Lesen Sie hier: Der TASER im Polizeialltag als Einsatzmittel
„So wäre ein restriktiver Einsatz durch geschulte Beamtinnen und Beamte gewährleistet. Und zugleich könnte man auf diese Weise den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten erproben. Dann könnten weitere mögliche Einsatzszenarien ermittelt und taktische Fortbildungskonzepte erarbeitet werden„, so Grote in seiner Rede.
Im Vergleich zum Einsatz einer Schusswaffe sei der Einsatz solcher Distanz-Elektroimpulsgeräte ein milderes Mittel, um jemanden außer Gefecht zu setzen, ohne dass diese Person schwere Verletzungen davonträgt. Eine entsprechende Erweiterung der zulässigen Zwangsmittel würde somit ein noch besser abgestuftes Handeln der Einsatzkräfte ermöglichen. Gleichzeitig müsse jedoch die praktische Handhabung im Blick behalten werden.
Eine entsprechende Befugnisregelung für die Polizei erfordere Augenmaß. „Denn bevor wir darüber nachdenken, die gesamte Schutzpolizei mit solchen Geräten auszustatten, müssen zuerst die Erfahrungen aus diesem abgegrenzten Einsatz ausgewertet und auch im Ländervergleich analysiert werden„, sagte der Minister.
Grote sprach sich dagegen aus, die Frage des Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten losgelöst von anderen Fragen der Anwendung unmittelbaren Zwanges zu regeln. „Diese Regelungen sollen im Zuge der Novellierung des Polizeirechts durch einen Regierungsentwurf diesem Haus gesammelt vorgestellt werden. Daher bitte ich, die Vorstellung dieses Entwurfs abzuwarten„, so Grote.
Die Koalitionspartner hätten sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Polizeirecht im Landesverwaltungsgesetz einer Schwachstellenanalyse zu unterziehen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse sei bis zum Jahresende geplant.