Die Polizei ist in der Regel an Nachwuchskräften mit ausländischer Herkunft interessiert.
Es werden bereits seit einem Beschluss der Innenministerkonferenz von 1993 verstärkt Anstrengungen zur Gewinnung von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern unternommen. Dabei werden Werbemaßnahmen eingesetzt wie z.B. Flyer in ausländischen Sprachen und Anzeigen in ausländischen Zeitungen.
Das Vorhaben, zukünftig mehr Polizeianwärterinnen und -anwärter mit Migrationshintergrund einzustellen, haben einige Landesregierungen sogar in ihrem Regierungsprogramm verankert. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Polizeibehörde / Einstellungsberatern im Einzelfall nachzufragen.
Berlin
Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.)
Brandenburg
In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstiger Unionsbürger ist. Das Ministerium des Innern kann für eine/n Bewerber/in Ausnahmen zulassen, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht, sie/ihn als Beamtin/en zu gewinnen.
Bayern
Nur deutsche Staatsangehörige aber Ausnahmen möglich
Baden-Württemberg
Es gelten alle Einstellungsvoraussetzungen, die bei Bewerberinnen und Bewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit gefordert werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Sie müssen:
• Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen,
• über eine Aufenthaltsberechtigung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Bürgern gem. § 5 FreizügG) verfügen
• sich seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhalten.
Bremen
Grundsätzlich benötigen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes.
Stammen Sie aus einem Nichtmitgliedsstaat der EU, benötigen Sie zur Einstellung die Einbürgerungszusage der Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg
Bei der Polizei Hamburg kann sich jeder bewerben, der seinen legalen Aufenthalt dauerhaft in Deutschland hat. Im Einstellungsverfahren erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, können vom Senat eine Ausnahmegenehmigung erhalten, damit sie in das Beamtenverhältnis berufen werden können.
Hessen
Möglich für Deutsche i. S. d. Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Für Staatsangehörige eines nicht der Europäischen Union angehörenden Staates sind Ausnahmen zulässig, wenn für die Gewinnung einer Beamtin bzw. eines Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Davon wird derzeit in Hessen Gebrauch gemacht.
Nordrhein-Westfahlen
Ja, grundsätzlich möglich. Vorraussetzung ist eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland, Muttersprache im Wort zu beherrschen und das ein dienstliches Interesse des Landes NRW an Ihrer Einstellung besteht.
Webseite Polizei NRW | Integration erwünscht
Niedersachsen
Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates oder Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis.
Mecklenburg-Vorpommern
Nur Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft. Ausnahmen werden durch den Innenminister zugelassen.
Schleswig-Holstein
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei deutschen Bewerber/innen.
Rheinland Pfalz
Alle Menschen in unserem Land sind verantwortlich für ein friedliches Zusammenleben. Die Gewährleistung dieser inneren Sicherheit ist eine wichtige Aufgabe der Polizei. Deshalb ist die Polizei bemüht, auch kompetente ausländische Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Mit ihrem speziellen Wissen über Sprache, Bräuche, kulturelle Werte und Gesellschaftsstrukturen des Heimatlandes wird die interkulturelle Vermittlungsfunktion der Polizei gestärkt und grenzüberschreitende polizeiliche Kooperation gefördert.
Kompetente ausländische Bewerberinnen und Bewerber werden in RLP eingestellt.
Saarland
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union.
Sachsen
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union.
Sachsen-Anhalt
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Thüringen
Nur Deutsche gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder EU-Staatsangehörige.
Bundespolizei
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union.
Zoll
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes
VIDEO | Polizeistress auf türkisch | Auf Doppelstreife zwischen den Nationen
Es werden bereits seit einem Beschluss der Innenministerkonferenz von 1993 verstärkt Anstrengungen zur Gewinnung von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern unternommen. Dabei werden Werbemaßnahmen eingesetzt wie z.B. Flyer in ausländischen Sprachen und Anzeigen in ausländischen Zeitungen.
Das Vorhaben, zukünftig mehr Polizeianwärterinnen und -anwärter mit Migrationshintergrund einzustellen, haben einige Landesregierungen sogar in ihrem Regierungsprogramm verankert. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Polizeibehörde / Einstellungsberatern im Einzelfall nachzufragen.
Berlin
Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.)
Brandenburg
In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstiger Unionsbürger ist. Das Ministerium des Innern kann für eine/n Bewerber/in Ausnahmen zulassen, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht, sie/ihn als Beamtin/en zu gewinnen.
Bayern
Nur deutsche Staatsangehörige aber Ausnahmen möglich
Baden-Württemberg
Es gelten alle Einstellungsvoraussetzungen, die bei Bewerberinnen und Bewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit gefordert werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Sie müssen:
• Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen,
• über eine Aufenthaltsberechtigung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Bürgern gem. § 5 FreizügG) verfügen
• sich seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhalten.
Bremen
Grundsätzlich benötigen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes.
Stammen Sie aus einem Nichtmitgliedsstaat der EU, benötigen Sie zur Einstellung die Einbürgerungszusage der Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg
Bei der Polizei Hamburg kann sich jeder bewerben, der seinen legalen Aufenthalt dauerhaft in Deutschland hat. Im Einstellungsverfahren erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, können vom Senat eine Ausnahmegenehmigung erhalten, damit sie in das Beamtenverhältnis berufen werden können.
Hessen
Möglich für Deutsche i. S. d. Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Für Staatsangehörige eines nicht der Europäischen Union angehörenden Staates sind Ausnahmen zulässig, wenn für die Gewinnung einer Beamtin bzw. eines Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Davon wird derzeit in Hessen Gebrauch gemacht.
Nordrhein-Westfahlen
Ja, grundsätzlich möglich. Vorraussetzung ist eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland, Muttersprache im Wort zu beherrschen und das ein dienstliches Interesse des Landes NRW an Ihrer Einstellung besteht.
Webseite Polizei NRW | Integration erwünscht
Niedersachsen
Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates oder Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis.
Mecklenburg-Vorpommern
Nur Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft. Ausnahmen werden durch den Innenminister zugelassen.
Schleswig-Holstein
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei deutschen Bewerber/innen.
Rheinland Pfalz
Alle Menschen in unserem Land sind verantwortlich für ein friedliches Zusammenleben. Die Gewährleistung dieser inneren Sicherheit ist eine wichtige Aufgabe der Polizei. Deshalb ist die Polizei bemüht, auch kompetente ausländische Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Mit ihrem speziellen Wissen über Sprache, Bräuche, kulturelle Werte und Gesellschaftsstrukturen des Heimatlandes wird die interkulturelle Vermittlungsfunktion der Polizei gestärkt und grenzüberschreitende polizeiliche Kooperation gefördert.
Kompetente ausländische Bewerberinnen und Bewerber werden in RLP eingestellt.
Saarland
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union.
Sachsen
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union.
Sachsen-Anhalt
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Thüringen
Nur Deutsche gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder EU-Staatsangehörige.
Bundespolizei
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union.
Zoll
Nur Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes