Nach Angaben von Bundesanwältin Frauke Köhler, stehen die Beschuldigten im Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben. Darüber hinaus sollen Anhaltspunkte für waffenrechtliche Verstöße bestehen.
Trotz der umfangreichen Durchsuchungen durch die GSG 9 und dem MEK des BKA, seien bislang keine Festnahmen erfolgt, berichtet die Generalstaatsanwaltschaft.
Auch stehen die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen nicht im Zusammenhang mit der gestrigen Tat in Münster, so Köhler.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen sollen die Beschuldigten der sogenannten Reichsbürgerszene angehören. Als solche identifizieren sich die Beschuldigten mit dem deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 und lehnen die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Vor diesem Hintergrund sollen sich die Beschuldigten zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, spätestens aber im Sommer 2017, zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben, um innerhalb der sogenannten Reichsbürgerszene koordiniert agieren zu können. Ihr Ziel soll es sein, die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an die organisatorische Struktur des deutschen Kaiserreiches angelehnte, neue staatliche Ordnung zu ersetzen. Dabei sollen die Beschuldigten auch in Betracht gezogen haben, nötigenfalls zielgerichtet Menschen zu töten. Nach den bisherigen Ermittlungen könnten sich die Beschuldigten zu diesem Zweck bereits Waffen beschafft haben.
Die heutigen Durchsuchungen dienten dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere sollte geklärt werden, ob die Beschuldigten tatsächlich über Waffen verfügen. Vor diesem Hintergrund seien die GSG 9 der Bundespolizei sowie das MEK des Bundeskriminalamtes im Einsatz gewesen. Sie unterstützten die Beamten des Bundeskriminalamtes sowie der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen bei den heutigen Maßnahmen.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Gera am 16. August 2017 Ermittlungen aufgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat das dortige Verfahren am 24. Oktober 2017 übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) eingeleitet.