Erfurt – Am 2. März 2011 kam es in Erfurt zu einer polizeilichen Gegenüberstellung der besonderen Art: nicht Personen, sondern Funkstreifenwagen mussten sich den Blicken der kurzfristig zur Bereitschaftspolizei eingeladenen Journalisten stellen. Anlass dafür war eine Meldung des MDR-Hörfunks, in die ungeprüft Aussagen aus einem Mitgliedermagazin der Gewerkschaft der Polizei (GdP) übernommen wurden.
Angeblich seien die neuen Funkstreifenwagen nicht praxistauglich, verkündet der öffentlich-rechtliche Rundfunksender seit den frühen Morgenstunden in seinen Nachrichtensendungen. Hintergrund ist der derzeit laufende Austausch von 170 alten Funkstreifenwagen gegen 170 neue, deren Übergabe bis zur Jahresmitte abgeschlossen sein soll.
Der MDR meldete, dass die Neuen angeblich praxisuntauglich wären, weil der Kasten für die Aufbewahrung der Maschinenpistole auf der Rückseite der Rücksitzbank angebracht sei. Deshalb seien angeblich zwei Polizisten nötig, um die Bank umzulegen und an die Waffe zu kommen. Laut GdP sei dieser Umstand ein Sicherheitsrisiko und erfordere daher die Umrüstung aller 170 neuen Pkw, so dass der MPi-Kasten an der Innenseite der Beifahrertür angebracht werde.
Der Pressesprecher des Thüringer Innenministeriums, Bernd Edelmann, stellte zunächst die Quelle des MDR-Beitrags klar: die aktuelle Märzausgabe des GdP-Mitgliedermagazins. Edelmann stellte dann klar, dass einige Aussagen in dem Heft schlichtweg falsch seien.
Edelmann bat dafür aber um Verständis. „Die Thüringen-Seiten des Magazins“ werden nicht von Journalisten verfasst, sondern von GdP-Mitgliedern, so dass man an die journalistische Sorgfalt keine allzu hohen Ansprüche stellen dürfe. So werde etwa unter Verwendung eines Fotos vom Innenraum eines auszusondernden Streifenwagens behauptet, dass in den alten Fahrzeugen die Rückbank nicht komplett umgeklappt werden müsse, um an die Waffe zu gelangen.
Zusammen mit Mitarbeitern der Bereitschaftspolizei konnte Edelmann vor Ort demonstrieren, dass dies schlichtweg nicht zutreffend ist: auch bei den bislang genutzten Fahrzeugen musste die komplette Rückbank umgeklappt werden. Bei den neuen Fahrzeugen ist dies ebenso notwendig, klärte Edelmann auf. „Somit haben wir keine neue Situation geschaffen. Andere Bundesländer stehen ebenfalls vor dem Problem, den MPi-Kasten nicht anderswo anbringen zu können.“
Auf die Frage, ob es denn keine Alternativen gebe, erläuterte der TIM-Pressesprecher, dass seit Ende der 90er Jahre die Autoproduzenten keine Pkw mehr mit MPi-Kästen in den Seitentüren angeboten hätten, was auf den Einbau der Seiten-Airbags zurückzuführen sei. Jetzt erst, im Vorfeld der Ausschreibung für die 170 neuen Leasing-Pkw, habe es erstmals wieder ein Angebot für einen Pkw mit MPi-Fach an der Beifahrertür gegeben. Edelmann weiter: „Das TIM hat einen solchen Wagen als Probefahrzeug beschafft und diesen bereits in der zweiten Polizeidirektion zur Praxiserprobung im Einsatz. Diese Testphase ist noch nicht abgeschlossen und das Ergebnis noch offen.
Die Ausschreibung selbst durfte aus Vergaberechtsgründen nur so formuliert werden, dass Fahrer und Beifahrer Zugang zum MPi-Kasten haben müssen. Im Ergebnis der Ausschreibung lag das Angebot für den jetzt beschafften Pkw hinsichtlich der monatlichen Leasingrate deutlich unter den übrigen Angeboten. Rechtlich bestand somit keinerlei Spielraum, das Modell eines anderen Herstellers zu nehmen.“ Fazit des Pressesprechers: „Die Beamten werden mit keiner neuen Situation konfrontiert. Bei Besuchen in den Polizeiinspektionen vor Ort der letzten Jahre hat es in keinem Fall eine Klage über den MPi-Kasten gegeben.“
Abschließend appellierte Edelmann, die Sache etwas nüchterner zu betrachten. Die Situation, in der Beamte aus der Fahrt heraus zu einem Einsatz gerufen werden, bei dem sie die MPi mitführen dürfen, ist hier in Thüringen sehr selten. Etwas häufiger seien geplante Einsätze mit der MPi, wie etwa Verkehrskontrollen oder die Streifengänge im Zusammenhang mit der Terrorbedrohung. Die im GdP-Mitgliedermagazin geschilderte Situation, dass die Streifenwagenbesatzung zu einem Einsatz gerufen werde, für den sie die MPi brauche, und gleichzeitig eine in Gewahrsam genommene Person auf der Rückbank sitze, sei kaum praxisrelevant, erläuterte der Pressesprecher des Innenministeriums. „Damit steht fest, dass die Kritik der GdP unberechtigt ist. Die neuen 170 Funkstreifenwagen sind praxistauglich,“ folgerte Edelmann.
Quelle + Fotos: Innenministerium Thüringen