haben bereits in den vergangenen Jahren massive Einschnitte in ihre Einkommen hinnehmen müssen und haben umfangreich zur Konsolidierung der Haushalte beigetragen.
„Mit der jetzigen Einigung und der Kompromissbereitschaft der Gewerkschaften ist auch der angespannten Lage der Länderhaushalte Rechnung getragen worden“, ist die Einschätzung der Tarifsprecherin des BDK-Bundesvorstandes, Meral Cakar.
„Nun ist aber die zeitliche und inhaltsgleiche Übernahme für die Beamten zu vollziehen. Eine Aufspaltung würde einen kontraproduktiven Keil zwischen die Beamten und die Beschäftigten treiben“, so die BDK Tarifsprecherin Meral Cakar abschließend.
Weitere Informationen beim Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK