Berlin | Vor genau sechs Monaten startete mit etwa acht Wochen Verspätung der dreijährige Probelauf der Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG) TASER bei der Berliner Polizei – wir berichteten. Dafür wurden insgesamt 20 Polizistinnen und Polizisten speziell ausgebildet. Auf den Abschnitten 32 (Mitte) und 53 (Kreuzberg) sind die Beamten täglich mit dem Einsatzmittel ausgerüstet und versehen ihren Dienst. „Seit Beginn des Testlaufes wurde das DEIG bislang nicht als Schusswaffe eingesetzt„, sagte Polizeisprecher Thomas Neuendorf bereits Ende Juni auf Nachfrage von SEK-Einsatz.de.
Androhung führt zur Aufgabe
[ihc-hide-content ihc_mb_type=“show“ ihc_mb_who=“4,5″ ihc_mb_template=“3″ ]In zwei Fällen konnte durch die Androhung mit dem Taser der Widerstand bei Festnahmen des Gegenübers gebrochen werden. Erstmals am 13. März 2017 erfolgte der Einsatz des DEIG im Bereich des Polizeiabschnittes 53 durch das Androhen in entschlossener Schießhaltung nach einer Bedrohung von Fahrgästen der U-Bahnlinie 8 mit einer Schere sowie sexueller Nötigung. „Das offensive Zeigen bewirkte die sofortige Festnahme des Täters ohne weitere Zwangsmittelanwendung„, so Neuendorf.
Ein weiterer Fall ereignete sich ebenfalls im Bereich des Polizeiabschnittes 53 am 6. Juni 2017. Bei der Festnahme einer männlichen Person nach einem Fahrraddiebstahl und einem Zeugenhinweis, dass der Täter ein Beil und einen Zimmermannshammer mitführte, kam es zu erheblichen Widerstandshandlungen. Dabei wurde von einem Polizisten der Taser in die Sicherungshaltung genommen, woraufhin der Täter den Widerstand aufgab.
In zwei Fällen des angekündigten Suizides wurde der Einsatz durch die Beamten im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes in Erwägung gezogen. Beide Einsatzanlässe konnten ohne den Einsatz des Taser gelöst werden.
Die Verwendung der DEIG ist an die engen rechtlichen Rahmenbedingungen des Schusswaffengebrauchs geknüpft. Die Taser sind als Schusswaffe gemäß des „Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin“ (UZwG Bln) kategorisiert. „Seit Beginn des Probelaufes bei den Polizeiabschnitten sind keine technischen Probleme mit den Geräten bekannt geworden„, so Thomas Neuendorf abschließend.
Taser Einsatz in Trier
Während in Berlin das polizeiliche Gegenüber mit der Androhung zur Aufgabe bewegt werden konnte, kam es im Rahmen des Taser Probelaufes in Rheinland-Pfalz bereits zu einem Einsatz. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger aus Trier hatte in einem Imbiss unvermittelt mit einer Getränkedose auf einen Mann geschlagen und ihn damit im Gesicht verletzt. Nachdem er mit einem Glas auch auf einen zweiten Mann einschlagen wollte, informierten Zeugen die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei lagen die beiden Geschädigten mit dem Mann auf dem Boden und versuchten ihn festzuhalten. Eine Fesselung des 27-Jährigen war den eingesetzten Polizeibeamten durch die massive Gegenwehr des Mannes nicht möglich. Nachdem er sich mit aller Kraft gegen die Polizeimaßnahme wehrte und um sich schlug, drohten die Beamten den Einsatz des Tasers an, so ein Polizeisprecher. Auch davon ließ sich der aggressive Mann nicht beeindrucken, so dass die Einsatzkräfte ihre Drohung umsetzten. Die kurze Zeit der Wirkung von fünf Sekunden, nutzten die eingesetzten Kräfte der Polizeiinspektion Trier, um den renitenten Mann zu fesseln und ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten ins Gewahrsam zu nehmen.
„In der Folge verhielt sich der Täter ausgesprochen kooperativ. Wie der junge Mann sagte, auch aus Furcht vor einem erneuten Einsatz des Tasers„, hieß es im Polizeibericht.
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