„Obwohl ich eine schriftlich geregelte Teilzeitvereinbarung mit der Polizei Hamburg habe und meinen vereinbarten Pflichten stets im vollen Umfang nachgekommen bin, sah sich bekanntermaßen die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen zur „Causa Wendt“ in der Pflicht, auch gegen mich tätig werden zu müssen. Glaubten damals der Bundesvorstand sowie mein Rechtsanwalt und auch ich, dass die Ermittlungen innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden müssten, da die Vorwürfe haltlos sind, ist auch heute, über ein Jahr danach, nicht abzusehen, wann die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren endlich zu einem Ende bringen wird“, teilte André Schulz in seiner Erklärung mit.
Auf dieser Basis sei es ihm nicht mehr möglich, weiterhin sein Amt als Bundesvorsitzender unbefangen ausüben zu können und es gelte nun, möglichen Schaden vom BDK abzuwenden. Voraussichtlich Anfang November soll ein eintägiger Bundesdelegiertentag einberufen werden, auf dem dann auch die Möglichkeit der Nachwahl für das Amt des Bundesvorsitzenden bestehe. Der Bundesvorstand hat nun rund 6 Monate Zeit, einen geeigneten Kandidaten bzw. eine Kandidatin zu finden.