Potsdam – Wie das Onlineportal der Bild-Zeitung bild.de am heutigen Sonntag (27.03.2011) berichtet, sollen Angehörige der Spezialeinheiten Brandenburg gegen die Polizeireform „Polizei Brandenburg 2020“ protestieren.
Deutschlands größte Tageszeitung bezieht sich auf einen Brief der dem Innenminister Dietmar Woidke vorliegen soll.
In dem Schreiben hieße es: „Somit wäre das Brandenburger LKA bundesweit das einzige LKA, welches über keine eigene Observationseinheit verfügt.“ schreibt bild.de.
Es sollen im Zuge der Polizeireform „Polizei Brandenburg 2020“ Pläne zur Auslagerung des Mobilen – und Spezialeinsatzkommando (MEK / SEK) vom Landeskriminalamt geben.
Die Polizeireform beruht auf den damaligen Innenminister Reiner Speer (SPD). Zur Vorbereitung der notwendigen Entscheidungen wurde die Expertenkommission „Polizei Brandenburg 2020“ gebildet, die am 1. Februar 2010 ihre Arbeit aufnahm. Zum Leiter der Kommission berief der Innenminister den ehemaligen Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns und vormaligen brandenburgischen Polizeiabteilungsleiter Hartmut Bosch.
Der jetzige Innenminister Dietmar Voidke (SPD) sagte bei seiner Rede am 16.12.2010 im Landtag Brandenburg folgendes:
«Das neue starke Polizeipräsidium wird die Landeseinsatzeinheit und das LKA integrieren. Die Integration des Landeskriminalamtes erfolgt in Form einer Fachdirektion. Der gut ausgestattete und moderne Standort Eberswalde bleibt erhalten.
Unterhalb des Präsidiums werden vier regionale Polizeidirektionen gebildet. Die Sitze sind benannt: Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Wir werden mit diesem Modell eine wesentliche Straffung der Führung, der Steuerung und der Verwaltung in der Polizei erreichen und damit ein Kernanliegen der Reform umsetzen. Zweitens schaffen wir damit die Voraussetzungen für die Deckungsgleichheit der Zuständigkeitsbezirke von Polizei, Landgerichten und Staatsanwaltschaften.»
Polizei Brandenburg 2020 | Die neue Struktur im Überblick
Die bislang bestehenden Polizeibehörden und einrichtungen mit überwiegend operativen Aufgaben, Polizeipräsidien, Landeskriminalamt und Landeseinsatzeinheit, wurden zum 1. Januar 2011 in das neue Polizeipräsidium integriert. Das Ziel ist, eine einheitliche Verantwortung für die operative polizeiliche Tätigkeit im weiteren Sinne und die damit verbundenen Aufgaben herzustellen.
Am 16. Dezember 2010 hat der Landtag den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Polizeireform beschlossen. Hier der gesamte Beschluss:
Gesetz zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020“ des Landes Brandenburg (Polizeistrukturreformgesetz „Polizei 2020“ -BbgPolStrRefG 2020)
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 26. Sitzung am 16. Dezember 2010 folgende Entschließung angenommen:
„Sicher leben in unserem Land -Maßgaben für eine Polizei Brandenburg 2020 Sicherheit ist ein herausragendes öffentliches Gut, das allen Menschen im Land, egal wie hoch ihr Einkommen ist und wo sie leben, zusteht. Sicherheit ist Lebensqualität, heißt sich frei und ohne Angst vor Gewalt und Kriminalität zu bewegen. Öffentliche Sicherheit erfordert deshalb qualifizierte und gut ausgerüstete Polizistinnen und Polizisten, eine flächendeckende Polizeipräsenz mit kurzen Interventionszeiten, eine wirkungsorientierte Präventionsarbeit sowie
effektivere Führungs- und Organisationsstrukturen für die gesamte Schutz- und Kriminalpolizei.
Mit der Errichtung des Polizeipräsidiums durch das Polizeistrukturreformgesetz ‚Polizei 2020‘ geht der Landtag den ersten Schritt zur Umsetzung einer Polizeistrukturreform. Der Landtag bittet die Landesregierung, die Direktionen auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes aufzubauen und den Gesetzentwurf zur Anpassung der Grenzen der Landgerichtsbezirke spätestens zum Ende des I. Quartals 2011 vorzulegen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die weiteren Schritte unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu realisieren:
- Die Polizeipräsenz ist in der Fläche des Landes aufrechtzuerhalten, der Streifendienst im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Die Interventionszeiten sollen sich nicht verschlechtern. Die flächendeckende Präsenz der Revierpolizisten bleibt erhalten. Die Revierpolizisten sollen insbesondere im ländlichen Raum weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die Kooperation mit den Kommunen soll dabei ausgebaut werden.
- Die Planungen zu den Standorten der 15 Polizeiinspektionen und den Polizeirevieren als weiteren Dienststellen der Polizei sind bis Juli 2011 abzuschließen. Mit dem Konzept zu den Standorten der Polizeiinspektionen und Polizeirevieren ist sicherzustellen, dass in den Orten, in denen bisher Wachen bestehen, für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin öffentliche Sprechstunden durchgeführt werden. Im Dialog mit den Kommunen soll den konkreten örtlichen Bedingungen Rechnung getragen werden; zeitnah und effizient alle Einsatzaufgaben der Schutz- und Kriminalpolizei bewältigt werden können und interne Abläufe sichergestellt werden können (Dienstbeginn und Dienstende, Verfügbarkeit der Einsatzmittel wie z. B. Waffen, Ausrüstung, Einsatzfahrzeuge).
- Die Kriminalitätsbekämpfung ist auf dem bisherigen Niveau zu sichern. Die Kriminalpolizei soll zur Verfolgung von Straftaten effektiv organisiert sein. Auf die kriminalpolizeilichen Herausforderungen im grenznahen Raum ist entsprechend zu reagieren. Im Zuge der Integration aller kriminalpolizeilichen Aufgaben in die künftigen Organisationsebenen soll auch die Zuordnung regionalbedeutsamer kriminalpolizeilicher Aufgaben von der bisherigen Schutzbereichsebene auf die künftigen Inspektionen geprüft werden. Der Standort Eberswalde ist zu erhalten. Das LKA soll organisatorisch als Direktion geführt werden. Die kriminalistische Aus-und Fortbildung ist zu intensivieren.
- Ausgehend von der grundsätzlichen Zuständigkeit jedes Polizeibeamten für Prävention ist zu sichern, dass weiterhin eine spezielle Präventions- und Beratungsarbeit geleistet wird. Dabei sollen bewährte Formen und feste Ansprechpartner auch für die Kommunen beibehalten werden.
- Zur Entlastung der Polizei ist 2011 das gesamte Melde- und Berichtswesen hinsichtlich seiner Effizienz zu evaluieren.
- Das Personalentwicklungskonzept soll mit der Haushaltsaufstellung 2012 und der damit fortzuschreibenden Personalbedarfsplanung über das Jahr 2014 hinaus präzisiert und umgesetzt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass künftige Stellenpläne eine stetige Erhöhung des Anteils des gehobenen Dienstes ermöglichen. Der Anteil soll durch verbesserte Aufstiegschancen des mittleren Dienstes und durch Übernahme der neu ausgebildeten Anwärter der Fachhochschule erhöht werden.
- Es ist sicherzustellen, dass an der Fachhochschule der Polizei dem Bedarf entsprechend auch mehr als die geplante jahresdurchschnittliche Ausbildung von mindestens 125 Anwärtern und daneben verstärkte Aufstiegsausbildungen sowie eine verstärkte und verbesserte Fortbildung durchgeführt werden.
- Die mit der Umsetzung der Strukturreform verbundenen Veränderungen für die Beschäftigten in der Polizei sind frühzeitig mit den Personalräten zu erörtern und unter Anwendung des TV-Umbaus sozial zu begleiten.
- Die Standort- und Strukturentscheidungen sollen rechtzeitig mit den Polizeibeiräten erörtert werden (bis zur Neubildung der Polizeibeiräte üben die bisherigen Beiräte ihre Tätigkeit aus, Artikel 2 des Gesetzentwurfes).
Die Polizeireform soll auch durch eine bürgernahe Öffentlichkeitsund Kommunikationsoffensive der Landesregierung begleitet werden.
Die Landesregierung wird gebeten, dem Ausschuss für Inneres bis zum 31. Mai 2011 einen Bericht zum Stand des Behördenaufbaus und der Planungen zum Standortkonzept zu erstatten sowie dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011 einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Polizeistrukturreform einschließlich des Personalentwicklungskonzeptes vorzulegen.
Danach soll die Landesregierung dem Ausschuss für Inneres einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Polizeistrukturen und die Personalentwicklung vorlegen.“