Potsdam | Am 20. Januar 2016 haben -493- Beamte der Bundespolizei in sechs Bundesländern -16- Wohnungen und einen Geschäftsraum durchsucht. Dabei wurden unter anderem fünf Haftbefehle vollstreckt. Die Objekte befanden sich in den Bundesländern Schleswig-Holstein (1), Niedersachsen (1), Nordrhein-Westfalen (2), Berlin (9), Brandenburg (1) und Bayern (3).
Weil bei zwei Objekten eine mögliche Gefährdung der eingesetzten Kräfte nicht ausgeschlossen werden konnte, waren hier auch Spezialkräfte der GSG9 der Bundespolizei im Einsatz. Zudem wurde die vor kurzem speziell für robuste Einsätze neu in Dienst gestellte BFE+ eingesetzt.
Zeitgleich wurden zehn Wohnungen in der Türkei durchsucht und zehn Personen festgenommen. Die Maßnahmen erfolgten in Istanbul, Mersin, Izmir und Hatay.
Im Zuge des Polizeieinsatzes konnten die Beamten neben Bargeld und Auftragsbüchern auch Smartphones und Computer in Deutschland sicherstellen. Im Rahmen der in der Türkei durchgeführten Maßnahmen wurde die unerlaubte Weiterreise von -380- Migranten nach Europa verhindert. Ferner konnten durch den Informationsaustausch der türkischen Polizei mit den griechischen Behörden -204- Migranten durch die griechische Küstenwache festgestellt werden.
Alle verhafteten Personen werden dem zuständigen Gericht zugeführt.
Den Maßnahmen waren abgestimmte Ermittlungen des Bundespolizeipräsidiums unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie der türkischen Nationalpolizei unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft in Mersin/ Türkei vorausgegangen.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) – ist derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen zwölf Beschuldigte anhängig. Die Beschuldigten stehen im Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern bzw. des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in -1.766- Fällen. Der in § 96 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hierfür vorgesehene Strafrahmen reicht von einer Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bei bandenmäßiger Begehungsweise gemäß § 97 Abs. 2 AufenthG von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann: „Die Erkenntnisse aus den Ermittlungen zeigen deutlich, dass Schleusungskriminalität keinerlei Rücksicht auf Gesundheit und Leben der Geschleusten nimmt. Es geht hier nicht etwa um „Fluchthilfe“, sondern schlicht um`s Kasse machen. Wir haben es hier mit einer internationalen Form der Organisierten Kriminalität zu tun. Die Zusammenarbeit zwischen der türkischen Nationalpolizei und der Bundespolizei ist beispielgebend für eine erfolgreiche Bekämpfung internationaler Schleuserorganisationen. Ich bin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, den türkischen Kollegen sowie allen an den Ermittlungen und den Einsatzmaßnahmen beteiligten Beamten der Bundespolizei ausgesprochen dankbar für diesen bedeutenden Erfolg.“
Hintergrund: Ausgangspunkt der Ermittlungen waren die Feststellungen der drei zur Schleusung zweckentfremdeten Frachtschiffe MERKUR 1, BLUE SKY M und EZADEEN. Die ursprünglich zur Verschrottung vorgesehenen Schiffe waren Ende 2014 mit zusammen -1.766- Migranten an Bord von ihren Besatzungen zum Teil mittels Autopilot auf Kurs Italien gesetzt und anschließend im Stich gelassen worden.
In einem besonders perfiden Fall war der Autopilot des Schiffes auf das italienische Festland programmiert worden und die Besatzung anschließend von der Brücke gegangen. Es handelte sich aber bei allen Fällen größtenteils um führerlose Schiffe, die bei teilweise rauer See nur durch lebensgefährliche maritime Rettungsmanöver der italienischen Küstenwache unter Kontrolle gebracht werden konnten. Bei nicht rechtzeitigem Erkennen oder Scheitern der Rettungsmaßnahmen wäre ein Auflaufen auf Grund mit nicht vorhersehbaren Auswirkungen auf die sich im Frachtraum befindlichen Geschleusten zu befürchten gewesen. Dass sich die Schleuser in einem der Fälle selbst in den Laderaum begeben und sich unter die übrigen Menschen gemischt hatten, ändert hieran nichts. Medien haben für diesen besonders skrupellosen Modus Operandi den Begriff der „Geisterschiffe“ geprägt.
Bereits im August 2015 waren durch die Bundespolizei gemeinsam mit italienischen Behörden zwei Tatverdächtige in Deutschland festgenommen worden. Mit Überstellung der Personen an die italienische Justiz wurde das italienische Ermittlungsverfahren abgeschlossen.