Karlsruhe / Freital | Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Dienstagmorgen aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2016 insgesamt fünf Personen festnehmen lassen. Am frühen Morgen vollstreckten Spezialeinheiten der Bundespolizei die Haftbefehle. Zudem wurden mehrere Wohnungen sowie weitere Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz waren nach Angaben der Bundesanwaltschaft insgesamt über 200 Beamte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei sowie der sächsischen Polizei beteiligt.
Mit „Polenböllern“ Asylunterkünfte angegriffen
Den heute festgenommenen vier Männern im Alter von 18 bis 39 Jahre und einer 27-jährigen Frau wird vorgeworfen, sich spätestens ab Juli 2015 mit weiteren Gleichgesinnten zu der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe Freital“ zusammengeschlossen zu haben. Drei weitere Männer im Alter von 24 bis 29 Jahre – wovon zwei als Rädelsführer gelten – wurden bereits durch Haftbefehle der Generalstaatsanwaltschaft Dresden festgenommen und befinden sich gegenwärtig in Untersuchungshaft.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge war es das Ziel der Vereinigung, Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte sowie Wohnprojekte von politisch Andersdenkenden zu begehen. Zu diesem Zweck soll sich die Gruppierung eine dreistellige Anzahl von pyrotechnischen Sprengkörpern verschiedenen Typs aus Tschechien beschafft haben. Diese sogenannten „Polenböller“ werden in Osteuropa frei verkauft und haben in Deutschland aufgrund ihrer Sprengwirkung keine Zulassung.
Drei Sprengstoffanschläge begangen
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind der rechtsterroristischen Vereinigung bislang drei Sprengstoffanschläge zuzurechnen:
- In der Nacht vom 19. auf den 20. September 2015 beging ein 24-jähriger Beschuldigter den gegenwärtigen Erkenntnissen zufolge für die „Gruppe Freital“ einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital. Er soll außen am Küchenfenster der Unterkunft einen pyrotechnischen Sprengkörper angebracht und gezündet haben. Bei der Explosion des Sprengkörpers wurde unter anderem die Fensterscheibe vollständig zerstört. Die Bewohner der Unterkunft blieben von den umherfliegenden Glassplittern der zerborstenen Fensterscheibe nur deshalb unverletzt, weil sich zu dieser Zeit niemand von ihnen in der Küche aufhielt.
- In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2015 griffen – nach den bisherigen Ermittlungen – sechs der Beschuldigten gemeinsam mit weiteren Gleichgesinnten das Gebäude des Wohnprojekts „Mangelwirtschaft“ in Dresden an. Sie sollen Steine sowie pyrotechnische Sprengsätze auf das Haus und – zumindest teilweise – auch gezielt auf erleuchtete Fenster geworfen haben. Einer der Sprengkörper explodierte in der Küche des Hauses. Dort schlug zudem ein Pflasterstein ein.
- In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2015 verübten – so der gegenwärtige Erkenntnisstand – sieben Beschuldigten einen Anschlag auf eine weitere Asylbewerberunterkunft in Freital. Sie sollen pyrotechnische Sprengkörper an drei Fensterscheiben des Gebäudes platziert und entzündet haben. Durch die umherfliegenden Splitter der bei der Explosion der Sprengmittel zu Bruch gegangenen Fensterscheiben erlitt einer der Bewohner mehrere Schnittwunden im Gesicht. Zu schwereren oder gar tödlichen Verletzungen kam es nicht, weil sich die übrigen Bewohner noch rechtzeitig im Flur der Unterkunft in Sicherheit bringen konnten.
„In welchem Umfang der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe Freital“ weitere Anschläge zuzurechenen sind, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten„, erklärte die Generalbundesanwaltschaft.
Gegen die acht Beschuldigten wird wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung sowie Vorbereitung eines Explosionsverbrechens ermittelt.
Die Festgenommenen werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.