
Dem 55-jährigen türkischen Staatsangehörigen Müslüm E., sowie die 44-jährige türkische Staatsangehörige Dilay Banu B., den 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen Erhan A., den 66- oder 67-jährigen deutschen Staatsangehörigen Haydar B., den 55-jährigen türkischen Staatsangehörigen Musa D., den 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen Sinan A. und den 45-jährigen türkischen Staatsangehörigen Seyit Ali U. sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) beteiligt zu haben.
Die „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Die Gruppierung hat in der Türkei zahlreiche Schusswaffen-, Sprengstoff- und Brandanschläge begangen, durch die zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden. Seit 2007 hat sie dabei zunehmend auch Anschläge gemeinsam mit einer bewaffneten Einheit der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) verübt. Die TKP/ML verfügt in (West)Europa über eine Auslandsorganisation, die sie vor allem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten und zur Beschaffung ihrer Logistik für die Anschläge in der Türkei nutzt.
Der Beschuldigte Müslüm E. steht in dringendem Verdacht, seit August 2002 als Mitglied der Führungsspitze der Vereinigung maßgeblich deren Aktivitäten mitbestimmt zu haben. Nach den bisherigen Ermittlungen erwirtschaftete die Auslandsorganisation der TKP/ML unter seiner Leitung und Verantwortung jährlich Finanzmittel von mehreren 100.000 EUR und leistete damit einen unerlässlichen Beitrag zur Finanzierung der Vereinigung. Die Beschuldigten Dilay Banu B., Erhan A., Haydar B., Musa D., Sinan A. und Seyit Ali U. sind dringend verdächtig, als hochrangige Führungskader der Auslandsorganisation der TKP/ML in verschiedenen Funktionen vor allem mit der Beschaffung von Finanzmitteln, aber auch mit der Organisation von Propanda- und Schulungsveranstaltungen sowie der Rekrutierung neuer Mitglieder befasst gewesen zu sein.
Neben der Vollstreckung der Haftbefehle wurden darüber hinaus aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Wohnungen von vier der vorgenannten Beschuldigten sowie die Wohnung eines weiteren Beschuldigten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht.
Die Beschuldigten werden heute mit Unterstützung durch Beamte der Bundespolizei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.