Wiesbaden | Im Rahmen der BKA-Herbsttagung verkündete Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gestern die Einführung eines einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS) für die Polizei:
„Ich beginne meine Reden von Zeit zu Zeit mit einer Zeitungsmeldung, die mich beschäftigt hat. Und so will ich das – in gewisser Weise – auch heute tun. Heute gibt es aber eine Besonderheit. Denn heute beginne ich mit Meldungen, die so noch nicht in der Zeitung gestanden haben. Meldungen, die es noch nicht gibt. Ich lese Ihnen einige vor:
„Die Polizei fasst möglichen Attentäter – durch Abgleich im Fingerabdruck-System Eurodac.“
„Erneuter Schlag gegen Organisierte Kriminalität – das europäische Kerndatensystem wirkt.“
„Vernetzte Sicherheit in Bund und Ländern – der neue Informationsverbund steht.“
„Straftaten im Internet – Entdeckungsrisiko so hoch wie niemals zuvor.“
Oder: „Mammutprojekt erfolgreich – BKA-IT grundlegend modernisiert.“
Diese Meldungen könnten so oder so ähnlich in den nächsten Jahren in der Zeitung oder an anderer Stelle zu lesen sein.Und ich möchte solche Meldungen innerhalb der nächsten Jahre lesen – das ist mein Ziel.“
Polizei 2020
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Damit reagiert er auf die langjährige Kritik aus Ermittlerkreisen und schafft mit dieser Entscheidung die Grundlage für den notwendigen länderübergreifenden polizeilichen Informationsaustausch.
Die Organisation der Polizei ist grundsätzlich Ländersache. Der Föderalismus führte dazu, dass in 16 Bundesländern 16 verschiedenen Fallbearbeitungssysteme im Einsatz sind, die nicht miteinander kompatibel sind. Dazu kommen noch die verschiedenen Systeme, die auf Bundesebene eingesetzt werden.
„In der Praxis bedeutet der derzeitige polizeiliche IT-Flickenteppich, dass Kriminalisten eines Bundeslandes keinen Zugriff auf die Ermittlungsdaten anderer Bundesländer haben und bei ihren Ermittlungen oft im Dunklen tappen. Wohin das führt, haben wir nicht zuletzt im Nichterkennen der NSU-Terrorgruppe schmerzhaft zu spüren bekommen“, so André Schulz, Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), gestern in Berlin.
Im Frühjahr dieses Jahres hatte der BDK die Forderung nach einem eFBS nochmals bekräftigt. In einem Brief an den Bundesminister des Innern, seine Länderkollegen und den Vorsitzenden des AK II wurden über mehrere Seiten erneut die bestehenden Defizite, aber auch konstruktive Lösungsansätze aufgezeigt.
„Unser Brandbrief schaffte es auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz, wo das Thema intensiv beraten wurde. In der Konsequenz steht die jetzige Entscheidung des Bundesinnenministeriums, welches rund 35 Millionen Euro für das neue Fallbearbeitungssystem bereitstellen wird. Ein schöner Erfolg für den BDK, aber ein noch viel wichtiger für die Kriminalpolizei in unserem Land und im Ergebnis ein echter Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung“, so BDK-Chef Schulz.
Durch das Hosting des eFBS beim Bund können zudem die Kosten für die einzelnen Länder gesenkt werden, die auf teure und inkompatible Eigenentwicklungen zukünftig verzichten können. Mit einem eFBS lassen sich aber auch weitere Baustellen im Bereich der IT-Systeme der Polizei in Deutschland beheben. Die Fallbearbeitungssysteme stellen die Landessysteme im Polizeilichen Informations- und Auswerteverbund (PIAV), also die Datenbasis, dar. Schon länger war klar, dass nicht alle dieser Landessysteme den Anforderungen von PIAV gewachsen sind. Mit einem eFBS können die Anforderungen von PIAV konsolidiert und standardisiert umgesetzt werden. Dadurch können weitere Kosten und Ressourcen eingespart werden und die dringend benötigte termingerechte Realisierung von PIAV wird damit wahrscheinlicher. Das einheitliche Fallbearbeitungssystem stellt des Weiteren auch die IT-Lösung für länderübergreifende Ermittlungen und für den Anschlagsfall als gemeinsame Ermittlungsdatei (GED) dar. Hier bestehen derzeit nur Zwischenlösungen, welche auf Grund fehlender Schnittstellen und Module erhebliche Defizite aufweisen.
„Der BDK ist bereits im konstruktiven Austausch mit dem Bundesinnenministerium bei der Planung des Vorhabens. Auch wenn der offizielle Projektbeginn erst Anfang 2017 sein wird, hat man dort bereits mit vorbereitenden Tätigkeiten begonnen, um den ehrgeizigen Zeitplan für eine Realisierung einhalten zu können. Dieser sieht vor, dass das eFBS parallel mit der Stufe 3 von PIAV, also Anfang 2019, einsatzbereit sein wird. Als nächster Meilenstein müssen nun von den beteiligten Bundesbehörden und den Länderpolizeien qualifiziertes Personal für dieses bahnbrechende Vorhaben der Deutschen Polizei zur Verfügung gestellt werden. Auch über Fragen des Datenschutzes wird neu verhandelt werden müssen. Der Anfang ist jetzt aber gemacht und dazu darf man dem Bundesinnenminister und seinen Mitarbeitern an dieser Stelle auch mal beglückwünschen“, so André Schulz abschließend.