Berlin | Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag (18. Dezember 2015) den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sinan Sefik A. bei seiner Einreise in das Bundesgebiet am Flughafen Berlin-Tegel durch Beamte der Bundespolizei festnehmen lassen.
Grundlage ist ein entsprechender Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2012. Der Beschuldigte ist danach dringend verdächtig, sich als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Deutsche Taliban Mujahideen“ (DTM) angeschlossen zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die Ende September 2009 gegründete Vereinigung “DTM“ verfolgte das Ziel, an der Wiederherstellung eines allein auf dem islamischen Recht (Scharia) basierenden Gesellschaftssystems in Afghanistan mitzuwirken. Zu diesem Zweck bekämpften ihre Mitglieder Angehörige der internationalen Schutztruppe ISAF sowie afghanische und pakistanische Regierungstruppen. Dabei erachteten sie auch Selbstmordattentate als ein legitimes Mittel. Ende April 2010 kamen mehrere führende Vereinigungsmitglieder ums Leben. Dies führte innerhalb weniger Wochen zur faktischen Auflösung der Vereinigung.
Der aus dem Raum Berlin stammende Beschuldigte steht in dem dringenden Verdacht, sich im Anschluss an seine Ausreise nach Pakistan im Zeitraum von November 2009 bis Februar 2010 im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet von Waziristan aufgrund seiner ideologischen Übereinstimmung und Identifizierung mit den Zwecken und Zielen der “DTM“ als deren Mitglied betätigt zu haben. Dabei soll er im Rahmen einer Kampfausbildung im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen ausgebildet worden sein. Außerdem soll er an der Erstellung eines Propagandavideos mitgewirkt haben, mit dem neue Kämpfer und Unterstützter für die Vereinigung gewonnen werden sollten. Nach Auseinandersetzungen mit anderen Mitgliedern verließ der Beschuldigte etwa im Februar 2010 die Vereinigung.
Der Beschuldigte wurde am Samstag, 19. Dezember 2015, dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
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